Agiles Arbeiten mit HG und WEMAG Netz
WEMAG: "Die hybride agile Arbeitsweise hat sich bei uns bewährt"
Agile Einflüsse im Projektmanagement
Oliver Rogasch, Leiter Digitale Transformation bei der WEMAG Netz (WNG) mit Sitz in Schwerin und unser HG-Experte und Scrum Master Doḡukan Arman erläutern im Interview mit der Zeitung für kommunale Wirtschaft, warum ein agiles Mindset bei der WNG Netz nicht mehr wegzudenken ist. Lesen Sie den Artikel direkt bei der ZfK oder unten als pdf.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Neuer Entwurf zum Energieeffizienzgesetz: abgeschwächte Pflichten für Rechenzentren
EnEfG: abgeschwächte Pflichten für Rechenzentren
Längere Umsetzungsfristen und geringere Vorgaben für Abwärmenutzung
Unsr HG-Experte Julian Hackert fasst für die Zeitung für kommunale Wirtschaft zusammen, was der neuer Entwurf zum Energieeffizienzgesetzwarum (EnEfG) ebedeutet. Lesen Sie den Artikel direkt bei der ZfK oder unten als pdf.
Anmerkung:
Das Kabinett hat am 19. April das Energieeffizienzgesetz beschlossen. Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des BMWK.
Anmerkung II:
Lesen Sie auch den Beitrag „Neues vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG)„
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
"Ineffizienzen im Wärmesystem sind oft gar nicht sichtbar"
Effizienzprobleme in Wärmesystemen
energate-Interview
Unser HG-Experte Oliver Kisignacz beantwortet im Interview mit energate 3 Fragen zum Thema intelligente Wärmewende. Für Fernwärmeversorger ergeben sich auf Basis eines Effizienz-Monitorings grundsätzlich neue Überlegungen. Lesen Sie das Interview direkt bei energate oder unten als pdf.
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Gasnetz-Transformation: Wie kommt der Wasserstoff von der Produktion zum Verbraucher?
Wie kommt der Wasserstoff von der Produktion zum Verbraucher?
Kann Wasserstoff als alternativer Energieträger zu Erdgas eingesetzt werden?
Kann Wasserstoff als alternativer Energieträger zu Erdgas eingesetzt werden? Kann das Erdgasnetz für den Wasserstofftransport genutzt werden? Unser HG-Experte Carlo Weckelmann erörtert diese Fragestellungen für die ZfK.
Veranstaltungshinweis
- Über dieses Thema der Transformation der Erdgasnetze wird unser Consultant Carlo Weckelmann am Donnerstag, den 30.04.2023, beim 3. Branchentag Wasserstoff in Gelsenkirchen – wo unter anderem auch die Westnetz GmbH und OGE vertreten sind – einen Impulsvortrag halten.
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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Intelligente Wärmemessung und Aufbau von Messkonzepten
Analyse von Wärmeerzeugungsanlagen
Effiziente Wärmeerzeugung
Oft werden Ineffizienzen bei Wärmeerzeugungsanlagen für Versorger gar nicht erst sichtbar. Echte Effizienzsteigerungen sind erst möglich, wenn Wärmemengenmessung und die Zählermesswerte auf ein intelligentes System übertragen werden. In einem Beitrag für die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) schreibt unser HG-Experte Oliver Kisignacz über über neue Erkenntnisse aus seinen Projekten.
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"Rollout-Neustart: Gelingt jetzt der Smart-Meter-Durchbruch?"
ZfK im Gespräch zum GNDEW
Panel-Diskussion der ZfK
Gute Laune trotz unterschiedlicher Meinungen: Unter Moderation von ZfK-Redakteur Andreas Baumer sowie HG-Experte Frank Hirschi diskutierten Marion Nöldgen, Geschäftsführerin Tibber Deutschland, Andreas Fabri, Leiter Messstellenbetrieb bei der N-Ergie, Bouke Stoffelsma, Geschäftsführer Hausheld und Holger Schneidewindt, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale NRW zum Neustart des Smart-Meter-Rollouts.
In der Panelrunde wurde erörtert, was die Neuerungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) für die Branche bedeuten und ob es als Aufbruchgesetz oder eher als Reperaturgesetz zu verstehen sei. Dabei wurden viele Aspekte gestriffen – sei es die Kostenaufteilung zw. MSB und VNB, das enge Kostenkorsett auf Basis der POGs, welche Vorteile dynamische Tarife bieten und warum hierfür flächendeckend iMSys notwendig wären und auch ob zukünftig eine Leitstelle im Niederspannungsnetz aufgebaut werden muss.
Eine Zusammenfassung der Gesprächsrunde finden Sie in Artikelform direkt bei der ZfK.
Die Diskussion bei youtube nachverfolgen
Sie haben das Gespräch verpasst? Anbei finden Sie den YouTube-Link zu der Aufzeichnung der Veranstaltung, die auch nur über diesen Link aufrufbar ist.
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CLS ON: Der Missing Link zwischen Netz- und Messstellenbetrieb
CLS-Management-Projekt
Die Plattform CLS ON ist auf die speziellen Bedarfe der Verteilnetz- und Messtellenbetreiber zugeschnitten
Dieser Artikel ist in den ‚energiewirtschaftlichen Tagesfragen‘ (et) 01/202 erschienen.
Autor*innen: Martin Kloppenburg, Westfalen Weser Netz; Dr. Tanja Koch, EWE NETZ; Marco Leuf, RheinEnergie; Dr. Roland Olbrich, HORIZONTE-Group; Dr. Michał Sobótka, GWAdriga
Lesen Sie Details zum Projekt CLS ON
Unser HG-Experte Dr. Roland Olbrich hat zusammen mit Expert*nnen von EWE NETZ, RheinEnergie AG, Westfalen Weser Netz und GWAdriga einen Beitrag zum CLS-Management verfasst.
In der Energiewelt der Zukunft sind sichere Datenströme und verlässliche Steuerung in Echtzeit unverzichtbar. Für den Hochlauf dezentraler Erneuerbarer Energien gilt es die Infrastruktur zu beherrschen und die Netze im Gleichgewicht zu halten. Energieversorgungsunternehmen in ganz Deutschland müssen dafür neue Kompetenzen, Systeme und Prozesse aufbauen. In einem gemeinsamen Projekt bauen EWE NETZ, RheinEnergie AG und Westfalen Weser Netz mit ihrem Smart Meter Gateway-Administrator GWAdriga mit CLS ON eine Plattform auf, die auf die speziellen Bedarfe der Verteilnetz- und Messtellenbetreiber zugeschnitten ist.
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Was EVU bei der Auswahl digitaler Plattformen beachten müssen
Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft
Die Januar-Ausgabe der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) bietet wieder spannenden Lesestoff. Dieses Mal durften unsere HG-Experten Jochen Buchloh, Konstantin Reimann und Frank Hirschi in einem Beitrag über die Erkenntnisse der HG-Webinar-Reihe zum Thema ‚Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft‘ berichten. Auf S. 11 lesen Sie, was EVU bei der Auswahl digitaler Plattformen beachten sollten. Im Folgenden lesen Sie die Langfassung des Beitrags.
Wie stellen sich die Softwareanbieter auf die wandelnden Anforderungen des Marktes ein? Auf welcher Basis sollten Energieversorgungsunternehmen (EVU) sich für eine digitale Plattform entscheiden? Die abgeschlossene Webinar-Reihe des Beratungshauses HORIZONTE-Group gibt einen Überblick.
Bereits im September berichtete die ZfK (Link) über die großen Herausforderungen, die EVU, und einhergehend Software-Lieferanten, mit ihren IT-Systemen gegenüberstehen. Immer wieder müssen kurzfristig Anforderungen der Gesetzgeberin in Systemen und Prozessen umgesetzt werden – aktuelle Beispiele wie das Entlastungspaket Energie oder die Abwicklung der sog. Zufalls- und Übergewinnabschöpfung sprechen für sich.
Erläuterung von Plattformen anhand des Schichtenmodells
Eine einheitliche und durch die verschiedenen Anbieter genutzte Begriffsdefinition für digitale Plattformen hat sich bis heute nicht etabliert. Nach Auffassung der HORIZONTE-Group kann jedoch anhand eines Schichtenmodells ein gutes Verständnis für die verschiedenen Anwendungsebenen digitaler Plattformen entwickelt werden (vgl. Abbildung). Die Basis einer Plattform ist in der ersten Schicht die Hardware- und Betriebsumgebung, also das Rechenzentrum, dass diese betreibt. Hier bündelt ein Plattformanbieter Betriebsleistungen für seine Kund*innen um Skaleneffekte und Synergieeffekte zu gewährleisten. Auf einer zweiten Ebene sind Betriebsapplikationen als generische Werkzeuge und Lösungen zu nennen, die in der Regel von der fachlichen Funktion, bzw. prozessunabhängig bereitgestellt werden. In der dritten Schicht sind die fachlichen Applikationen verortet. Hier finden sich die eigentlichen Funktionen und energiewirtschaftlichen Prozesse wieder. Darüber hinaus stellen einige Plattformanbieter eine vierte Schicht zur Verfügung. Durch die gemeinsame Bearbeitung der fachlichen Prozesse eines Business-Process-Outsourcing-Dienstleisters können unterschiedliche Plattform-Nutzer durch Synergien in der Bedienung des Systems und der Sachbearbeitung profitieren.
Viele Plattformanbieter haben das Ziel, kurz- bis langfristig alle energiewirtschaftlichen Marktrollen zu unterstützen. Für EVU ist durch das Unbundling jedoch v.a. Marktrollen-individuell zu bewerten, welche Lösung der „beste Fit“ ist. Basierend auf den vier Schichten können EVU diesen „Fit“ auf die eigenen Bedürfnisse bewerten.
Acht Anbieter im Überblick
In der Webinar-Reihe zum Thema ‚Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft‘ hat die HORIZONTE-Group acht Anbietern den Rahmen geboten, ihre Lösungen vorzustellen und Ihnen u.a. hinsichtlich Aufbau und Funktionsumfang auf den Zahn gefühlt. Mit rund 300 Anmeldungen für die komplette Webinar-Reihe und häufig über 100 Teilnehmer*innen ist die HORIZONTE-Group über die Resonanz auf das Angebot mehr als zufrieden. „Wir sind uns darüber bewusst, dass bei vielen Unternehmen, die Frage zur Neuaufstellung in der IT immer drängender wird. Das große Interesse an unseren Webinaren hat uns dennoch überrascht – und spricht für den großen Handlungsdruck in der Branche.“, so Jochen Buchloh, Senior Partner der HORIZONTE-Group. Den Beginn machten Arvato Systems mit der übergreifenden Arvato Energy Platform, welche als ein Betriebssystem für Mandanten und Module nutzbar ist, und die Schleupen SE mit ihrer modularen Plattform Schleupen.CS, die alle ERP-Bestandteile mitbringt und auch Prozessmodellierung nach BPNM 2.0 integriert. Im zweiten Fachwebinar war die Marktrolle Messstellenbetreiber im Fokus. Die Robotron Datenbank-Software GmbH stellte ihre modulare Lösungswelt vor, welche Einzellösungen bis hin zu Komplettpaketen für alle Formen der (v.a. energiewirtschaftlichen) Datenverarbeitung bereithält. Die TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH stellte sich als Dienstleister für Stadtwerke und Regionalversorger mit ihrer individuell konfigurierbaren Messstellenbetriebs-BPO-Serviceplattform vor. Im nächsten Webinar wurden durch die LYNQTECH GmbH und die powercloud GmbH insbesondere die Marktrolle Lieferant erörtert. Die LYNQTECH-Plattform kann dabei alle vertriebsrelevanten Prozesse vom Vertragsabschluss über den Customer Support bis zur Abrechnung abbilden. Die powercloud setzt auf eine starke Standardisierung der energiewirtschaftlichen Prozesse und bietet einen eigenen Appstore an. Im letzten Anbieter-Webinar stellte die E.ON Grid Solutions GmbH die auf das Geschäftsfeld Meter-to-Cash zugeschnittene SPACE-Plattform vor, die auch außerhalb des E.ON-Konzern zur Nutzung angeboten wird. Im gleichen Webinar diskutierten die Teilnehmer:innen die SAP-SE-Lösung ‚S/4HANA Utilities‘. Nach Einschätzung der SAP verfügt diese über zahlreiche Innovationen wie Machine Learning, Echtzeit-Analytics, digitaler Kundenschnittstelle oder vorausschauender Instandhaltung.
„Natürlich sind im Rahmen einer Plattformauswahl durch EVU weitere Anbieter zu beachten, wenngleich auch bei dieser Teilabbildung des Marktes bereits erhebliche Unterschiede zwischen dem Aufbau, dem Funktionsumfang und den Zielkunden der Plattformanbieter deutlich werden“ meint Konstantin Reimann, Manager der HORIZONTE-Group „und auch die vorgestellten Lösungen entwickeln sich kontinuierlich weiter, sodass hier ein regelmäßiges Marktscreening unerlässlich ist.“ Überhaupt ist die Klarheit der EVU hinsichtlich ihrer individuellen Anforderungen die Grundvoraussetzung zur Auswahl des „besten Fits“.
Auf Basis der Vorstellung der Anbieter hat die HORIZONTE-Group hinsichtlich Lösungsportfolio und der adressierten Schichten dennoch eine erste Einordnung vorgenommen.
Offenheit und Integration
Eine Beobachtung aus unseren Veranstaltungen ist hervorzuheben: Die Anbieter digitaler Plattformen priorisieren standardisierte Schnittstellen, die Offenheit ihrer Lösungen und Entwicklungspartnerschaften“ resümiert Frank Hirschi, Manager der HORIZONTE-Group und Mit-Initiator der Webinar-Reihe. Häufig treten EVU selbst als Lösungsanbieter auf und versuchen damit höhere Skaleneffekte zu erreichen. Dann kommt der Erweiterbarkeit, Anpassbarkeit und Integrationsfähigkeit mit anderen Lösungen eine große Bedeutung zu. Das „One-size-fits-all“-Modell „passt“ nicht zum Energiesektor und der wachsenden Komplexität, die die Unternehmen zwingt, ihre Nische und ihr spezifisches Angebot zu definieren.
Change-Management essenziell
Der Übergang auf eine digitale Plattform ist mehr als eine IT-Migration. Ein neues System bedeutet für die EVUs und ihre Mitarbeiter*innen nicht nur eine neue Bedienoberfläche, sondern in aller Regel neue Prozesse und Arbeitsschritte, und Veränderungen in der internen Organisation. Um diesen Prozess optimal zu begleiten, müssen Migrations- und Plattform-Projekte mit professionellen Werkzeugen des Change-Managements aufgesetzt und begleitet werden. Und auch die Prüfung, an welcher Stelle man Prozesse selbst ausführt und an welcher Stelle man outsourced ist nach Einschätzung der HORIZONTE-Group in einem solchen Projekt zu verorten.
EVUs müssen sich jetzt mit digitalen Plattformen beschäftigen
Viele EVU stehen nun vor der Frage: Welche Plattform ist für mich geeignet? Dabei ist die Ausgangssituationen der EVU in der Regel sehr verschieden. Der Start in eine Neuaufstellung mit einer digitalen Plattform erfordert daher strategische Entscheidungen und verlangt eine entsprechende Vorlaufzeit. Richtungssentscheidungen, der komplexe Vorgang der individuellen Anforderungsdefinition, europaweite Ausschreibungen, Einrichtung der Systemlandschaft und die Migration erfordern meist einige Jahre. Deshalb empfiehlt die HORIZONTE-Group den Entwicklungen rund um Cloudifzierung und Digitalisierung in den Unternehmen Priorität einzuräumen, den Handlungsauftrag zu definieren sowie Verantwortlichkeiten festzulegen. Die HORIZONTE-Group hat hierzu ein Vorgehensmodell für EVUs entwickelt, das alle Einzelaspekte berücksichtigt. Dieses Vorgehen startet mit einem initialen Modul und der Sensibilisierung der Management-Vertretung.
Aufgrund der positiven Resonanz der Webinar-Reihe wird die HORIZONTE-Group das Thema digitale Plattformen auch in 2023 weiter vorantreiben.
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Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Lesen Sie auch den ZfK-Beitrag von Julian Hackert: Das bedeutet der Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz
Die angespannte Lage an den Energiemärkten verdeutlich einmal mehr, dass Energie möglichst effizient und sparsam eingesetzt werden muss. Bereits zwei Jahre in Folge hat Deutschland die Gebäude-Klimaziele verfehlt. Mit dem im Oktober 2022 veröffentlichen Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz daher erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland schaffen. Der Referentenentwurf setzt die wesentlichen Anforderungen aus der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie national um, verschärft viele der Anforderungen und soll einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.
Dies ist auch notwendig, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Klimaziele erreichen zu können. Zum Ende des Jahres 2022 kann bereits eine erste Bilanz auf die bisherige Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit Inkrafttreten des KSG gezogen werden. Diese zeigt auf, dass noch zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen, denn die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Das KSG legte als wichtigen Zwischenschritt zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 die Reduktion der Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 fest. Die aktuelle jährliche Reduktion der Treibhausgasemissionen müsste jedoch verdreifacht werden, um dieses Ziel noch erreichen zu können.
Inhalte des Referentenentwurfs vom BMWK zum EnEfG
Energieeffizienzziele
Im EnEfG werden für die Jahre 2030, 2040 und 2045 Ziele für den End- und Primärenergieverbrauch festgelegt. Diese entsprechen den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED für Deutschland und sind kompatibel mit dem Ambitionsniveau des KSG und ergeben sich wie in Abbildung 1 visualisiert.


Abbildung 1: Energieeffizienzziele im EnEfG
Diese Ziele weichen jedoch deutlich von der aktuellen Trendentwicklung des End- und Primärenergieverbrauchs ab. So würde im Jahr 2045 bei Fortführung des Trends der letzten 10 Jahre eine Abweichung von ca. 940 TWh (Endenergieverbrauch) und ca. 1.150 TWh (Primärenergieverbrauch) zwischen dem Ziel des EnEfG und der Realität zu Buche stehen (Abbildung 2).

Abbildung 2: Abweichung der Ziele des EnEfG und des Trends in Deutschlands beim End- und Primärenergieverbrauch (auf Basis historischer Daten der AGEB)
Die öffentliche Hand
Der öffentlichen Hand kommt im EnEfG eine Vorbildungsfunktion zu. Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstigen öffentlichen Stellen werden verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ab 2024 Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Dies geschieht mit dem Ziel, jährlich Gesamtendenergieeinsparung in Höhe von 2 % zu erreichen, um insgesamt bis zum Jahr 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) zu ermöglichen. Bund und Länder werden außerdem verpflichtet, Energieverbrauchsregister zur Erfassung von Energieverbräuchen u.a. im Bereich von Liegenschaften, Mobilität und IKT der öffentlichen Einrichtungen aufzubauen und die Einhaltung der Vorgaben zu monitoren.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Bund für ihn notwendige Energieeffizienzmaßnahmen bis Ende März 2023 in einem Aktionsprogramm bündelt. Dieses soll auf den aktuell verhandelten und beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung aufbauen und diese soweit nötig weiterentwickeln und ergänzen.
Pflichten für Unternehmen
Mit dem EnEfG sollen Unternehmen ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh in die Pflicht genommen werden, ein Energieaudit durchzuführen, insofern sie kein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem haben. Dieses muss innerhalb der nächsten 20 Monate nach Eintreten des Gesetzes oder, insofern bereits ein Energieaudit durchgeführt wurde, spätestens 4 Jahre nach Beendigung des letzten Energieaudits durchgeführt werden.
Ab einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 GWh werden für Unternehmen strengere Pflichten vorgeschlagen. Sie sollen innerhalb von 20 Monaten nach Eintreten des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und zusätzlich wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen müssen.
Rechenzentren
Auch Rechenzentren, welche im Zuge der Digitalisierung eine immer bedeutende Rolle spielen und enorm viel Strom verbrauchen, werden im EnEfG explizit angesprochen. Neue Rechenzentren werden zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
- Einhaltung von Energieeffizienzstandards (PUE von 1,3; ab 2025)
- Einhaltung einer minimalen Temperatur von 24 °C bzw. 27 °C (ab 2028) für die Luftkühlung
- Abwärmenutzung von mindestens 30 % (ab 2025) bzw. 40 % (ab 2027)
- Deckung des Stromverbrauchs zu 50 % (2024) bzw. 100 % (2025) durch ungeförderten EE-Strom
- Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems und Validierung und Zertifizierung dieses ab einem Energieverbrauch von mehr als 1 MW bzw. 100 kW für öffentliche Rechenzentren
Darüber hinaus soll es für alle Rechenzentren eine Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen zur Wärmeauskopplung auf ihrer Website und gegenüber Kommunen und Betreibern des nächstgelegenen Wärmenetzes hinsichtlich der Wärmemenge, des Temperaturniveaus (in °C) und der Preise für die Bereitstellung der Abwärme geben. Auf Nachfrage müssen Betreiber*innen eines Rechenzentrums dann auch Preise für das nachgefragte Temperatur- und Verfügbarkeitsniveau ausgeben.
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Unternehmen werden verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, die Abwärme in der Anlage, auf dem Betriebsgelände oder bei externen Dritten wiederzuverwenden. Das Abwärmepotenzial muss zunächst nur dann genutzt werden, wenn es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht. Falls eine vollständige Abwärmenutzung heute nicht möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt, spätestens 2028, ermöglichen.
Zusätzlich werden abwärmeerzeugende Unternehmen zur Auskunft über folgende Eigenschaften der Abwärme insb. gegenüber Betreibern von Fernwärmenetzten verpflichtet.
- die Wärmemenge und maximale thermische Leistung,
- die zeitliche Verfügbarkeit (Leistungsprofil über Tages-, Wochen-, und Jahresverlauf),
- die Möglichkeit zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung,
- das Temperaturniveau (in °C),
- die Preise für die Bereitstellung der Abwärme.
Verpflichtungen und Chancen aus dem des EnEfG
Die Horizonte Group unterstützt Sie gerne bei der prozessualen Einführung Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems. Unser Team für Wärme & Effizienz widmet sich für Sie gerne der Erarbeitung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen sowie der Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Des Weiteren bieten wir auch die Durchführung von Energieaudit nach DIN EN 16247 oder das Energiemanagement nach ISO 50001 an.
Möchten Sie gern mehr zum Thema Energieeffizienzgesetz erfahren? Sprechen Sie Uns gerne jederzeit an.
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Der neue MsbG-Referentenentwurf bringt den Rollout ins Rollen!
Der neue MsbG-Referentenentwurf bringt den Rollout ins Rollen!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) erarbeitet. Dieser Entwurf enthält einige Änderungen für das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen. Grund für die den Entwurf ist der zu langsame voranschreitende Rollout intelligenter Messsysteme.
Der Entwurf gibt einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen bis zum Jahr 2030 vor. Dieser Fahrplan basiert auf Einbauquoten intelligenten Messsysteme (iMSys) je nach Verbrauch und Einspeiser. Für Verbraucher von 6.000 bis 100.000 kWh/a und Erzeuger von 7 bis 100 kW gelten folgende Einbauquoten
- Ende 2025 10 %
- 2028 50 %
- Ende 2030 95 %
Dadurch wird der Rollout seitens der Messstellenbetreiber planbarer und sicherer. Allerdings kommen dadurch weitere Aufgaben auf die grundzuständigen Messstellenbetreiber zu. Diese werden zu weiteren Zusatzleistungen verpflichtet, wie beispielsweise eine Ausstattung mit Gateways innerhalb von 4 Monaten auf Kundenwunsch. Ein weiterer Booster soll der Wegfall der Drei-Hersteller-Regel sein, der das Warten auf technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern nichtig macht.
Der neue Entwurf ermöglicht zudem die Möglichkeit eines „agilen Rollouts“. Dadurch können zertifizierte Geräte sofort verbrauchsseitig bei einem Jahresstromverbrauch bis 20.000 kWh/a und aufseiten der Erzeugung bis 25 kW installierter Leistung eingebaut werden. Funktionen des Schaltens und Steuerns sollen im Laufe der Zeit über Anwendungsupdates bereitgestellt werden, um den vollen Funktionsumfang der iMSys nutzen zu können. Eine weitere Änderung stellt die Senkung der Preisobergrenze der intelligenten Messsysteme dar. Dafür werden die Netzbetreiber stärker an der Kostentragung beteiligt. Die Spanne der Beteiligung erstecken sich von 10 bis 80 €/a je iMSys. Dadurch stehen Netzbetreiber unter hohen finanziellen Druck. Die finanzielle Beteiligung der Netzbetreiber gliedert sich wie folgt:
- Bis 3.000 kWh/a 10 €/a (optionale Gruppe)
- 000-6.000 kWh/a Max. 40 €/a (optionale Gruppe)
- Ab 6.000 kWh/a 80 €/a
Im Gegenzug erhalten die Netzbetreiber eine viertelstundenscharfe Bilanzierung iMSys sowie standardmäßige Netzzustandsdaten.
Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Vorgabe, dass dynamische Stromtarife angeboten werden müssen. Ab 2026 müssen allen iMSys-Kunden ein dynamischer Stromtarif seitens der Lieferanten angeboten werden. Bis 2025 wird die aktuelle De-Minimis Schwelle, die Schwelle, ab wie vielen Letztverbrauchern der Lieferant einen dynamischen Stromtarif anbieten muss, von 100.000 auf 50.000 Letztverbrauchern gesenkt.
Ebenfalls wird ein nachhaltigerer Rollout angestrebt, der mehr 1:n Fälle ermöglicht. Es sollen vermehrt Smart-Meter-Gateways am Netzanschlusspunkt eingebaut werden und so die Anzahl der einzubauen Geräte reduziert werden. Auch sollen Geräte mehrfach benutzt werden können in Zukunft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bleibt verantwortlich für das SMGw, wobei gesonderte Standards für Steuereinheiten, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder energiewirtschaftliche Prozesse dagegen vorrangig Aufgabe der Wirtschaft sein sollen. Außerdem wird eine Vereinfachung der SiLke durch ein massengeschäftstauglichen Postversand angestrebt.
Der Entwurf gibt einen zügigen Fahrplan vor und stellt die Branche vor neue Herausforderungen. Wir als Horizonte interpretieren die neuen Regelungen intensiv und geben Ihnen die bestmögliche Unterstützung, die kommenden Herausforderungen zu bewältigen!
Fakten auf einen Blick:
- Neue Rolloutquoten für iMSys
- Wegfall Drei-Hersteller-Regel
- Sofortige Installation des iMSys dank agilem Rollout bis 25.000 kWh/a
- Neue Preisobergrenzen und Beteiligung des Netzbetreibers an den Kosten pro iMSys
- Ab 2026 dynamischer Stromtarif für alle iMSys-Kunden
- Gateways vermehrt an Netzanschlusspunkten
- Vereinfachung SiLke durch Postversand
- BMWK übernimmt fachliche Führung vom BSI
- ¼-stündliche Netzzustandsdaten für VNBs
- gMSB zu weiteren Zusatzleistungen verpflichtet