Beschluss BK6-22-024 zur Umsetzung eines beschleunigten, werktäglichen Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden
Der 24-Stunden Lieferantenwechsel markiert eine tiefgreifende Veränderung in der Energiewirtschaft, die durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende initiiert wurde. Ziel dieses Prozesses ist es, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel
Durch die Reduktion administrativer Hürden und die Optimierung der Marktprozesse soll der Wettbewerb im Energiemarkt gestärkt und für den Endverbraucher attraktiver gestaltet werden. Diese Entwicklung bringt grundlegende Veränderungen mit sich und verlangt umfassende Anpassungen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, welche bis zum Stichtag am 1. April 2025 vollständig umgesetzt sein müssen.
Europäische und nationale gesetzliche Grundlagen
Die Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bildet die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für den 24-Stunden Lieferantenwechsel. Diese Richtlinie strebt an, einen wettbewerbsfähigen, verbraucherfreundlichen und effizienten Elektrizitätsmarkt innerhalb der EU zu etablieren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Verbraucher das Recht haben, ihren Energieversorger schnell und ohne zusätzliche Kosten zu wechseln.
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. §20a Absatz 2 EnWG konkretisiert die Anforderungen der EU-Richtlinie und verlangt von Netzbetreibern und Lieferanten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur operationalisiert die gesetzlichen Vorgaben des EnWG durch detaillierte technische und organisatorische Spezifikationen. Diese Spezifikationen umfassen Anweisungen und technische Vorgaben zur Implementierung des 24-Stunden Lieferantenwechsels und ermöglichen der Bundesnetzagentur, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen.
Änderungen in den Marktprozessen und Dokumenten
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur bringt erhebliche Änderungen in den Dokumenten GPKE, MPES und WiM mit sich. Die bisherigen Marktprozesse für den Energielieferantenwechsel Strom (MPES) werden vollständig aufgehoben und deren Inhalte in die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) überführt. Aufgrund des erweiterten Umfangs wird die GPKE zukünftig in vier Teile gegliedert:
- GPKE-Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung
- GPKE-Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse
- GPKE-Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle
- GPKE-Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse
Neben der neuen Strukturierung erfahren die einzelnen Prozesse eine signifikante Anpassung und Vereinfachung.
- Abschaffung des Netzbetreibers als Stammdatenverteiler: Die Verteilung der Stammdaten erfolgt nun direkt durch den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB), je nach Art der Stammdaten.
- Abschaffung der asynchronen Bilanzierung: Zukünftig wird ausschließlich eine synchrone Bilanzierung durchgeführt.
- Abschaffung rückwirkender Ein- und Auszüge: An- und Abmeldungen sind nur noch für die Zukunft möglich.
- Abschaffung der Stammdatenübermittlung in der Anmeldebestätigung: Die Übermittlung der Stammdaten erfolgt nun nachgelagert in mehreren Use Cases.
- Abschaffung von Anmeldungen/ Kündigungen ohne MaLo-ID: Es wird ein MaLo-Identifikationsprozess eingeführt, der die Nutzung einer API hierfür vorsieht.
- Verkürzung der Fristen im Zuordnungsprozess: Die Fristen wurden auf Stunden verkürzt.
Auch die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) erhalten eine Überarbeitung und Aufteilung in zwei Teile:
- WiM-Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse
- WiM-Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten
Im Bereich der Basis-Prozesse wurden beispielsweise die Verfahren zur Installation, Registrierung und Abmeldung von Messstellen standardisiert und beschleunigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung eines automatisierten Registrierungsprozesses, der die Meldung einer neuen Messstelle in Echtzeit an alle beteiligten Marktpartner übermittelt. Bei den Prozessen zur Übermittlung von Werten wurden die Prozesse zur Erfassung, Übermittlung und Validierung von Messdaten umfassend reformiert. Die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen ermöglicht eine sofortige und präzise Abrechnung. Automatisierte Schnittstellen beschleunigen die Datenverarbeitung und minimieren Fehlerquellen.
Auswirkungen auf Marktrollen
Die prozessualen Anpassungen führen zu weitreichenden Veränderungen in sämtlichen Marktrollen der Energiewirtschaft.
Messstellenbetreiber
Die Rolle des MSB wird durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel erheblich verändert und rückt noch stärker in den Fokus. Es bedarf sowohl einer funktionalen Anpassung der IT-Infrastruktur, als auch prozessualen Veränderungen, um die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen zu ermöglichen. Darüber hinaus bildet eine flächendeckende Einführung intelligenter Messtechnik die Basis für eine sofortige und präzise Datenübertragung.
Netzbetreiber
Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Kommunikationsprotokolle und Datenverarbeitungssysteme zu ertüchtigen, um die neuen Anforderungen an die Datenübermittlung zu erfüllen. Die Echtzeit-Verarbeitung von Wechselanträgen und Zählerständen macht einen höheren Grad an Automatisierung zwingend erforderlich. Netzbetreiber müssen zudem sicherstellen, dass sie in der Lage sind, die neuen Prozesse in ihren täglichen Betrieb zu integrieren, ohne die Netzstabilität zu gefährden.
Lieferanten
Lieferanten müssen zukünftig in der Lage sein, Wechselanträge in Echtzeit zu verarbeiten und die notwendige Kommunikation mit den Netzbetreibern und MSB effizient zu gestalten. Dies erfordert vor allem die Implementierung von automatisierten Workflow-Management-Systemen. Ein Beispiel hierfür ist die automatisierte Erstellung und Versendung von Schlussrechnungen direkt nach dem Lieferantenwechsel.
Herausforderungen für Stadtwerke
Die Umsetzung der Anforderungen zum 24-Stunden Lieferantenwechsel bedeutet für Marktteilnehmer eine erhebliche Herausforderung in technischer, prozessualer, aber auch organisatorischer Sicht. Die notwendigen Anpassungen der bestehenden IT- und Prozess-Architekturen sind mit einem erheblichen koordinativen und operativen Aufwand verbunden. Bei der Umsetzung muss ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Interoperabilität der verschiedenen Backend-Systeme gelegt werden. Dies beinhaltet die Entwicklung und Implementierung neuer Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle, die Automatisierung und Standardisierung von Prozessen, um Echtzeit-Datenverarbeitung und -übermittlung zu ermöglichen sowie eine umfangreiche Testphase. Darüber hinaus ist ein qualitatives Datenmanagement mit fortschrittlichen Datenanalyse- und Datenpflegeprozessen eine Grundvoraussetzung, um die benötigte hohe Datenqualität zu gewährleisten. Nur so können zeitaufwendige Prozessfehler und Verzögerungen vermieden werden.
Diese Anforderung treffen Marktteilnehmer in einer Phase, in der sie unter anderem mit dem Hochlauf der Einspeiseanlagen, dem verstärkten Ausbau und der Integration intelligenter Messtechnik in Kombination mit der Umsetzung des CLS-Managements sowie der Ablösung von SAP IS-U ohnehin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind. In Summe ergeben sich komplexe Anforderungen an die Evaluierung von Abhängigkeiten zwischen den Projekten sowie einer umfassenden übergeordneten Projektsteuerung zur Sicherstellung eines abgestimmten Vorgehens und einer effizienten und koordinierten Nutzung von Ressourcen. Dazu gehört insbesondere die zeitliche Priorisierung von Tätigkeiten, die fachliche Entwicklung der Projektinhalte sowie ein qualitatives Testmanagement unter Sicherstellung einer hohen Datenqualität.
Als spezialisiertes Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft besitzt die HORIZONTE-Group tiefgehendes Fachwissen und umfangreiche Expertise, um Sie kompetent bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen für den 24-Stunden Lieferantenwechsel zu unterstützen. Dabei können wir auf unser bewährtes Vorgehensmodell aus sieben Schritten zurückgreifen – von der Sichtung der Anforderungen bis zur Inbetriebnahme.
Weitere Einblicke zur Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels sowie zu unserem Vorgehensmodell erhalten Sie in unserem zugehörigen Webinar – den konkreten Termin werden wir zeitnah bekannt geben.
Wenn Sie mehr über die Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels erfahren möchten – sprechen Sie uns gerne an!
Autor: Philip Mühlberger
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
HG-Webinar Nachklapp: Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie
Am 13. Juni 2024 fand unser HG-Webinar "Praxisguide CSRD – Nachhaltigkeitsstrategie" statt, welches wir gemeinsam mit unserem Beratungshaus sowie der HORIZONTE-Group Technik (HGT) durchgeführt haben.
Das Zusammenspiel dieser beiden HG-Töchter ermöglicht uns die Möglichkeit, eine einzigartige Kombination aus strategischer Nachhaltigkeitsberatung und praktischer Umsetzung anzubieten.
Im Webinar haben wir einen kompakten Überblick über die jüngsten Meilensteine gegeben: die Veröffentlichung der finalen Fassung der EFRAG-Implementierungshilfen, die Feldstudie des DSRC zur Praxistauglichkeit der VSME-Berichtsstandards und die Verschiebung der sektorspezifischen Berichtsstandards. Lediglich das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD lässt noch auf sich warten.
Ein Schwerpunkt unseres Webinars lag auf dem zentralen Punkt des ESRS E1 – der Erfassung von Treibhausgas-Emissionen nach Scope 1 bis 3. Dabei ging es sowohl um methodische Fragen der THG-Bilanzierung als auch um die Integration der Ergebnisse in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die rege Teilnahme und die positiven Rückmeldungen haben gezeigt, wie groß der Informations- und Austauschbedarf zu diesen komplexen Themen ist. Wir freuen uns, mit unserem Webinar einen wertvollen Beitrag geleistet zu haben, um mehr Klarheit und Orientierung im Dschungel der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik zu schaffen.
Für alle, die nicht dabei sein konnten, stellen wir die Webinar-Unterlagen selbstverständlich gerne auf Anfrage zur Verfügung. Senden Sie uns dazu einfach eine formlose E-Mail an: webinare@horizonte.group
Sprechen Sie uns auch bei weiteren Fragen oder Anmerkungen gerne jederzeit an!
Wir freuen uns darauf, Sie auch bei den nächsten Schritten auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Nachhaltigkeitsstrategie zu begleiten.
Autoren: Sven Ulrich & Jano Jäger
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Die HG-interne Wesentlichkeitsanalyse
Wasser predigen und Wein trinken? Nicht mit uns!
Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur ein Schlagwort, sondern gelebte Realität. Wir wollen als HORIZONTE-Group unseren Beitrag für Umwelt und Gesellschaft leisten. Dafür ist es wichtig, dass wir uns genau ansehen, in welchen Bereichen wir den größten Hebel haben, um positive Veränderungen zu bewirken. Genau hier setzt die Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an, zu der die HG aus der hauseigenen Business Unit „ESG & Plattformstrategien“ eine dreiköpfige Projektgruppe gegründet hat.
Im Rahmen des diesjährigen HG-Halbjahrestreffens (HG-NetWalk) fand hierzu ein umfangreicher Workshop mit sämtlichen HG‘lern statt, um die Analyse des Geschäftsmodells, die unter anderem Teil der Wesentlichkeitsanalyse ist, vollumfänglich abzubilden. In intensiven Diskussionen haben wir gemeinsam erarbeitet, welche Nachhaltigkeitsthemen für die HORIZONTE-Group von besonderer Relevanz sind. Dabei ging es sowohl um ökologische Aspekte wie Ressourcenschonung und Klimaschutz, als auch um soziale Themen wie Mitarbeiterförderung, Diversität und gesellschaftliches Engagement.
Die Ergebnisse des Workshops fließen nun in die weitere Analyse ein. Unser Ziel ist es, einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz zu entwickeln, der alle Unternehmensbereiche umfasst – von unseren internen Prozessen und Strukturen bis hin zu den Lösungen, die wir unseren Kunden anbieten.
Wir wollen Nachhaltigkeit fest in unserer Unternehmens-DNA verankern.
Autoren: Sven Ulrich & Jano Jäger
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Akteursbeteiligung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Eschborn
Im Rathaus der Stadt Eschborn konnte am 5. Juni 2024 der Grundstein zur Bürgereinbindung in die kommunale Wärmeplanung gelegt werden.
Die erfolgreiche Veranstaltung, an der neben der HORIZONTE-Group GmbH auch die Stadt Eschborn als planungsverantwortliche Stelle sowie die Syna GmbH als Projektsponsor beteiligt waren, gliederte sich in zwei Hauptblöcke:
Bestands- & Potenzialanalyse
Zu Beginn stellte die Stadt Eschborn zunächst aktuelle Wärmeprojekte der Stadt vor. Daran anknüpfend zeigte die Syna GmbH auf, wie die kommunale Wärmeplanung als Planungsinstrument der Wärmewende genutzt werden kann. Die HORIZONTE-Group gab abschließend einen Überblick über die Zwischenergebnisse der kommunalen Wärmeplanung. Nach Abschluss von Bestands- und Potenzialanalyse konnten folgende Ergebnisse kommuniziert werden:
- Bestandsanalyse: Der Gesamtwärmebedarf Eschborns in Höhe von etwa 264 GWh/a wird heute zum Großteil über Erdgas gedeckt. Die hohe Wärmebedarfsdichte, vor allem im Süden Eschborns, lässt auf eine Wärmenetzeignung schließen. Heute existieren in Eschborn noch keine Fernwärmenetze.
- Potenzialanalyse: Die Abwärme aus Rechenzentren auf Eschborner Stadtgebiet und im benachbarten Frankfurt-Sossenheim stellen einen möglichen Grundpfeiler der klimaneutralen Wärme dar. Abwärme aus dem Kanalnetz bildet eine zweite mögliche Quelle für eine erneuerbare Wärmeversorgung. Der Gesamtwärmebedarf in Eschborn könnte sich durch Sanierung und klimatische Veränderung bis 2045 um mehr als 30 % reduzieren.
Aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger
Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es um die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger Eschborns. Neben der Beantwortung zahlreicher Fragen durften diese an vier verschiedenen Thementischen Impulse einbringen und die Wärmewende aktiv mitgestalten. Eine besondere Präsenz hatten dabei die bekannten Themen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Fördermaßnahmen und die zukünftigen Möglichkeiten zur klimaneutralen Wärmeversorgung in einzelnen Gebäuden. Die Bürger*innen durften zudem Wünsche und Anregungen zur Gestaltung des bereits etablierten Informations- und Förderangebots der Stadt Eschborn geben.
Unser herzliches Dankeschön geht an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die durch ihre Impulse und ihr Engagement diese Veranstaltung so bereichernd gestaltet haben.
Nächste Schritte
In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Eschborn und der Syna GmbH werden im nächsten Schritt potenzielle Teilgebiete definiert, in denen Fernwärme als Hauptwärmequelle oder dezentrale Wärmequellen, wie beispielsweise Wärmepumpen, genutzt werden könnten. Eine Versorgung über grüne Gase ist zum heutigen Stand nicht geplant.
Als HORIZONTE-Group freuen wir uns, Teil des kommunalen Planungsprozesses zu sein und die große Aufgabe der Wärmewende zusammen mit der Stadt Eschborn und der Syna GmbH anzugehen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen unsere HG-Experten Oliver Kisignácz und Julian Hackert gerne zur Verfügung:
- Oliver Kisignácz: oliver.kisignacz@horizonte.group | Tel: +49 160 9446 0800
- Julian Hackert: julian.hackert@horizonte.group | Tel: +49 160 2659 564
Autor: Julian Hackert
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Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Verabschiedung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes: Ein weiterer Schritt in die Zukunft der Energiewende
Am 29. Mai 2024 hat das Bundeskabinett das wegweisende Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet, das als Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland gilt. Mit diesem Gesetz wird der Einsatz von grünem Wasserstoff erheblich vorangetrieben und die Rahmenbedingungen für seine Produktion und Nutzung deutlich verbessert.
Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
Hauptziele und Maßnahmen des Gesetzes
Durch vereinfachte, digitalisierte und schnellere Verfahren soll der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur gefördert werden. Die Planung, Genehmigung und Vergabe werden effizienter gestaltet und regulatorische Hürden sollen abgebaut werden. Dies umfasst nicht nur die Produktion von grünem Wasserstoff, sondern auch den Ausbau von Wasserstoffpipelines, Importterminals für Wasserstoff und Wasserstoffderivate, Stromleitungen für Elektrolyseure und weitere notwendige Infrastrukturen.
Das neue Gesetz nimmt den Ansatz, dass Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse liegen, was in schlanken Kriterien festgesetzt wird.
Anpassungen und Beschleunigungen
Um die Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, werden Umwelt- und Beschaffungsvorschriften teilweise außer Kraft gesetzt. Neue Höchstfristen werden eingeführt und bestehende Fristen verkürzt, um behördliche Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Projekte schneller umgesetzt und Infrastrukturen zügiger aufgebaut werden können. Zusätzlich sollen in weiteren Novellen Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure verschlankt werden und bei kleinen Elektrolyseuren (bis 5 MW) sogar in Gänze wegfallen.
Einordnung und Ausblick
Deutschland hat sich im Rahmen seiner Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt. Der Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien ist ein zentraler Bestandteil dieser Strategie. Wasserstoff spielt hierbei eine Schlüsselrolle, da er nicht nur als Energiespeicher dient, sondern auch in der Industrie, im Verkehr und im Gebäudesektor vielseitig einsetzbar ist.
Die Einführung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes erfolgt vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage nach sauberer Energie und einer globalen Bewegung hin zu nachhaltigen Lösungen.
Jetzt mit der förderfähigen Machbarkeitsanalyse beginnen
Die HORIZONTE-Group begleitet Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen bei verschiedensten Themen rund um das Thema Wasserstoff (-infrastruktur). Wir begleiten bei Ausschreibungen von Wasserstoffkomponenten bspw. zur Errichtung eines Energieparks, führen Strategieworkshops zur Zukunft des Gasnetzes durch oder unterstützen im Projektmanagement in Wasserstoffprojekten. Sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: BMWK
Autor: Carlo Weckelmann
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Einladung zur Abschlussveranstaltung der Technischen Studie Metering gMSB
Auf der Basis von mehr als 40 Experteninterviews und wertvollen Beiträgen großer deutscher grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) hat die HORIZONTE-Group in den letzten Monaten die Technische Studie Metering gMSB erstellt.
Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Abschlussveranstaltung am 11. Juni 2024 in Berlin ein.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir gemeinsam mit Dr. Malte Sunderkötter (Geschäftsführer, E.ON Grid Solutions GmbH) den Messstellenbetrieb für gMSB aus technischer Sicht analysieren und die aktuellen Problemstellungen herausarbeiten. Außerdem wollen wir einen Ausblick wagen und die wichtigsten Handlungsfelder der Unternehmen erörtern.
Abgerundet wird der Abend mit inspirierenden Gesprächen über eine der wichtigsten Entwicklungen der Energiewirtschaft bei Fingerfood und Getränken sowie einem wunderbaren Blick über den Humboldthafen.
Wann: 11.Juni 2024 | Einlass: ab 15:30 Uhr | Beginn: 16:30 Uhr
Wo: Design Offices Berlin Humboldthafen | Alexanderufer 3-7, 10117 Berlin
Seien Sie Teil dieser spannenden Veranstaltung und erhalten Sie wichtige Impulse für die weitere Ausrichtung der Energiebranche.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an info-HGD@horizonte.group
Die Teilnahme ist für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitenden der teilnehmenden Unternehmen kostenfrei. Hat Ihr Unternehmen nicht an der Studie teilgenommen? Da die Anzahl an Plätzen limitiert ist, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz gegen einen Unkostenbeitrag und informieren Sie schnellstmöglich über die Möglichkeit Ihrer Teilnahme.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch mit Ihnen!
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Technische Studie Metering der HORIZONTE-Group
Die neue Metering-Studie der HORIZONTE-Group analysiert die Haupt-Aufwandstreiber der grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Die Metering-Studie ist eine unabhängige Untersuchung, welche von einem breiten Verbund an grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) durch ihr spezifisches Expertenwissen unterstützt wird. Detaillierte Recherchen und ausführliche Interviews in Kombination mit dem umfassenden Fachwissen der gesamten HORIZONTE-Group führen zu spannenden Einblicken, um relevante Faktoren zu identifizieren und entsprechend zu dokumentieren.
Mit klarem Fokus soll der Einzelaspekt des Smart Metering und die damit verbundene Technologie rund um das intelligente Messsystem dargestellt werden.
Ziele der Studie
Basierend auf den Grundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist eine zunehmende Komplexität des Messstellenbetriebs zu beobachten. Gepaart mit der hohen regulatorischen Änderungsgeschwindigkeit der letzten Jahre ergeben sich für gMSB hieraus enorme Herausforderungen. Zudem spielen der aktuelle Fachkräftemangel und die bestehenden technischen Hürden eine zunehmende Rolle. Abgerundet werden die Untersuchungserkenntnisse durch Einblicke in den „teilwettbewerblichen“ Markt, welcher die verzerrte Marktsituation mit Preisobergrenzen für gMSBs und einer freien Auswahl der Kunden durch wMSBs beschreibt.
Ein weiterer wichtiger Faktor für gMSB ist auch der Wechsel des Rolloutprinzips im kommenden Jahr. Durch die Einführung des Einbaus auf Kundenwunsch gem. §34 Abs.2.1 MsbG wird die Ausstattung der für die Energiewende relevanten Erzeugungsanlagen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit intelligenten Messsystemen im Zuge eines geplanten und kaufmännisch-logistisch optimierten Rollouts hinten angestellt.
Fokus der Studie: Die 5 Herausforderungen des gMSB
Die Studie untersucht die folgenden fünf wesentlichen Herausforderungen der gMSB:
- Regulatorik
- Ressourcenverfügbarkeit
- Technische Restriktionen
- Teilwettbewerblicher Markt
- Komplexität
Was bedeuten diese Aufwandstreiber jedoch konkret für den gMSB?
Herausforderung 1: Regulatorik
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und den daraus abgeleiteten Änderungen des MsbG entstehen neue Anforderungen an die Messstellenbetreiber. Neben der Bündelung und Splittung der Preisobergrenze (POG) und damit verbundenen erheblichen Veränderungen in den Abrechnungsprozessen, müssen die in §34.2 MsbG definierten „Verpflichtenden Zusatzleistungen“ durch den gMSB technisch und organisatorisch umgesetzt, gegenüber ihren Kunden abgewickelt und abrechenbar sein. Dies verursacht erhebliche Umsetzungs- und Betriebsaufwände auf Seiten der gMSBs – ohne dass heute schon bekannt wäre, wie stark diese Leistungen zu zusätzlichen Umsätzen führen bzw. ab wann Kunden diese Leistungen in nennenswertem Umfang anfragen werden.
Herausforderung 2: Ressourcenverfügbarkeit
Die Metering-Studie analysiert die Ressourcenverfügbarkeit aus verschiedenen Winkeln und die damit verbundenen Störfaktoren für den Erfolg des Rollouts. Hierbei wird in drei Kategorien unterschieden:
- Montagekapazität: Zur Erfüllung der Rolloutquoten ist eine deutliche Erweiterung der vorhandenen Kapazität nötig und damit einhergehend sind stetig steigende Anforderungen an die Fach- und Sozialkompetenz des eingesetzten Personals zu verzeichnen. Als Beispiel ist hier das Fachwissen zum Aufbau einer Kommunikationsstrecke zu nennen.
- IT- und Entwicklungskapazitäten: Durch steigende und komplexe Anforderungen, wie zum Beispiel die Anforderungen an die IT-Sicherheit, wird eine große Anzahl an Entwicklern benötigt.
- Materialverfügbarkeit: Weltpolitische Ereignisse führen immer wieder zu Lieferengpässen im Hinblick auf wichtige Komponenten.
Herausforderung 3: Technische Restriktionen
Die durch die hohen gesetzlichen Anforderungen sowie die Maßgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesnetzagentur (BNetzA) und weiterer Normengeber, wie dem Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), definierten Anforderungen an die Ausstattung und den Betrieb intelligenter Messsysteme (iMSys) sind sehr kleinteilig und setzen dabei höchste Standards. Um diese hohen Ansprüche justiziabel erfüllen zu können, müssen hoch spezialisierte Hard- und Softwarelösungen sowie eine äußerst komplexe Prozesslandschaft etabliert und betrieben werden. Da dieser Ansatz ausschließlich in Deutschland Anwendung findet, ist der Markt für diese Lösungen beschränkt. Somit sind auch der Wettbewerb und die Innovationskraft aufgrund der geringen Zahl an Herstellern und Dienstleistern begrenzt. Betrachtet man die Prozesskette vom Feld bis in die Cloud und die dahinterliegenden Prozesse, können dabei jedoch in jedem Schritt individuelle Unzulänglichkeiten identifiziert werden.
Herausforderung 4: Teilwettbewerblicher Markt
Der teilwettbewerbliche Markt ist in zwei Kategorien unterteilt. Hierbei wird unterschieden in wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) und grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Während der wMSB, wie der Name bereits impliziert, wettbewerblich agiert und somit flexibel sein kann, muss der gMSB hohe regulatorische Anforderungen erfüllen. Der gMSB mit den Pflichten eines Infrastrukturverantwortlichen unterliegt einer Preisbeschränkung durch die POG und muss diskriminierungsfrei alle Messstellen, auch technisch komplexe oder kommunikationstechnisch schwer anzubindende, ausstatten. wMSB im Gegensatz können ihre Kunden auswählen, Preise frei festlegen und bestimmte Vertragslaufzeiten fixieren. Damit besteht für den gMSB das Risiko, dass durch wMSB „Low Hanging Fruits“ herausgepickt werden und damit hohe POG verloren gehen.
Herausforderung 5: Komplexität
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber müssen aufgrund der steigenden Komplexität im Spannungsfeld zwischen Infrastrukturverantwortung, wirtschaftlichem Betrieb, sich konstant weiterentwickelnden Rahmenbedingungen und den daraus bedingten technischen, organisatorischen und kaufmännischen Änderungen in einer auf höchste Versorgungsqualität fokussierten Organisation, einmalige Systemlandschaft betreiben. Die oben beschriebenen Faktoren sind dabei nicht disjunkt zu betrachten, sondern in einem sich gegenseitig beeinflussenden Netz zu verstehen.
Ihr Kontakt bei Fragen oder Interesse
Jochen Buchloh & Dr. Tobias Linnenberg: metering-studie@horizonte.group
Sprechen Sie uns gerne an!
Autoren: Dr. Tobias Linnenberg & Yigit Dogan
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Die HORIZONTE-Group auf der E-world 2024 – Wir machen Energiewende
Wir blicken zurück auf die E-world 2024, auf der die HORIZONTE-Group erstmals mit ihrem eigenen Stand und allen fünf Geschäftsfeldern vertreten war!
Die E-world energy & water 2024 in Essen ist nun schon zwei Monate Geschichte und doch sind wir weiterhin sprachlos über das zahlreiche Interesse an den Produkten der HORIZONTE-Group: Nicht nur die Messe selbst hat einen Aussteller- und Besucherrekord zu verzeichnen, auch wir haben erstmals am eigenen Stand mehrere hundert Gespräche mit alten und neuen Kontakten führen dürfen.
Wir sagen Danke!
Über den Besuch unserer Kunden, Partner und vieler neuer Gesichter auf unserem Messestand und das persönliche Gespräch haben wir uns sehr gefreut. Aus unserer Sicht war die Messe ein voller Erfolg – mit einer Menge fachlicher Impulse, konstruktiven Gesprächen und viel Spaß.
Vielfältige Themen
Von Wärmewende bis KI, von Zählermontage bis Ladesäuleninfrastruktur, von Wein bis Käse…und viele weitere Themen beschäftigen aktuell die Branche. Eine Priorisierung der wesentlichen nächsten Schritte fällt dabei oft schwer und wurde intensiv diskutiert.
Neue regulatorische Anforderungen: Smarte Infrastruktur & Realisierung von §14a EnWG
Das intelligente Messsystem wird in Verbindung mit dem CLS-Management das Herzstück der Digitalisierung der Energiewende bilden und Grundlage für die relevanten Smart-Grid-Anwendungen der Zukunft sein. Während bei EEG / KWK lediglich die infrastrukturellen Grundvoraussetzungen für das Steuern über intelligente Messsysteme gelegt werden (Wahlrecht dem VNB aber offen bleibt), ist bei §14a EnWG die Steuerung über iMSys verbindlich. Ein Teil der Verpflichtungen gilt bereits seit 01.01.2024 und setzt VNBs und MSBs unter Umsetzungsdruck in zahlreichen Geschäftsmodellen.
Neue Geschäftsmodelle mittels Digitalisierung: Data Driven EVU & KI
Die Regulatorik erfordert auch die Digitalisierung von Prozessen, wie dem Netzanschlussprozess. Doch auch die Realisierung neuer Geschäftsfelder hängt eng mit Digitalisierung und Automatisierung zusammen. Dabei hindert oftmals ein mangelnder Überblick über die gesamte Prozesslandschaft, eine mangelnde Ausrichtung der Workflows auf energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen und Prozesse sowie Schwierigkeiten bei der strukturierten und übersichtlichen Abbildung von energiewirtschaftlichen Stammdaten, Themen, die mit einer strukturierten und automatisierten Prozess- und Datenanalyse angegangen werden können.
Ertüchtigung der Systemlandschaft: Digitale Plattformen
IT-strategische Fragestellungen rücken weiter in den Fokus und gehen teilweise in die heiße Phase – Nachfolge SAP IS-U? Cloud oder onPremise? Mandantentrennung? Nur ein paar Fragen, auf die es Antworten benötigt. Die Applikationslandschaft der Energieversorger ist dabei oftmals historisch gewachsen und stark komplex in der Fülle an eingesetzten Systemen und Schnittstellen. Die Optimierung der Applikationslandschaft in Einklang zwischen IT und Fachbereich sowie dem Tagesgeschäft ist praxisnah zu lösen.
Nachhaltigkeit als Erfolgskriterium für das gesamte Unternehmen
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive kurz CSRD entsteht nicht nur eine neue Berichtspflicht für die meisten Energieversorger im Rahmen des Jahresabschlusses. Vielmehr wird das Thema Nachhaltigkeit zukünftig auch für die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen, die Reputation am Markt und alle Unternehmensprozesse bis hin zum Einkauf von wesentlicher Bedeutung sein. Mit Wirksamkeit der Standards seit Q3 2023 beginnt der für Unternehmen kritische Zeithorizont der Umsetzung.
E-world 2025
Für all diese Diskussionsthemen konnten wir mit den HG-Experten konstruktive und pragmatische Lösungen aufzeigen. Die Zeit auf der E-world hat dabei leider nicht gereicht, um alle Themen abschließend aufzugreifen. Wir freuen uns daher, dass wir den gemeinsamen Austausch auch im Nachgang der Messe mit vielen alten aber auch neuen Kontakten erfolgreich weiterführen.
Wir blicken zudem auch schon weiter nach vorne und freuen uns bereits jetzt mitteilen zu können, dass wir auch auf der E-world 2025 vom 11. bis 13. Februar wieder dabei sein werden!
Impressionen
Autor: Andreas Pöhner
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Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Fernwärmepreisformeln in der Wärmewende
Die Integration erneuerbarer Energien verdrängt fossile Brennstoffe in der Wärmeversorgung. Gleichzeitig fordert die Politik mehr Transparenz bei der Gestaltung von Fernwärmepreisen. Wie können Wärmepreisformeln in der Zukunft gestaltet werden, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?
Suche nach der Preisformel der Zukunft
In der jüngsten Vergangenheit wurde die natürliche Monopolstellung der Fernwärmenetzbetreiber, hohe Preisunterschiede und die gefühlte Intransparenz bei der Fernwärmepreisbildung in den Medien kritisiert. Fernwärmenetzbetreiber haben jedoch im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärmenetze aktuell andere Probleme hinsichtlich der dem Fernwärmepreis zugrunde liegenden Preisformeln.
Während in der Vergangenheit häufig Erdgas den Hauptbestandteil der Fernwärmeerzeugung gebildet hat, werden in Folge der Dekarbonisierung multivalente Anlagenparks die Norm sein. Somit muss die Preisformel der Zukunft neben den Kosten für Erdgas auch Strom für Wärmepumpen, Biomasse, Abwärme und vieles mehr im Kostenelement abbilden. Da Preisformeln langfristig gebildet werden, besteht die Herausforderung darin, die wirklichen Einsatzmengen in der Wärmeerzeugung zu prognostizieren und die schrittweise Dekarbonisierung der Netze möglichst detailgetreu darzustellen.
Neben dem einheitlichen Arbeitspreis muss ein separater Emissionspreis ausgewiesen werden. Dieser gibt die Kosten für den Ausstoß von CO2-Emissionen in der Wärmeerzeugung an die Endkunden weiter und kann über verschiedene Berechnungsmethoden ermittelt werden. Zum Jahr 2024 erhöhte die Bundesregierung den CO2-Preis auf 45 €/t, was eine Mehrbelastung von etwa 0,816 Ct/kWh beim Erdgas bedeutet. In den nächsten beiden Jahren wird der CO2-Preis auf 55-65 €/t steigen, bevor die staatliche Deckelung ab dem Jahr 2027 wegfällt und der CO2-Preis am freien Markt bestimmt wird. Es gibt eine Vielzahl von Prognosen, wohin sich der CO2-Preis dann entwickeln wird. Im Jahr 2045 wird mit einem CO2-Preis in Höhe von etwa 400-600 €/t gerechnet, was eine Mehrbelastung auf eine kWh Erdgas in Höhe von etwa 7-9 Cent bedeutet. Fernwärmeversorger müssen sich so positionieren, dass sie die Endkunden von dieser Mehrbelastung schützen können.
Eine andere Fragestellung ist, ob ein Fernwärmepreis mit einer Preisformel über alle Fernwärmenetze und Contracting-Anlagen solidarisiert wird oder für jedes Netz bzw. jede Anlage separat berechnet wird. Jedes Netz weist verschiedene Voraussetzungen für die Integration von erneuerbaren Energien auf. Sollten alle Kunden eines Fernwärmenetzbetreibers einen übergreifenden Fernwärmepreis bezahlen oder aber Kunden in günstig gelegen Orten davon profitieren und einen geringeren Fernwärmepreis bezahlen?
Zudem haben viele Versorger noch immer kein Marktelement in den Wärmepreisformeln untergebracht und nutzen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unwirksame Fernwärmeverträge. Hintergrund: Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen müssen sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen („Kostenelement“) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt („Marktelement“) angemessen berücksichtigen (vgl. § 24 Absatz 4 AVBFernwärmeV). So soll eine kosten- und marktorientierte Preisbemessung gewährleistet werden.
Fernwärmepreistransparenz – Vergleichsplattform für Fernwärmepreise kommt im April 2024
Verbraucher*innen sollen bald bundesweit die Preise für Fernwärme vergleichen können. Ab April wird ein Portal eingeführt, auf dem etwa 150 Fernwärmeunternehmen gelistet sein sollen, wie Kerstin Andreae, die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), mitteilte. Neben dem BDEW beteiligen sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme an der Vergleichsplattform. Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen und schwer nachvollziehbaren Preise für Fernwärme, gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik, auf die die Anbieter nun reagieren. Auf der neuen Plattform sollen die Preise daher in standardisierter Form veröffentlicht werden, um sie besser vergleichbar zu machen.
Indexrevision der Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte
Die Entwicklung der Fernwärmepreise hängt von den genutzten Indizes ab, welche u.a. die Preisentwicklung von verschiedenen Gütern, Rohstoffen, aber auch Wärme am Markt abbilden. Diese werden von Institutionen, wie z.B. dem Statistischen Bundesamt in festgelegten Abständen veröffentlicht.
Am 8. März 2024 wurde die überarbeitete Version des Erzeugerpreisindex (Genesis-Tabellencode: 61241) durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Dadurch werden wichtige Indizes angepasst, die oft von Fernwärmeversorgern in Preisgleitformeln genutzt werden. Zu diesen gehören hauptsächlich Erdgasindizes und der Investitionsgüterindex. Daher sollten betroffene Versorger nach der Indexüberarbeitung ihre Fernwärmeverträge und Preisblätter entsprechend anpassen.
Das Statistische Bundesamt überarbeitet den Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte (Genesis-Tabellencode: 61241) alle fünf Jahre turnusmäßig. Die letzte Umstellung erfolgte auf das Basisjahr 2015=100. Aufgrund einer EU-Verordnung wird nun jedoch auf das Jahr 2021=100 statt 2020=100 umgestellt. Das bedeutet konkret, dass der Durchschnittswert des Jahres 2021 auf 100 festgelegt wird. Zudem wird eine Neugewichtung der Warenkörbe durchgeführt, um die Marktzusammensetzung des Basisjahres 2021=100 widerzuspiegeln. Basierend darauf berechnet das Statistische Bundesamt jeden Monat aktualisierte Indexwerte für die kommenden Jahre. Die alten Indexwerte auf Basis des Jahres 2015=100, die zwischen dem neuen Basisjahr 2021=100 und dem Veröffentlichungsdatum der neuen Werte am 8. März 2024 veröffentlicht wurden, werden ersetzt und verlieren ihre Gültigkeit. Werte vor 2021 werden nicht anhand des aktualisierten Wägungsschemas neu berechnet, sondern lediglich auf das neue Basisjahr umgerechnet.
Durch die Aktualisierung der alten Indexwerte müssen möglicherweise die in den Preisgleitformeln verwendeten Basiswerte der Indizes in den Preisbedingungen oder Verträgen geändert werden. In der Vergangenheit gab es bei Umstellungen gelegentlich Probleme, da alte Werte (insbesondere vor 2021) erst nachträglich neu veröffentlicht wurden. Abhängig vom Index und dem Basiszeitraum, auf den Bezug genommen wird, können unterjährige Preisanpassungen problematisch sein, da die Indexwerte für den Basiszeitraum noch nicht bekannt sind. Darüber hinaus können unter Umständen einzelne Indizes (insbesondere „tiefe“ Indizes wie 9-Steller) aufgrund der Aktualisierung des Wägungsschemas ersatzlos gestrichen werden. Versorger, die einen solchen Index in ihren Preisbedingungen verwenden, müssen daher notwendigerweise auf einen anderen Index umsteigen. Der Spielraum für solche Änderungen ist individuell und hängt von der genauen Vertragsgestaltung ab, die rechtlich geprüft werden muss.
Autor: Julian Hackert
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Strommarkttreffen zur Wasserstoffinfrastruktur
Wasserstoffinfrastruktur
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