CSRD-Berichtspflichten finanzieren


Warum die CSRD für Energieunternehmen zur Kostenfrage wird

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt neue Berichtspflichten für Unternehmen mit sich – und Netzbetreiber sowie integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU) stehen vor der Herausforderung, diese zusätzlichen finanziellen Aufwände in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren. Doch es gibt eine regulatorische Möglichkeit, diese Kosten teilweise zu refinanzieren: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erlaubt die Anpassung der Kostenbasis für die nächste Regulierungsperiode.

Wie funktioniert das? Welche Kosten sind betroffen? Und wie lässt sich eine Refinanzierung im Rahmen der Kostenprüfung erreichen? Ein kompakter Leitfaden für betroffene Unternehmen.

1. Kostenkategorisierung & Zuordnung

Damit CSRD-Kosten regulatorisch berücksichtigt werden können, müssen sie korrekt erfasst und den regulierten Tätigkeiten (Gas- und Stromnetz) zugeordnet werden. Die Hauptkostenbereiche umfassen:

Interne Aufwendungen:

  • Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter
  • Personalkosten für ESG- und Nachhaltigkeitsbeauftragte

Externe Beratung:

  • Unterstützung durch CSRD-Experten und Wirtschaftsprüfer
  • Beratung bei der Implementierung der neuen ESG-Standards

IT- und Reporting-Tools:

  • Softwarelösungen für Nachhaltigkeitsberichte
  • Datenmanagementsysteme zur Erfassung und Analyse von ESG-Daten

Wirtschaftsprüfungskosten:

  • Externe Prüfungen zur Sicherstellung der Berichtsqualität
  • Einhaltung der Berichtspflichten gemäß CSRD-Vorgaben

Warum ist die Zuordnung so entscheidend?

Nur wenn die CSRD-Kosten sauber dokumentiert und dem regulierten Geschäft (Netzbetrieb) zugeordnet sind, können sie in der Kostenprüfung der Bundesnetzagentur anerkannt werden.

2. Einreichung im Rahmen der Kostenprüfung

Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig die Effizienz der Kostenbasis von Netzbetreibern. Hier liegt die Chance: CSRD-Kosten können in diese Prüfung einfließen und als Betriebskosten anerkannt werden.

Wichtige Zeitpunkte:

📌        2025: Nächste Kostenprüfung für Gasnetzbetreiber
📌        2026: Nächste Kostenprüfung für Stromnetzbetreiber

In dieser Prüfung können dauerhafte oder einmalige Kosten geltend gemacht werden. Doch eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend – insbesondere die korrekte Dokumentation und Argumentation gegenüber der Behörde.

3. Kostenallokation & Weitergabe an Netznutzer

Ein wesentlicher Vorteil: CSRD-Kosten können anteilig auf die Netzentgelte umgelegt werden. Das bedeutet:

Netzbetreiber refinanzieren ihre ESG-Aufwände über die regulierten Netzentgelte.
✔ Die Kostenbasis für die kommende Regulierungsperiode steigt, was zu einer (teilweisen) Erstattung führt.
✔ Die Bundesnetzagentur entscheidet letztendlich, in welchem Umfang diese Erstattung genehmigt wird.

 WICHTIG: Die Genehmigung durch die Regulierungsbehörde ist nicht garantiert. Eine gute Vorbereitung und detaillierte Begründung sind essenziell, um die Anerkennung der CSRD-Kosten als betriebsnotwendige Aufwendungen zu sichern.

4. Dokumentationspflicht & Nachweise

Die Bundesnetzagentur verlangt detaillierte Belege für alle geltend gemachten Kosten. Unternehmen müssen:

📑 Nachweise für die entstandenen CSRD-Kosten liefern
📑 Belegen, dass diese Ausgaben notwendig sind, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen
📑 Argumentieren, warum die Kosten zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs erforderlich sind

Empfehlung: Frühzeitige Abstimmung mit der Regulierungsbehörde

Eine frühzeitige Einbindung der Bundesnetzagentur kann Klarheit schaffen. Wer frühzeitig Rücksprache hält, kann sicherstellen, dass die CSRD-Kosten in der kommenden Regulierungsperiode anerkannt werden.

 

Fazit: CSRD-Kosten strategisch in die Kostenbasis integrieren

Netzbetreiber und EVU stehen vor einer neuen finanziellen Herausforderung, die sich durch die CSRD-Pflichten ergibt. Doch dank der Möglichkeit, diese Kosten in die regulierte Kostenbasis aufzunehmen, können Unternehmen eine (teilweise) Refinanzierung über die Netzentgelte erzielen.

Dafür sind jedoch drei Faktoren entscheidend:

✔       Strukturierte Erfassung & klare Kostenkategorisierung
✔       Rechtzeitige Einreichung bei der Bundesnetzagentur
✔       Lückenlose Dokumentation & fundierte Begründung

Wer diese Punkte beachtet, kann sichergehen, dass die ESG-Berichtspflichten nicht zur finanziellen Last, sondern zur strategischen Chance werden.

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Die nächste Kostenprüfung steht bevor – es ist höchste Zeit, die CSRD-Kosten strategisch in die Kostenbasis zu integrieren. Unternehmen sollten sich jetzt mit Experten beraten, um keine Refinanzierungschancen zu verschenken.

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Denn eines ist sicher: Die ESG-Berichtspflichten sind gekommen, um zu bleiben – und wer sie frühzeitig klug in seine Finanzplanung integriert, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. 🚀

Autor: Maximilian Barthelmey