Bestandsaufnahme für Redispatch 2.0


Seit der Einführung des Redispatch 2.0 stehen Netzbetreiber vor der Herausforderung, gesetzlich geforderte Abläufe nicht nur umzusetzen, sondern auch effizient und sicher in ihre Organisation einzubetten. Dabei zeigt die Praxis: Die Prozesse rund um Stammdaten, Abrufberichte, Ausfallarbeit oder Abrechnung sind oft heterogen organisiert – und nicht selten auf manuelle Zwischenschritte angewiesen. Hier setzt unsere Redispatch 2.0-Inventur an.

Warum ist die systematische Erhebung des aktuellen Prozessstands entscheidend?

Nur wer weiß, wie Redispatch-relevante Abläufe im eigenen Unternehmen tatsächlich gelebt werden, kann bewerten, ob regulatorische Anforderungen erfüllt sind – und wo sich Risiken, Lücken oder Optimierungspotenziale verbergen. Unsere Inventur deckt auf, wie systemgestützt, standardisiert oder fehleranfällig Ihre derzeitigen Abläufe wirklich sind.

Wie viele Anlagen im Netzgebiet sind überhaupt betroffen?

Ein zentraler Baustein der Analyse ist die Bewertung der Redispatch-relevanten Anlagenanzahl – denn sie entscheidet maßgeblich darüber, welche Prozesse automatisiert werden sollten oder ob gegebenenfalls eine halbautomatisierte Lösung ausreichen ist. Besonders in Netzgebieten mit wachsender dezentraler Einspeisung und vielen steuerbaren Anlagen steigt der Handlungsdruck.

Was lohnt sich zu automatisieren – und wie weit?

Nicht jeder Prozessschritt muss vollständig automatisiert sein. Unsere Redispatch 2.0-Inventur analysiert gezielt, wo sich eine (Teil-)Automatisierung wirklich lohnt – etwa bei der Ausfallarbeitsberechnung, der Datenvalidierung oder der Erzeugung standardisierter Abrufberichte. Dort können Systemlösungen repetitive Aufgaben übernehmen und Ihre Teams entlasten – sicher, nachvollziehbar und effizient.

Gerade bei weniger massengetriebenen Prozessen bieten sich auch kostengünstige, flexible Lösungen an – zum Beispiel durch Teilautomatisierungen mit PowerBI, PowerAutomate oder ähnlichen Low-Code-Tools. Diese können bestehende Systeme ergänzen, Auswertungen dynamisieren oder Routineaufgaben im Reporting und in der Kommunikation automatisiert abwickeln.

Was müssen Netzbetreiber gesetzlich leisten?

Die Redispatch-Pflichten sind vielfältig: Von dem vollständigen Versand von Abrufberichten über die korrekte Ermittlung der Ausfallarbeit bis hin zur revisionssicheren Abrechnung der Redispatch-Maßnahmen. Hier gilt es nicht nur, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch Abstimmungen mit vorgelagerten Netzbetreibern, Direktvermarktern und Anlagenbetreibern reibungslos zu managen.

Auch zu beachten: Der „Steuer-TÜV“ nach EnWG § 12

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 12 Abs. 2 EnWG) ist seit Februar 2025 der sogenannte Steuerbarkeitscheck verpflichtend. Netzbetreiber müssen nachweisen, ob und in welchem Umfang angeschlossene Anlagen tatsächlich steuerbar sind. Am 25. April 2025 wurden durch die ÜNB Leitlinien veröffentlicht, welche die Anforderungen an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber detaillieren. Bis zum 30. September 2025 muss der Steuer-TÜV für alle Anlagen größer 100 kW durchgeführt (und gemeldet) werden. Steuerbarkeitstests, die im Kontext Redispatch 2.0 bereits durchgeführt wurden, werden jedoch anerkannt. In einer zweiten Stufe werden 2026 dann auch alle anderen steuerbaren Anlagen dem Steuer-TÜV unterliegen.

Ihr nächster Schritt: Prozesse klären, Handlungsfelder identifizieren und Pflichten sicherstellen

Die HORIZONTE-Group unterstützt Sie mit tiefgreifender Redispatch-Expertise seit über 5 Jahren, energiewirtschaftlichem Know-how und bewährten Analyse- und Umsetzungsmethoden. Gemeinsam bringen wir Transparenz in Ihre Prozesse, heben Automatisierungspotenziale und sorgen dafür, dass Sie effizient und zukunftsfähig aufgestellt sind.

Lesen Sie den Artikel auch bei der Zeitung für kommunale Wirtschaft: Redispatch 2.0: Worauf es nun ankommt

 Autoren: Carlo Weckelmann, Frank Hirschi

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch zur Redispatch-2.0-Inventur: