Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Zum 01.05.2023 wurde das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) angepasst und um ein neues Fördermodul erweitert.


Die wesentlichen Änderungen zum 01.05.2023 haben wir Ihnen zusammengestellt

EEW-Zuschuss und Kredit (BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss)

Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Druckluft, Motoren, Dämmung,…)

  • Aufhebung der Nebenkostendeckelung für Wärmedämm-Maßnahmen
  • Keine Mindesteffizienzkriterien mehr für die Dämmung von Bestandsanlagen
  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • Förderung von KMU über Artikel 17 AGVO

Modul 2: Erneuerbare Prozesswärme (Solar, Wärmepumpen, Biomasse)

  • Förderung der Erschließung und Nutzung von Tiefer Geothermie
  • Förderung von Machbarkeitsstudien zur Nutzung von Tiefer Geothermie
  • Anpassung der Liste der Biomassearten, die in Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen
  • Wärmepumpen: Bis zu 50% Abwärmenutzung zugelassen
  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich

Modul 3: Digitalisierung (MSR, Energiemanagement-Software)

  • Erhöhung der Förderquote für kleine Unternehmen (KU)
  • KMU-Förderung auch über Artikel 17 AGVO möglich

Modul 4: Technologie-offene (Kriterium: THG-Reduktion)

  • Anhebung der Fördersätze für kleine Unternehmen (KU)
  • Für KMU auch Förderung über AGVO Artikel 17 möglich
  • Anpassung des CO2-Faktors für Strom bei Energieträgerwechsel
  • Berücksichtigung bisher nicht gelisteter Ressourcen
  • Neue Fördermöglichkeiten für Anlagen zur Erzeugung von Biogas

Modul 5: Transformationskonzepte (nur Zuschuss über VDI/VDE-IT)

  • Anpassung der Förderquoten
    • 40 % Großunternehmen
    • 50 % Mittlere Unternehmen
    • 60 % Kleine Unternehmen
  • Reduzierung der max. Fördersumme auf 50.000 €
  • Einführung eines Bonus für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz-und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus) à Erhöhung Förderquote um 10% Punkte und max. Fördersumme um 30.000 €

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Neu!)

  • Austausch bzw. Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch/auf ausschließlich elektrisch* zu betreibende Anlagen.
  • Förderhöhe:
    • De-minimis VO 33%, AGVO 20%, Nebenkosten 30% der förderfähigen Investitionskosten
    • Maximum: 200.000 € Förderung pro Vorhaben
  • Keine Erstellung eines Einsparkonzeptes erforderlich

EEW-Förderwettbewerb (Zuschuss über VDI/VDE-IT)

  • Erhöhung der Förderkonditionen auf max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • Anpassung Wettbewerb: 6 Runden pro Jahr, Laufzeit je 2 Monate
  • Ab Mai 2023 Erhöhung Rundenbudget auf 40 Mio. € (Budgetkürzungen wenn notwendig)

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Umsetzung ihrer Projekte. Sprechen Sie uns an.


Verbot von T8-Leuchtstoffröhren für Unternehmen

Durch EU-Verordnung gelten neue und strengere Anforderungen an Lichtquellen für den europäischen Markt.


Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union bringt früher als mit der Ökodesign-Richtlinie Single Lighting Regulation vorgesehen Änderungen für Unternehmen. Ab Ende August gilt ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen.

Auswirkungen durch die RoHS-Richtlinie

  • ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023
  • ein Verbot aller CFLni-Lampen ab 25. Februar 2023
  • eine Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
  • eine Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre

Handlungsbedarf

  • Prüfen Sie ihren Ist-Zustand
  • Umrüstung auf LED-Beleuchtung rechtzeitig planen und ein Beleuchtungskonzept erstellen
  • Beachten Sie Fördermittel (BAFA BEG-Förderung: Contracting- als auch Investitionslösungen werden mit 15% gefördert), Arbeitsschutzrichtlinie, Gesetzliche Vorgabe
  • Richtige Entsorgung der Altanlagen

Gerne unterszützen wir Sie dabei.


Verzicht auf Anlagenzertifikat für PV-Anlagen?

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt geplanten Verzicht auf teure Anlagenzertifikate beim Netzanschluss gewerblicher Solardächer.


Durch die Umsetzung einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) sowie der vorgesehenen Änderungen in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) können hohe Anforderungen an die Zertifizierung entfallen und den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Firmendächern beschleunigen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass künftig PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 Kilowatt von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, wenn sie über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinaus maximal 270 Kilowatt Leistung in das Netz einspeisen. Die Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) würde entfallen und durch die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) ersetzt werden, unabhängig in welcher Spannungsebene sich der Kundenanschluss befindet. Die Vereinfachung ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an.


Neues vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 den Entwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen. Ziel des EnEfG ist eine Senkung des Energieverbrauchs anhand einer deutlichen Anhebung der Energieeffizienzziele.


Im Folgenden sind einige Pflichten aus dem Gesetz aufgeführt.

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh

  • Erstellung und Veröffentlichung durchführbarer Umsetzungspläne
  • Bewertung aller identifizierten Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeitskriterien (gemäß DIN EN 17463 (VALERI))
  • Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
  • Abfrage bzw. Stichprobe durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 15 GWh

  • Einführung eines Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (ISO 14001, EMAS) innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes
  • Erfassung und Bewertung von Abwärmequellen und -prozessen
  • Identifizierung und Darstellung technisch realisierbarer Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.
  • Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (VALERI) aller identifizierten Maßnahmen

Betreiber von Rechenzentren

  • Stromverbrauch ab dem 01. Januar 2024 durch 50 Prozent, ab 01. Januar 2027 durch 100 Prozent ungeförderten Strom aus erneuerbaren Energien zu decken.
  • Betreiber von Rechenzentren sind verpflichtet, bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen
  • Bestandsrechenzentren (Betriebsaufnahme bis 30.06.2026) – vorgegebene Werte für Luftkühlung
  • Neue Rechenzentren (Betriebsaufnahme ab dem 01. Juli 2026) – Vorgaben für Energy-Reuse-Faktor und Power Usage Effectiveness

Einen weiteren Artikel zu dem Thema finden Sie hier:


HG-NetWalk 2023

NetWalk in Nümbrecht


Wandern und Netzwerken mit der HG

Unser HG-Motto lautet „das WIR wird bei uns großgeschrieben“, dies hat sich auch wieder Anfang Juni bei Netzwerken und Walken/Wandern gezeigt. Der HG-NetWalk ist mittlerweile ein gesetzter Termin im Kalender der HG-ler*innen. Dieses Jahr haben wir uns im schönen Oberbergischen, genauer gesagt in Nümbrecht, getroffen. Besonders gefreut hat uns dieses Jahr, dass wir auch einige Alumnis sowie viele zukünftige neue Kolleg*innen dabei hatten. 

Es war eine super Gelegenheit, um unsere Teambindung zu stärken, während wir die malerische Umgebung erkundeten.

Einige lebhafte Impressionen von den abenteuerlichen Wanderwegen, dem fröhlichen Miteinander und den unvergesslichen Momenten an diesem sonnigen Tag haben wir für Sie zusammengestellt.

NetWalk in Bildern:

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Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur in NRW

Aktuelle Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Planung und dem Aufbau von Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur in NRW


Das Land NRW hat sein Förderprogramm erweitert und fördert die Planungsleistungen sowie Investitionen in erneuerbare Energien und die Mobilitätswende mit folgenden Förderprogrammen:

Konkret sehen die Programme erhebliche Zuwendungen für Vermieter von Immobilien sowie für Gewerbetreibende und Kommunen vor.

Insbesondere die Kombination der Förderprogramme in den Bereichen Photovoltaik und E-Mobilität ist für Kunden hinsichtlich einer nachhaltigen Energieeinsparstrategie sinnvoll. So können Sie beispielswiese mit überschüssigem, eigenerzeugtem, Strom aus Ihrer PV-Anlage kostengünstig und klimaneutral Ihre  Elektromobilitätsflotte laden.

Unser Expertenteam findet für Sie die optimalen wirtschaftlichen und energetischen Bestandteile Ihres Förder-Cocktails und begleitet Sie bei der Antragstellung. Anschließend können wir die geplanten Maßnahmen mit unserem erfahrenen Team nahtlos in die Realität umsetzen.

Zusätzlich zu den öffentlichen Subventionen, fördert die HORIZONTE-Group Technik GmbH die Erweiterung Ihres bestehenden Ladeparks ab sofort mit einem Rabatt von 10% auf jeden AC-Ladepunkt, den Sie bei uns kaufen und von uns installieren lassen.
Als weiteren Bonus für Ihre Treue erhalten Sie in unserem „Kunden- werben- Kunden“-Programm eine Prämie von 5%  für jeden Ladepunkt, der durch Ihre Empfehlung bei uns beauftragt wird.

Was ist neu?

  • Wir komplettieren unser Dienstleistungsangebot im Bereich Photovoltaik um die komplette technische Umsetzung Ihrer PV-Anlagen.

Die HORIZONTE-Group Technik GmbH baut in Verbindung mit einem Kooperationspartner seit dem 01.01.2023 PV-Anlagen wieder in eigener Regie. Dabei übernimmt die HORIZONTE-Group Technik GmbH die komplette Planung sowie den Bau der AC-seitigen Anbindung (ab dem Wechselrichter) der Anlagen. Unser Kooperationspartner übernimmt die Aufdacharbeiten.

Jetzt Kontakt aufnehmen!


Neue Geschäftsfelderweiterung der HORIZONTE-GROUP Technik GmbH

Die HORIZONTE-GROUP Technik GmbH erweitert ihre Geschäftsfelder um den Betrieb von Ladeinfrastruktur.


Sollten Sie sich bereits mit den Anforderungen an Ihre Ladepunkte auseinandergesetzt haben oder zukünftig Lösungen zu folgenden Fragestellungen suchen, dann sind wir ab jetzt der erste Ansprechpartner für Sie.

  • Wer übernimmt den First-Level-Support, für meine Ladepunkte?
  • Wie kann ich den geladenen Strom an meinen Ladepunkten abrechnen?
  • Wie kann ich die Nutzung meiner Ladepunkte überwachen und steuern?
  • Wie kann ich Mitarbeiter*innen bzw. Nutzergruppen managen?
  • Können meine Mitarbeiter*innen auch zu Hause mit der Firmenladekarte Strom tanken?
  • Wie können Ladevorgänge an meinen Ladepunkten ganz einfach ohne App abgerechnet werden?

Wir vervollständigen unser Dienstleistungsportfolio mit dem neuen HGT-Backend. Somit können wir Ihnen  neben der Planung, Errichtung und Wartung Ihrer Ladeinfrastruktur in Zukunft auch für den Betrieb und die Abrechnung eine großartige Lösung anbieten.

Durch diese Geschäftsfelderweiterung schaffen wir gemeinsame Synergieeffekte bei der Planung und der Umsetzung von Wartungsarbeiten. Deshalb wollen wir Sie als unseren Bestandskunden bei der Kombination von Wartung und  Backend-Betrieb mit einem Rabatt von 5% auf Ihren Wartungsvertrag teilhaben lassen.
Mit unseren neuen Dienstleistungen stehen wir Ihnen somit als kompetenter Full-Service-Provider in Sachen Photovoltaik und E-Mobilität zur Seite.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an.


Salinenhof in Bad Nauheim erhält intelligente Ladeinfrastruktur

HGT und Stadtwerke Bad Nauheim etablieren Lademanagementsystem


Bad Nauheim. Um dem steigenden Bedarf an Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge gerecht zu werden, bieten die Stadtwerke Bad Nauheim mit Ihrem Kooperationspartner HORIZONTE-Group Technik GmbH intelligente Ladelösungen an. Am Salinenhof in Bad Nauheim hat der kommunale Versorger jetzt ein System realisiert, das alle 74 Parkplätze der privaten Tiefgarage mit Ladepunkten versorgen kann. Es nutzt die in der Anlage verfügbaren Strommengen dynamisch und intelligent und stellt so sicher, dass das Stromnetz zu keinem Zeitpunkt überlastet wird. Der Salinenhof Am Goldstein 3 ist eine Wohnanlage mit insgesamt 35 Wohneinheiten. In der zugehörigen Tiefgarage sind bereits 15 Wallboxen der Stadtwerke in Betrieb, weitere können nun folgen.

Ausbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden gesetzlich vorgegeben

Die E-Mobilität ist auf Überholspur: Aus den bislang rund einer Million vollelektrischer PKW sollen bis 2030 15 Millionen werden. Die Bundesregierung fördert Elektromobilität und treibt gleichzeitig den Ausbau der Ladeinfrastruktur gesetzlich voran. So regelt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) von 2020, dass Inhaberinnen und Inhaber von Wohn- und Firmengebäude die zugehörigen Stellplätze mit Ladepunkten ausstatten müssen. Das Gesetz nimmt Eigentümerinnen und Eigentümer in die Pflicht, bei Neubau oder Renovierung seine Vorgaben je nach Gebäudeart Anzahl der Stellplätze entsprechend umzusetzen. Denn insbesondere Wohn- und Firmenkomplexe mit einer größeren Anzahl zugehöriger E-Fahrzeuge brauchen intelligente Lösungen für die Ladeinfrastruktur, da aufgrund des steigenden Bedarfs vorhandene Netzanschlüsse an ihre Grenzen kommen können.

Gleichzeitig viele Fahrzeuge laden

„Die volldynamische und intelligente Steuerung des Last- und Lademanagementsystems am Salinenhof ermöglicht es, dass alle Inhaberinnen und Inhaber eines Parkplatzes einen eigenen Stromanschluss für ihr E-Fahrzeug bekommen können, ohne dass die Höchstmenge an Strom, die dem Gebäude maximal zur Verfügung steht, überschritten wird. Mit individuell arbeitenden Punkten wäre dies nicht möglich“, erklärt Christian Reitz, stellvertretender Vertriebsleiter der Stadtwerke Bad Nauheim. Ausführender Dienstleister ist die Horizonte-Group Technik GmbH aus Löhne. Julia Eberharter, Projektleiterin bei der Horizonte-Group, erläutert: „Das System berücksichtigt zu jedem Zeitpunkt die aktuelle Gebäudelast und erkennt, wie viel Strom gerade zur Verfügung steht. Damit nutzt es die vorhandenen Hausanschlüsse optimal aus, ohne diese zu überlasten.“

Kosten sparen und flexibel teilnehmen

Auch auf der Kostenseite punktet das System: „Die Wohngemeinschaft teilt sich die Kosten für die Vorinstallation der Anlage. Das rechnet sich für die einzelnen Parteien“, erklären Julia Eberharter und Vincent Launer von der Immobilienverwaltung Kirchmann. 15 Wallboxen sind bereits in Betrieb, weitere folgen: „Zukünftige Ladepunkte können schnell und unkompliziert installiert werden; wir haben bereits entsprechende Wandverteilungen zwischen den Stellplätzen vorbereitet“, führt Christian Reiz aus. Individuelle Chipkarten je Ladepunkt schützen vor unberechtigtem Zugriff. Das kabelgebundene System ist optimal vor Störungen und Hacker-Angriffen geschützt.


Jannik Ruppel, Servicetechniker der Stadtwerke Bad Nauheim, vor der Schaltzentrale des Ladeinfrastruktursystems in der Tiefgarage Salinenhof (Bild: Stadtwerke Bad Nauheim, Archivbild; Abdruck frei)

 

 

 

 

 

 

Julia Eberharter von der HORIZONTE-Group Technik, Christian Reitz von den Stadtwerken Bad Nauheim und Vincent Launer von der Kirchmann Gruppe (Immobilienverwalter am Salinenhof in Bad Nauheim) vor einer Wallbox in der Tiefgarage Salinenhof (Bild: Stadtwerke Bad Nauheim, Archivbild; Abdruck frei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Lesen Sie hier weitere Beiträge der HORIZONTE-Group Technik


Aktuelles zur Energiepreisbremse

Änderung der Energiepreisbremsen betrifft Unternehmen mit einer Entlastungssumme von mehr als 2 Millionen Euro


Am 16. März 2023 hat der Bundestag der Verordnung „zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen“ zugestimmt. Die Änderungen betreffen Unternehmen mit einer Entlastungssumme von mehr als 2 Millionen Euro. Mit der Differenzbetragsanpassungsverordnung soll ein Anreiz zum Wechsel des Anbieters erhalten bleiben. Die Änderung wurde von der EU-Kommission verlangt. Die Begrenzung des Differenzbetrages soll auf aktuelle Marktentwicklungen Rücksicht nehmen. Eine erste Überprüfung der Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages erfolgt deshalb spätestens zum 15. Juni 2023. Die Höhe des maximalen Differenzbetrages (Arbeitspreis minus Referenzpreis) beträgt für Erdgas/Wärme 8 Ct/kWh und für Strom 24 Ct/kWh. Die Verordnung wird ab dem 1. Mai 2023 gelten.

Beispielberechnungen zum Differenzbetrags finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Link

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 31.03.2023 die Selbsterklärung zur Energiepreisbremse bei ihrem Energieversorger einreichen müssen!

Die FAQs zur Strompreisbremse, Erdgas-Wärme-Preisbremse und Selbsterklärung werden kontinuierlich aktualisiert.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.

 


Konzessionsabgaben Strom und Erdgas

Durch Unterschreitung des Grenzpreises können Sondervertragskunden die Konzessionsabgaben zurückfordern.


Der Grenzpreis wird als Durchschnittserlös der Energieversorgungsunternehmen in Deutschland aus Strom- bzw. Erdgaslieferungen an Sondervertragskunden (ohne Mehrwertsteuer und ohne Steuererstattungen nach StromStG / EnergieStG) definiert. Er dient als gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe.

Die Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden dürfen nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn deren Durchschnittspreis im Kalenderjahr je Kilowattstunde unter dem Grenzpreis liegt. Bei Gas gilt außerdem, dass Konzessionsabgaben für Lieferungen an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden dürfen, die pro Jahr und Abnahmefall 5 Millionen kWh übersteigen.

Für das Jahr 2022 wird dafür der Grenzpreis 2020 betrachtet.

  • Grenzpreis Strom 2020: 15,15 ct/kWh (netto)
  • Grenzpreis Erdgas 2020: 3,25 ct/kWh (netto)

Sollte ihr Energiepreis unter dem Grenzpreis liegen, können Sie beim Netzbetreiber die Konzessionsabgaben zurückfordern.

Die Regelung der Konzessionsabgaben für Strom und Gas finden Sie in der Konzessionsabgabenverordnung. Der Grenzpreis wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung. Sprechen Sie uns an.