EnSikuMaV - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) gilt seit dem 1. September 2022 für sechs Monate
Folgende Maßnahmen betreffen u.a. Unternehmen:
- Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme geschlossen halten
- Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet werden
- Öffentliche Nichtwohngebäude
- Reduzierung der Mindesttemperatur
- Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (Durchlauferhitzer oder Boiler) müssen ausgeschaltet werden
- Sonstige Nichtwohngebäude können von den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie im Durchschnitt um 1 Grad nach unten abweichen
- Gas- und Wärmelieferanten gelten eine Reihe von Informationspflichten, wenn sie Eigentümer von Wohngebäuden oder Nutzer von Wohneinheiten leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefern
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Elektroauto laden mit koala²
Mit dem koala²-Produkt der HORIZONTE-Group Technik GmbH klappt’s auch in Mietwohnungen und Tiefgaragen
Häufig scheuen sich Menschen ohne Eigenheim vor der Anschaffung eines Elektroautos, weil sie u.a. Sorge haben, dass Ihnen nicht ausreichend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dass diese Sorgen unbegründet sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.
Elektromobilitäts-Hochlauf zeigt Dringlichkeit zum Handeln
Der Hochlauf der Elektromobilität hängt erfahrungsgemäß maßgeblich von den zur Verfügung stehenden Elektroautos sowie den vorhandenen Lademöglichkeiten ab. Studien haben ergeben, dass die meisten Ladevorgänge im PKW-Bereich an dem jeweiligen Arbeitsplatz (19%) und am Wohnort (54%) stattfinden.* Dies aus gutem Grund, da die Autos i.d.R. am Firmenstandort mehrere Stunden stehen. Auch zu Hause können die Autos nachts oder am Wochenende mit kleinen Ladeleistungen ausreichend Energie aufnehmen.
Allgemeine Bedenken, dass aus Gründen von z.B.: Netzausbaukosten und transparenter Abrechnung lediglich Autos an Einfamilienhäusern elektrisch geladen werden, können wir mit unserem volldynamischen Last- und Lademanagement (koala²) entkräften.
Darüber hinaus baut die Gesetzgebung mit der Einführung des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz), erheblichen Druck auf die Energieversorgungsbranche aus. Untermauert wird dies durch die stark gestiegene gesellschaftspolitische Akzeptanz von Elektromobilität, ausgedrückt durch die sich hochdynamisch entwickelnde Nachfrage nach Elektroautos (der Bestand an Elektroautos hat sich im Jahr 2020 mehr als verdoppelt*).
koala² als maßgeschneiderte Lösung
Die HORIZONTE-Group Technik GmbH hat sich bereits in weiser Voraussicht frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt und das eigene volldynamisches Last- und Lademanagement koala² entwickelt. Bereits seit 5 Jahren ist koala² im Feld bei unterschiedlichen Kundensegmenten im Einsatz. Dabei werden nicht nur Stromtankstellen intelligent gesteuert, sondern auch abschaltbare Verbraucher im Unternehmen identifiziert und ebenfalls volldynamisch geregelt.
Mit diesem Hintergrund ist es uns gelungen, ein Ladeprodukt für die Wohnungswirtschaft und Tiefgaragenbetreiber zu entwickeln, welches im ganzen Bundesgebiet und jeglichen Kundensegmenten eingesetzt werden kann, bzw. beim zuständigen Netzbetreiber Genehmigung findet. Das netzdienliche Steuern von koala² durch die jeweiligen Netzbetreiber ist natürlich ebenfalls möglich.
Die Idee dabei ist, an großen Parkplatzhotspots (Mehrfamilienhäuser bzw. Tiergaragen) mit begrenzter Netzkapazität in individuellen Abrechnungswünschen eine für die Gemeinschaft günstige Vorinstallation (E-Mob. Ready Starter Kit) sowie anschließend eine bedarfsgerechte, modular erweiterbare herstellerunabhängige Lademöglichkeiten (E-Mob. Kunden-Kit) zur Verfügung zu stellen.
Viele Projekte dieser Art konnten wir bereits erfolgreich mit regionalen Versorgern, der Wohnungswirtschaft oder Industrieunternehmen umsetzen
Fazit – was koala² auszeichnet:
Die Quintessenz durch den Einsatz von koala² in Mehrfamilienhäuser bzw. Tiefgaragen:
- Umfangreiche, teure bzw. langwierige Umbaukosten des Stromanschlusses entfallen
- Günstige Anfangsinvestition (gesetzeskonform) für die ganze Wohngemeinschaft, bzw. den Parkhausbetreiber
- Diskriminierungsfreier Zugang zur eigenen Stromtankstelle an jedem Parkplatz
- auf Kundenwunsch und Nachfrage modular erweiterbar
- Individuelle Herstellerauswahl für die Stromtankstelle
- Unterschiedliche Abrechnungsvarianten der Stromlieferung möglich
Haben Sie Interesse an einer reibungslosen Projektierung und Umsetzung Ihres Elektromobilitätsprojektes?
* Quelle: KfW (Link)
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Höhere Förderung für Photovoltaik-Anlagen
Osterpaket 2022 ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
Das Osterpaket, dass auch die EEG-Novelle 2023 umfasst, ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, erhalten die erhöhten Fördersätze und können zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen. Eine Zustimmung der EU-Kommission zu den höheren Tarifen steht noch aus.
Bei der Installation von PV-Anlagen ändern sich die rechtlichen Bedingungen abhängig von der Anlagengröße
- Bis 100 kWp:
- Feste Einspeisevergütung
- Direktvermarktung freiwillig
- Gemäß EEG ist ein monatlicher Wechsel möglich
- Ab 100 kWp:
- Verpflichtende Direktvermarktung
- Vergütung via Marktprämie (anzulegender Wert)
- Entfall der EEG – Umlage auf den eigenverbrauchten Strom ab 1. Juli 2022
- Abschaffung des „atmenden Deckels“ à Degression ab 2024 linear halbjährlich um jeweils 1%
- Dachanlagen: Systemumstellung auf differenzierte Vergütung von Voll- und Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)
Vorher anzulegender Wert [ct/kWh] | Überschusseinspeisung anzulegender Wert [ct/kWh] | Volleinspeisung Zuschuss [ct/kWh] | |
Bis 10 kW | 6,24 | 8,60 | + 4,80 |
Bis 40 kW | 6,06 | 7,50 | + 3,80 |
Bis 100 kW | 4,74 | 6,20 | + 5,10 |
Bis 300 kW | 5,14 | 6,20 | + 3,20 |
Bis 750 kW | 6,20 |
Die aufgeführten Werte sind für die Direktvermarktung vorgesehen. Bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen.
Die 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung am Netzeinspeisepunkt entfällt erst ab dem 1. Januar 2023.
Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen.
Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistungen an. Sprechen Sie uns an.
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Förderung für Elektroautos
Änderung der Elektroauto-Kaufprämie "Umweltbonus" ab 2023
Es gibt letztmalig neue Fördermittel in Höhe von 2,5 Mrd. €, zuzüglich nicht verausgabter Altmittel in Höhe von 0,9 Mrd. €. Das Förderprogramm endet, sobald der Topf leer ist.
Die Förderung wird fortgesetzt, aber auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert und die Höhe der Prämie reduziert.
- Ab 1.1.2023 Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride
- Ab 1.1.2023 Kürzung des Bundesanteils für reine E- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge auf
- Bis 40.000 € Listenpreis: 4.500 €
- Ab 40.000 € bis 65.000 € Listenpreis: 3.000 €
- Ab 1.9.2023 Förderung nur noch für Privatpersonen, nicht mehr für Unternehmen
- Ab 1.1.2024 Förderung nur noch für Fahrzeuge bis 45.000 € Listenpreis
Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen:
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für ein Umsetzungskonzept. Sprechen Sie uns an.
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Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus
Gesetzespaket vom Bundestag verabschiedet
Das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus wurde Anfang Juni vom Bundestag verabschiedet. Daraus ergeben sich u.a. Änderungen im EEG2023, KWKG und EnWG. Der größte Teil der Neuregelungen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
- Das geplante Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wurde in „Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)“ umbenannt
- die EEG-Umlage soll nun dauerhaft abgeschafft werden
Bei Rückfragen sprechen Sie uns an.
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Verlängerung des Spitzenausgleichs
Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Dieser war bis Ende 2022 befristet und wurde nun Anfang Juli für weitere 2 Jahre verlängert. Es wird 2023 keine vollständige gesetzliche Neuregelung geben, lediglich eine „Interimsphase“ mit wenigen bis keinen Änderungen.
Die Anträge auf einen Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und § 55 Energiesteuergesetz (EnergieStG) müssen bis zum 31.12. gestellt werden.
Haben Sie Rückfragen zum Thema Spitzenausgleich? Sprechen Sie uns an.
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Energiekostendämpfungsprogramm
Zuschuss zu Erdgas- und Strompreiskosten
Aufgrund der hohen Energiepreise wurde die neue Förderrichtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassen. Seit dem 15. Juli 2022 können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützten, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 über das Online-Portal des BAFA gestellt werden.
Die Antrags- und Leistungsvoraussetzungen werden im Merkblatt vom BAFA detailliert beschrieben.
Antragssteller
- Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten bei Gas und Strom stark betroffen sind (Energiekostenanteil von 3 % am Produktionswert)
- Energie- und handelsintensive Branche (Branche gem. Anhang 1 KUEBLL)
- weitere Voraussetzungen abhängig von Förderstufe
- Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen (Vergütungsverzicht, Effizienzerklärung, keine extensive Steuervermeidung)
- Ausschlusskriterien (z.B. Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sich in einem Insolvenzverfahren befinden) und weitere Vorgaben beachten
Förderart
- Direkte Zuschüsse für den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022
- 80 % werden bis 31.12.2022 ausgezahlt
Förderfähige Kosten
- Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises
Förderhöhe
- Die Förderintensität wird in drei Förderstufen unterschieden je nach Art des Unternehmens und dessen wirtschaftlicher Lage und Deckelung der maximalen Förderhöhe
- Bis 30 % Preisdifferenz (bis max. 2 Mio. EUR)
- Bis 50% Preisdifferenz (bis max. 25 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
- Bis zu 70% Preisdifferenz (bis max. 50 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
Antragstellung
- Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich
- Antragsfrist: 31. August 2022
- materielle Ausschlussfrist beachten (nur fristgerechte und vollständige Anträge werden bearbeitet)
Weitere Informationen, wie das Merkblatt, den Link und die Unterlagen zur Antragstellung, finden Sie auf der Website des BAFA.
BAFA – Energiekostendämpfungsprogramm
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung. Sprechen Sie uns an.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Nationale Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität
Module und Novellierungspunkte
In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Novellierung der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA) informieren.
Im Angesicht der nationalen Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität wird es in naher Zukunft immer mehr Pflichten für Unternehmen jeglicher Größe geben. Auch die Nachhaltigkeit und das effiziente Nutzen oder sogar Vermeiden von Ressourcen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wurde die Bundesförderung um das Modul 5 Transformationskonzepte ergänzt und das Modul 4 um den Bereich Steigerung der Ressourceneffizienz erweitert. Auch in den anderen Modulen gab es Änderungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Keine Änderungen
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
- Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen
- Ausschluss von Maßnahmen zur Anbindung an Wärmesenken ohne Prozessbezug
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Die Zertifizierungspflicht nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS bzw. nach SpaEfV Anlage 2 ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
- Neuer Fördertatbestand: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Maßnahme muss mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 kompatibel sein. Zusätzlich wird auch die Erstellung eines Einsparkonzepts (webbasiert), sowie die Umsetzungsbegleitung gefördert.
- Bei Abwärmeerschließung und außerbetrieblicher Abwärmenutzung beträgt der Fördersatz 40% der Investitionsmehrkosten (Artikel 36 AGVO).
- KMUs erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%. Der Investitionszuschuss beträgt für KMUs max. 900 €/t CO2 pro Jahr.
Modul 5: Transformationskonzepte
- Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes und min. ein Einsparkonzept einer EEW-Maßnahme, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.
- Es soll die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität unterstützt werden (z.B. Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Energieberater, Messungen und Datenaufnahmen).
- Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT digital eingereicht.
- Die Förderhöhe beträgt 50%, bei KMU 60%, der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 80.000 € pro Konzept. Der Umsetzungsbeginn gilt nach dem Förderbescheid.
- Das Mindestziel ist in den nächsten 10 Jahren eine THG-Reduktion von 40% gegenüber des IST-Zustands von Scopes 1 und 2 Emissionen.
Die Anforderungen und weitere Informationen finden Sie hier: Link
Allgemeine Informationen zur Novellierung und den Modulen der Bundesförderungen Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BMWi) finden Sie hier: Link
- Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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Der Weg zur intelligenten Integration der Elektromobilität in Industrie, Gewerbe und EVU
Elektromobilität vorantreiben
Hintergrund und HG(T)-Webinar
Am Dienstag, dem 14. Juni 2022, haben Nikola Lissner (HORIZONTE-Group AG) und Julia Eberharter (HORIZONTE-Group Technik GmbH) im HG-Webinar zu aktuellen Entwicklungen in der Elektromobilität diskutiert.
Neben der Ausgangslage und den regulatorischen Rahmenbedingungen lag der Fokus explizit auf der technische Umsetzung der Netzintegration sowie den Herausforderungen der Netzintegration. Der Weg zur gewerblichen Elektromobilität besteht dabei aus 3 Eckpfeilern der Elektromobilität und dem Last- und Lademanagement als intelligenten Bindeglied.
Die HGT-Produkte
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Neue Tochterfirma HORIZONTE-Group Technik
PRESSE-INFORMATION
HG weiter auf Wachstumskurs:
Neue Tochterfirma HORIZONTE-Group Technik bietet Lösungen im Bereich Energiemanagement und Elektromobilität
Luzern (CH)/Herford. Mit der Gründung der HORIZONTE-Group Technik erweitert das europaweit tätige Beratungsunternehmen sein Portfolio mit einer zukunftsorientierten Dienstleistungspalette. Die Tochtergesellschaft geht direkt mit 14 Planungs- und Umsetzungs-Expert*innen an den Markt.
Die HORIZONTE-Group stellt sich künftig noch besser auf die Anforderungen der Energiewende ein: Ab dem 1. März bündelt das Beratungsunternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Klimaschutz-, Umwelt- und Energiemanagement sowie Elektrotechnik in der neu gegründeten Tochtergesellschaft HORIZONTE-Group Technik GmbH (HGT).
Sitz der neuen Gesellschaft ist Herford in Nordrhein-Westfalen, die Geschäftsführung übernehmen vorübergehend die HORIZONTE-Group Verwaltungsräte Jochen Buchloh und Bashkim Malushaj.
„Für uns ist die Neugründung bzw. Geschäftsübernahme ein wichtiger Schritt, um insbesondere unseren Kunden in der Energieversorgung und Immobilienwirtschaft noch umfassender unterstützen zu können“, erklärt Peter Busch, Verwaltungsrat der HORIZONTE-Group AG. „Die HGT ermöglicht die Weiterentwicklung der Dienstleistungspalette der HORIZONTE-Group, sie schließt die Lücke von der Strategieberatung zum umsetzungsorientierten Engineering“.
Eingespieltes Team am Start
Derzeit sind 14 E-Mobilitäts-Expert*innen und Ingenieur*innen bei der HGT beschäftigt, sie arbeiten in projektorientierten, gut eingespielten Teams. Möglich ist dies, da die HGT eine Ausgliederung der Teilbereiche Consulting und Elektrotechnik aus der Archimedes Technik GmbH ist.
„Unser gemeinsames Know-how in einer Tochtergesellschaft unter der HORIZONTE-Group zu vereinen, bietet für uns die Möglichkeit, unser Kerngeschäft als Umsetzer von Energieeffizienzmaßnahmen auszubauen sowie im Sog eines europaweit agierenden Consulting-Unternehmens an strategischen Herausforderungen der Energiewirtschaft mitzuwirken“, resümiert HGT Leiter Consulting Olaf Hauck.
Ein Fokus der HGT: Elektromobilität
Die HGT unterstützt Unternehmen in den Bereichen Klimamanagement/Klimaneutralität, Energiemanagement, intelligentes Last- und Lademanagement sowie integrierte Managementsysteme (IMS). Die Kernkompetenz des HGT-Teams ist, vom ersten Konzept, beziehungsweise der Machbarkeitsstudie, Förderungsmanagement bis über die erfolgreiche Umsetzung und Nachbetreuung den Kunden zur Seite zu stehen. Basis für die hohe Leistungsfähigkeit der Beratungsgesellschaft ist eine 20-jährige Erfahrung bei der Umsetzung von Effizienzprojekten.
„Wir freuen uns auf die Synergieeffekte, die wir jetzt in unserer Gruppe durch die Verstärkung der HGT realisieren können“, blickt Peter Busch in die Zukunft. „Wichtig für uns war auch, dass wir ein Team finden, das unsere von Kundenorientierung und gegenseitiger Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur mitträgt. Wir sind davon überzeugt, dass sich die Crew um Olaf Hauck und Marko Dreskrüger bestens in die HG integriert.“
Hintergrundinformationen:
Die HORIZONTE-Group AG mit Sitz in Luzern, Schweiz, ist ein Beratungsunternehmen im Bereich der Energie- und Immobilienwirtschaft für Unternehmen in Deutschland, Schweiz und Österreich. Sie verfügt über eine große Markterfahrung und ist in der Energiewirtschaft breit vernetzt. Ein Fokus in der Beratung ist die Vorbereitung von Energieversorgungsunternehmen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Energiewende.
Luzern/Herford im Februar 2022
HORIZONTE-Group Aktiengesellschaft
Habsburgerstrasse 22
CH-6003 Luzern
Schweiz
telefon +41 41 511 37 10
fax +41 41 511 37 11
www.HORIZONTE.Group
UID: CHE-177.578.671, Verwaltungsrat: Peter Busch, Jochen Buchloh, Bashkim Malushaj
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