Im Dezember 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Nun wurde das Merkblatt für das EnEfG mit Stand 12.02.25 aktualisiert.
Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff
Unter 2.1 Unternehmensbegriff wurde der letzte Absatz ergänzt, in dem der Anwendungsbereich des § 8 EDL-G für öffentliche Verwaltungen und kommunale Unternehmen erläutert wird.
Neuer Entscheidungsbaum
Unter 2.3 wurde zur einfacheren Entscheidungsfindung ein Entscheidungsbaum für die Verpflichtungen aus EDL-G und EnEfG integriert.
Anwendung der 90%-Regelung
Im Kapitel 4 wurde im zweiten Absatz die Anwendung der 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS eingefügt. Dabei ist zu beachten, dass die Regelung ausschließlich auf das einzelne, verpflichtete Unternehmen beschränkt und unternehmensübergreifend nicht zulässig ist. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle vom Managementsystem erfassten Standorte im Zertifikat oder dessen Anlagen aufgeführt sind.
Beispiel zum kurzfristigen überschreiten von 7,5 GWh
Im letzten Abschnitt im Kapitel 4 wurde außerdem eine Regelung zum kurzfristigen überschreiten von 7,5 GWh aufgenommen und anhand eines Beispiels dargestellt.
Außerdem wurde im Kapitel 4 bei der Darstellung der zusätzlichen Anforderungen ein Hinweis zur Plattform für Abwärme eingefügt.
Ausnahmenregelungen zur Berechnung nach DIN EN 17463
Im Kapitel 5 wurden Ausnahmeregelungen für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen nach DIN EN 17463 ergänzt:
- Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro,
- Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen ist und die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden,
- Maßnahmen, deren Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben vorgeschrieben sind.
Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG)
Im Kapitel 5 wurden Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen ergänzt und ein Beispiel für einen Umsetzungsplan eingefügt.
- Die Prüfung muss durch externe, unabhängige Dritte erfolgen.
- Es müssen die Anforderungen zum Inhalt und Umfang der Umsetzungspläne der jeweiligen Normen beachtet werden
- DIN EN 16247 Erstellung Plan und Ablaufplan für die Umsetzung
- DIN EN ISO 50001 Aktionspläne mit entsprechenden Anforderungen
- Aktionsplan im Sinne der EMAS-Verordnung
- Veröffentlichung der Umsetzungspläne
- In einem öffentlichen Unternehmensbericht oder als separates Dokument auf der Internetseite des Unternehmens
- Als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts des Unternehmens
Das neue Merkblatt finden Sie hier.
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