Die EFRAG veröffentlicht die finale Fassung der "Implementation Guidance" 


Die Europäische Finanzberichterstattungsberatungsgruppe (EFRAG) hat am 31.05.2024 die endgültigen Fassungen von drei Leitfäden zur Umsetzung der neuen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die unverbindlichen Leitfäden sollen Unternehmen, die ab 2024 nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) berichten müssen, bei der praktischen Anwendung der Berichtsstandards unterstützen.

Folgende Leitfäden wurden veröffentlicht:

Die Leitfäden enthalten praxisnahe Erläuterungen, Beispiele und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Damit sollen sich Unternehmen auf die für sie jeweils relevanten Aspekte der neuen umfangreichen Berichtspflichten fokussieren können.

Die endgültigen Fassungen berücksichtigen nochmals die Rückmeldungen aus einer öffentlichen Konsultation der Entwürfe von Dezember 2023 bis Februar 2024.

Sollten auch Sie sich in ihrem Unternehmen derzeit für die anstehenden CSRD-Berichtspflichten wappnen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Nachhaltigkeitsexperten gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns!