Neuigkeiten aus Brüssel: Einführung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre verschoben


Die Europäische Union hat wichtige Schritte unternommen, um den Weg für eine transparentere und verantwortungsvollere Unternehmensberichterstattung zu ebnen. Mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde ein Rahmen geschaffen, der Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung zu berichten. 

Ein zentraler Bestandteil der CSRD sind die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die detaillierte Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen festlegen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Europäische Kommission die sektorspezifischen ESRS sowie die ESRS für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30. Juni 2024 verabschieden sollte. 

Nun haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU darauf geeinigt, diese Frist um zwei Jahre, bis zum 30. Juni 2026, zu verlängern. Diese Änderung gibt den Unternehmen mehr Zeit, sich zunächst auf die Umsetzung der allgemeinen ESRS-Anforderungen zu konzentrieren, bevor sie sich mit den spezifischeren Standards auseinandersetzen müssen. 

Wichtig hierbei ist, dass diese Fristverlängerung keine Auswirkungen auf die Berichterstattungsfristen hat, die in der CSRD festgelegt sind. Die stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, beginnend mit den ersten Unternehmen im Geschäftsjahr 2024, bleibt unverändert. 

Die Kommission wird sich bemühen, acht der sektorspezifischen ESRS so bald wie möglich zu verabschieden, sobald diese verfügbar sind. Dabei wird sie berücksichtigen, dass einige Sektoren mit höheren Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen konfrontiert sind als andere. Für Unternehmen, die stark von natürlichen Ressourcen abhängen, werden die sektorspezifischen Standards eine Offenlegung der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme erfordern. 

Der formale Prozess zur Umsetzung der geänderten Fristen ist bereits weit fortgeschritten. Nach der politischen Einigung und der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat nun auch der Rat der EU der Richtlinie offiziell zugestimmt. Als nächstes folgen die Unterzeichnung durch die Präsidenten des Parlaments und des Rates sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. 20 Tage später wird die Richtlinie in Kraft treten. 

Die Verschiebung der Fristen für die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittstaaten-Unternehmen ist ein wichtiger Schritt, um eine ausgewogene und praktikable Umsetzung der neuen Berichterstattungsanforderungen zu gewährleisten. Sie gibt den Unternehmen die nötige Zeit, sich schrittweise an die erhöhten Transparenzanforderungen anzupassen und hochwertige Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern. Gleichzeitig unterstreicht die EU ihr anhaltendes Engagement für eine umfassende und zeitnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung als Schlüsselelement für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft. 

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