Der 24-Stunden Lieferantenwechsel markiert eine tiefgreifende Veränderung in der Energiewirtschaft, die durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende initiiert wurde. Ziel dieses Prozesses ist es, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen.


Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel
Durch die Reduktion administrativer Hürden und die Optimierung der Marktprozesse soll der Wettbewerb im Energiemarkt gestärkt und für den Endverbraucher attraktiver gestaltet werden. Diese Entwicklung bringt grundlegende Veränderungen mit sich und verlangt umfassende Anpassungen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, welche bis zum Stichtag am 1. April 2025 vollständig umgesetzt sein müssen.

 

Europäische und nationale gesetzliche Grundlagen
Die Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bildet die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für den 24-Stunden Lieferantenwechsel. Diese Richtlinie strebt an, einen wettbewerbsfähigen, verbraucherfreundlichen und effizienten Elektrizitätsmarkt innerhalb der EU zu etablieren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Verbraucher das Recht haben, ihren Energieversorger schnell und ohne zusätzliche Kosten zu wechseln.

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. §20a Absatz 2 EnWG konkretisiert die Anforderungen der EU-Richtlinie und verlangt von Netzbetreibern und Lieferanten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.

Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur operationalisiert die gesetzlichen Vorgaben des EnWG durch detaillierte technische und organisatorische Spezifikationen. Diese Spezifikationen umfassen Anweisungen und technische Vorgaben zur Implementierung des 24-Stunden Lieferantenwechsels und ermöglichen der Bundesnetzagentur, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen.

 

Änderungen in den Marktprozessen und Dokumenten
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur bringt erhebliche Änderungen in den Dokumenten GPKE, MPES und WiM mit sich. Die bisherigen Marktprozesse für den Energielieferantenwechsel Strom (MPES) werden vollständig aufgehoben und deren Inhalte in die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) überführt. Aufgrund des erweiterten Umfangs wird die GPKE zukünftig in vier Teile gegliedert:

  • GPKE-Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung
  • GPKE-Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse
  • GPKE-Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle
  • GPKE-Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse

Neben der neuen Strukturierung erfahren die einzelnen Prozesse eine signifikante Anpassung und Vereinfachung.

  • Abschaffung des Netzbetreibers als Stammdatenverteiler: Die Verteilung der Stammdaten erfolgt nun direkt durch den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB), je nach Art der Stammdaten.
  • Abschaffung der asynchronen Bilanzierung: Zukünftig wird ausschließlich eine synchrone Bilanzierung durchgeführt.
  • Abschaffung rückwirkender Ein- und Auszüge: An- und Abmeldungen sind nur noch für die Zukunft möglich.
  • Abschaffung der Stammdatenübermittlung in der Anmeldebestätigung: Die Übermittlung der Stammdaten erfolgt nun nachgelagert in mehreren Use Cases.
  • Abschaffung von Anmeldungen/ Kündigungen ohne MaLo-ID: Es wird ein MaLo-Identifikationsprozess eingeführt, der die Nutzung einer API hierfür vorsieht.
  • Verkürzung der Fristen im Zuordnungsprozess: Die Fristen wurden auf Stunden verkürzt.

Auch die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) erhalten eine Überarbeitung und Aufteilung in zwei Teile:

  • WiM-Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse
  • WiM-Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten

Im Bereich der Basis-Prozesse wurden beispielsweise die Verfahren zur Installation, Registrierung und Abmeldung von Messstellen standardisiert und beschleunigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung eines automatisierten Registrierungsprozesses, der die Meldung einer neuen Messstelle in Echtzeit an alle beteiligten Marktpartner übermittelt. Bei den Prozessen zur Übermittlung von Werten wurden die Prozesse zur Erfassung, Übermittlung und Validierung von Messdaten umfassend reformiert. Die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen ermöglicht eine sofortige und präzise Abrechnung. Automatisierte Schnittstellen beschleunigen die Datenverarbeitung und minimieren Fehlerquellen.

Auswirkungen auf Marktrollen
Die prozessualen Anpassungen führen zu weitreichenden Veränderungen in sämtlichen Marktrollen der Energiewirtschaft.

Messstellenbetreiber
Die Rolle des MSB wird durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel erheblich verändert und rückt noch stärker in den Fokus. Es bedarf sowohl einer funktionalen Anpassung der IT-Infrastruktur, als auch prozessualen Veränderungen, um die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen zu ermöglichen. Darüber hinaus bildet eine flächendeckende Einführung intelligenter Messtechnik die Basis für eine sofortige und präzise Datenübertragung.

Netzbetreiber
Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Kommunikationsprotokolle und Datenverarbeitungssysteme zu ertüchtigen, um die neuen Anforderungen an die Datenübermittlung zu erfüllen. Die Echtzeit-Verarbeitung von Wechselanträgen und Zählerständen macht einen höheren Grad an Automatisierung zwingend erforderlich. Netzbetreiber müssen zudem sicherstellen, dass sie in der Lage sind, die neuen Prozesse in ihren täglichen Betrieb zu integrieren, ohne die Netzstabilität zu gefährden.

Lieferanten
Lieferanten müssen zukünftig in der Lage sein, Wechselanträge in Echtzeit zu verarbeiten und die notwendige Kommunikation mit den Netzbetreibern und MSB effizient zu gestalten. Dies erfordert vor allem die Implementierung von automatisierten Workflow-Management-Systemen. Ein Beispiel hierfür ist die automatisierte Erstellung und Versendung von Schlussrechnungen direkt nach dem Lieferantenwechsel.

 

Herausforderungen für Stadtwerke
Die Umsetzung der Anforderungen zum 24-Stunden Lieferantenwechsel bedeutet für Marktteilnehmer eine erhebliche Herausforderung in technischer, prozessualer, aber auch organisatorischer Sicht. Die notwendigen Anpassungen der bestehenden IT- und Prozess-Architekturen sind mit einem erheblichen koordinativen und operativen Aufwand verbunden. Bei der Umsetzung muss ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Interoperabilität der verschiedenen Backend-Systeme gelegt werden. Dies beinhaltet die Entwicklung und Implementierung neuer Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle, die Automatisierung und Standardisierung von Prozessen, um Echtzeit-Datenverarbeitung und -übermittlung zu ermöglichen sowie eine umfangreiche Testphase. Darüber hinaus ist ein qualitatives Datenmanagement mit fortschrittlichen Datenanalyse- und Datenpflegeprozessen eine Grundvoraussetzung, um die benötigte hohe Datenqualität zu gewährleisten. Nur so können zeitaufwendige Prozessfehler und Verzögerungen vermieden werden.

Diese Anforderung treffen Marktteilnehmer in einer Phase, in der sie unter anderem mit dem Hochlauf der Einspeiseanlagen, dem verstärkten Ausbau und der Integration intelligenter Messtechnik in Kombination mit der Umsetzung des CLS-Managements sowie der Ablösung von SAP IS-U ohnehin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind. In Summe ergeben sich komplexe Anforderungen an die Evaluierung von Abhängigkeiten zwischen den Projekten sowie einer umfassenden übergeordneten Projektsteuerung zur Sicherstellung eines abgestimmten Vorgehens und einer effizienten und koordinierten Nutzung von Ressourcen. Dazu gehört insbesondere die zeitliche Priorisierung von Tätigkeiten, die fachliche Entwicklung der Projektinhalte sowie ein qualitatives Testmanagement unter Sicherstellung einer hohen Datenqualität.

Als spezialisiertes Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft besitzt die HORIZONTE-Group tiefgehendes Fachwissen und umfangreiche Expertise, um Sie kompetent bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen für den 24-Stunden Lieferantenwechsel zu unterstützen. Dabei können wir auf unser bewährtes Vorgehensmodell  aus sieben Schritten zurückgreifen – von der Sichtung der Anforderungen bis zur Inbetriebnahme.

Weitere Einblicke zur Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels sowie zu unserem Vorgehensmodell erhalten Sie in unserem zugehörigen Webinar – den konkreten Termin werden wir zeitnah bekannt geben.

Wenn Sie mehr über die Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels erfahren möchten – sprechen Sie uns gerne an!

 

Autor: Philip Mühlberger