Abbau steuerlicher Hürden für Photovoltaik-Anlagen
Am 14. September hat das Bundeskabinett neue Regelungen im Steuerrecht für PV-Anlagen beschlossen.
Einkommensteuer
- Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowatt sind ab dem 01.01.2023 steuerbefreit
- Befreiung von der Ertragssteuer gilt auch für bestehende Anlagen (unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme)
- Bei gemischt genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, bis zu einer Grenze von 100 Kilowatt
Die Angabe bezieht sich jeweils auf die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister.
Umsatzsteuer
- In Zukunft keine Umsatzsteuer mehr bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
- Voraussetzung: es handelt sich um eine Leistung an den Anlagenbetreiber und die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
- Der Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.
70%-Regelung
- Abschaffung der 70%-Abregelung bei neuen Anlagen (bis einschließlich 25 kW installierter Leistung), die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen werden.
- Ab dem 01.01.2023 wird die Regelung zusätzlich bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben.
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Was liegt
hinter dem Horizont?
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
EnSimiMaV - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristige Maßnahmen
Die Verordnung ist am 01.10.2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. September 2024. Sie zielt hauptsächlich auf Einsparungen in den kommenden Heizperioden ab, um eine Mangellage zu verhindern.
Heizungsscheck
An allen Gas-Heizungsanlagen soll in den nächsten beiden Jahren ein Heizungscheck zur Heizungsoptimierung durchgeführt werden.
Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich soll bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis bis 30. September 2023 verpflichtend vorgenommen werden, sofern dieser nicht bereits erfolgt ist.
Verpflichtung zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen
Wer?
- Unternehmen, die nach § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Energieaudits durchführen bzw. ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem betreiben
- Energieverbrauch von mehr als 10 GWh im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre
- Unternehmen die nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind ausgeschlossen
Was?
- Umsetzung von identifizierten, wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen aus Energieaudit oder Managementsystem
- Einheitliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen nach DIN EN 17463:2021 Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI)
- Maßnahmen werden als wirtschaftlich eingestuft, nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.
Wann?
- Die Maßnahmen sind spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, d.h. bis spätestens März 2024.
- Laut § 4 Abs. 2 EnSimiMaV sind die Angaben der Unternehmen zur Umsetzung der wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen durch externe Stellen (Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren) zu bestätigen
- Die Umsetzung und Nachweise werden voraussichtlich durch die öffentlichen Behörden (z.B. BAFA; Hauptzollämter) überprüft werden. Weitere Informationen sollen hier folgen.
Exkurs: Was ist ValERI?
- Norm Bewertung von energiebezogenen Investitionen (VALERI) DIN EN 17463:2021-12
- VALERI, en: Valuation of Energy Related Investments
- legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen fest
- gibt Vorgaben wie Informationen gesammelt, berechnet, ausgewertet und dokumentiert werden, um solide Business Cases für Maßnahmen auf Grundlage von Kapitalwertberechnungen zu erstellen sowie Nutzungsdauer und Kapitalwerte zu bestimmen
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EnSikuMaV - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) gilt seit dem 1. September 2022 für sechs Monate
Folgende Maßnahmen betreffen u.a. Unternehmen:
- Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme geschlossen halten
- Werbeanlagen dürfen in der Zeit zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet werden
- Öffentliche Nichtwohngebäude
- Reduzierung der Mindesttemperatur
- Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (Durchlauferhitzer oder Boiler) müssen ausgeschaltet werden
- Sonstige Nichtwohngebäude können von den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie im Durchschnitt um 1 Grad nach unten abweichen
- Gas- und Wärmelieferanten gelten eine Reihe von Informationspflichten, wenn sie Eigentümer von Wohngebäuden oder Nutzer von Wohneinheiten leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefern
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Redispatch 2.0: Status Quo ein Jahr nach Go-Live
Was sind die Gründe für den verzögerten Go-Live?
HG-Beiträge in E&M, ZfK und energate zum aktuellen Stand bei Redispatch 2.0
Stichtag für den vollumfänglichen Go-Live für Redispatch 2.0 war (gesetzlich vorgeschrieben) der 1. Oktober 2021. Ein Jahr später. Doch warum hat ein vollumfänglicher Go-Live ein Jahr später immer noch nicht stattgefunden? Was sind die derzeitigen größten Baustellen im Markt und wann ist mit einem flächendeckendem Livebetrieb zu rechnen? Dies beleuchten die HG-Experten Carlo Weckelmann und Frank Hirschi im Interview bei energate und auch im Artikel bei der ZfK sowie bei Energie & Management.
Lesen Sie alle Artikel in einem pdf:
E&M-, ZfK- und energate-Beiträge als PDF lesen
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HG bei den Metering Days 2022
Die HG bei den Metering Days 2022
Das Branchentreffen in Fulda – die HG ist dabei
Wenn die große Fachmesse für das Messwesen am 11.10.2022 nach zwei Jahren Zwangs-Coronapause das erste Mal wieder Ihr Pforten öffnet, ist die HORIZONTE-Group AG als starker Partner der Energiewirtschaft ebenfalls mit vertreten. Was gibt es an regulatorischen Neuerungen, technischen Entwicklungen und neustem Branchenschnack? Dürfen wir Ihnen von unserer Wachstumsstory berichten?
- Kommen Sie zu uns an den Stand 47 und diskutieren Sie mit uns die aktuellen Geschehnisse!
Die Senior Partner der HORIZONTE-Group AG, Jochen Buchloh und Dr. Roland Olbrich, werden außerdem mit einem Impulsvortrag im Solutions Forum zum Thema „Messwesen – Herausforderung und Chance der digitalen Smart Metering Infrastruktur“ kurz auf Praxis und Zukunft im Metering bei EVUs eingehen. Bei einem gemeinsamen Glas auf der Abendveranstaltung freuen wir uns auf den Austausch dazu mit Ihnen.
Die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier: klick.
Das Programm können Sie hier finden: klick.
Bildquelle Header: https://metering-days.de/presse/
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Webinar-Reihe: Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft
Jetz mehr erfahren und anmelden
Digitale Plattformen in der Energiewirtschaft
Erfahren Sie im Video, was Sie in unserer Webinar-Reihe erwartet. Namhafte Plattform-Provider wie arvato Systems, Schleupen, E.ON, SAP, robotron, TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service, LYNQTECH und powercloud sind dabei, wenn Saskia Naumann und die HORIZONTE-Group AG den Entwicklungen im Software-Markt auf den Grund gehen. Wir liefern unverzichtbaren Input für Ihre Entscheidungen!
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iMSys: Mit MAS-System Störfälle schnell erkennen und beheben
Westfalen Weser Netz hat eine Lösung zur Störungsbearbeitung im Einsatz
ZfK und 50,2 berichten über das MAS-System bei der WWN
In der September-Ausgabe der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) finden Sie auf S. 13 einen lesenswerten Artikel zum Thema automatisiertes Störungsmanagement bei intelligenten Messsystemen (iMSys). In dem Artikel kommen auch Lukas Pack von der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) sowie Bashkim Malushaj von der HORIZONTE-Group AG / iceBaum GmbH zu Wort.
Im Kern wird in dem Artikel erläutert, dass durch den Hochlauf von iMSys es natürlich auch umso wichtiger wird, dabei auftretende Störungen automatisiert zu beseitigen. Die Westfalen Weser Netz hat hierzu das MAS-System der iceBaum im Einsatz.
Und auch das 50,2 Magazin für intelligente Stromnetze berichtet ausführlich über die erreichten Erfolge bei der WWN und wie das MAS-System als Datendrehscheibe zwischen ERP- und GWA-System in diesem Bereich. Spezifisch handelt der Artikel davon, wie auftretende Standard-iMSys-Störfälle automatisch erkannt und mittels vordefinierter Workflows beseitigt werden können.
Lesen Sie beide Artikel in einem pdf:
ZfK- und 50,2-Beiträge als PDF lesen
ebenfalls interessant:
Aktualisiert am 04.10.2022
Autor: Daniel Bärenheuser
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Konsultation: Energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD) sollen definiert werden
Energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD)
BNetzA eröffnet Konsultation für Definition von ERD
Die Bundesnetzagentur hat am 11.08.2022 ein Positionspapier zur Konkretisierung der Reichweite energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Dieses Positionspapier dient in erster Linie dazu, dem Markt eine erste Einordnung zu bieten, welche Daten in Zukunft als energiewirtschaftlich relevante Daten (ERD) eingeordnet werden und welche Daten als Betriebsdaten verwendet werden können. Im Kern soll dadurch festgelegt werden, welche Daten verpflichtend über die Smart-Meter-PKI abgewickelt werden müssen.
Zunächst ist dabei festzuhalten, dass sich die Einordnung als energiewirtschaftliche relevante Daten lediglich auf die Sparte Strom und Gas beziehen kann. Von den Daten in den Sparten Strom und Gas wiederum sind alle Netzzustandsdaten, alle Daten für Steuerungsvorgänge gemäß EEG, ENWG und ENSiG sowie bestimmte abrechnungsrelevante Daten als ERD eingeordnet. Daten, welche lediglich in die Kategorie der abrechnungsrelevanten Daten eingeordnet werden, gelten dann als energiewirtschaftlich relevant, wenn sie für die Entnahme aus dem Netz oder Ist-Einspeisung in das Netz dienen. Eine Denkstütze zur Einordnung von Messdaten und Daten aus Steuerungsvorgängen ist in der Abbildung dargestellt.
In der Konsequenz heißt dies für Daten, welche als ERD eingestuft wurden, dass diese über intelligente Messsysteme und dessen gesichertes Netzwerk mit einem Weiterverkehrsnetz in der Smart-Meter-PKI (Public Key Infrastructure) abgewickelt werden müssen. Daten wiederum, welche nicht als ERD und somit als Betriebsdaten eingestuft werden, können auch auf anderem Wege, ohne iMSys, übertragen werden. Dies bietet bspw. Anbietern im Mehrspartenmetering (Wärme, Kälte, Wasser) die Möglichkeit und Sicherheit, auch Technologien zu verwenden, welche nicht vom Smart-Meter-Gateway abhängig sind.
In der Konsultationsphase nimmt die BNetzA bis zum 22.9.2022 noch Stellungnahmen entgegen – die dazu notwendige Excel-Vorlage sowie weitere Hinweise finden Sie direkt auf der Website der Behörde: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-253/BK6-22-253_Konsultation_Positionspapier_ERD.html.
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Elektroauto laden mit koala²
Mit dem koala²-Produkt der HORIZONTE-Group Technik GmbH klappt’s auch in Mietwohnungen und Tiefgaragen
Häufig scheuen sich Menschen ohne Eigenheim vor der Anschaffung eines Elektroautos, weil sie u.a. Sorge haben, dass Ihnen nicht ausreichend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dass diese Sorgen unbegründet sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden auf.
Elektromobilitäts-Hochlauf zeigt Dringlichkeit zum Handeln
Der Hochlauf der Elektromobilität hängt erfahrungsgemäß maßgeblich von den zur Verfügung stehenden Elektroautos sowie den vorhandenen Lademöglichkeiten ab. Studien haben ergeben, dass die meisten Ladevorgänge im PKW-Bereich an dem jeweiligen Arbeitsplatz (19%) und am Wohnort (54%) stattfinden.* Dies aus gutem Grund, da die Autos i.d.R. am Firmenstandort mehrere Stunden stehen. Auch zu Hause können die Autos nachts oder am Wochenende mit kleinen Ladeleistungen ausreichend Energie aufnehmen.
Allgemeine Bedenken, dass aus Gründen von z.B.: Netzausbaukosten und transparenter Abrechnung lediglich Autos an Einfamilienhäusern elektrisch geladen werden, können wir mit unserem volldynamischen Last- und Lademanagement (koala²) entkräften.
Darüber hinaus baut die Gesetzgebung mit der Einführung des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz), erheblichen Druck auf die Energieversorgungsbranche aus. Untermauert wird dies durch die stark gestiegene gesellschaftspolitische Akzeptanz von Elektromobilität, ausgedrückt durch die sich hochdynamisch entwickelnde Nachfrage nach Elektroautos (der Bestand an Elektroautos hat sich im Jahr 2020 mehr als verdoppelt*).
koala² als maßgeschneiderte Lösung
Die HORIZONTE-Group Technik GmbH hat sich bereits in weiser Voraussicht frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt und das eigene volldynamisches Last- und Lademanagement koala² entwickelt. Bereits seit 5 Jahren ist koala² im Feld bei unterschiedlichen Kundensegmenten im Einsatz. Dabei werden nicht nur Stromtankstellen intelligent gesteuert, sondern auch abschaltbare Verbraucher im Unternehmen identifiziert und ebenfalls volldynamisch geregelt.
Mit diesem Hintergrund ist es uns gelungen, ein Ladeprodukt für die Wohnungswirtschaft und Tiefgaragenbetreiber zu entwickeln, welches im ganzen Bundesgebiet und jeglichen Kundensegmenten eingesetzt werden kann, bzw. beim zuständigen Netzbetreiber Genehmigung findet. Das netzdienliche Steuern von koala² durch die jeweiligen Netzbetreiber ist natürlich ebenfalls möglich.
Die Idee dabei ist, an großen Parkplatzhotspots (Mehrfamilienhäuser bzw. Tiergaragen) mit begrenzter Netzkapazität in individuellen Abrechnungswünschen eine für die Gemeinschaft günstige Vorinstallation (E-Mob. Ready Starter Kit) sowie anschließend eine bedarfsgerechte, modular erweiterbare herstellerunabhängige Lademöglichkeiten (E-Mob. Kunden-Kit) zur Verfügung zu stellen.
Viele Projekte dieser Art konnten wir bereits erfolgreich mit regionalen Versorgern, der Wohnungswirtschaft oder Industrieunternehmen umsetzen
Fazit – was koala² auszeichnet:
Die Quintessenz durch den Einsatz von koala² in Mehrfamilienhäuser bzw. Tiefgaragen:
- Umfangreiche, teure bzw. langwierige Umbaukosten des Stromanschlusses entfallen
- Günstige Anfangsinvestition (gesetzeskonform) für die ganze Wohngemeinschaft, bzw. den Parkhausbetreiber
- Diskriminierungsfreier Zugang zur eigenen Stromtankstelle an jedem Parkplatz
- auf Kundenwunsch und Nachfrage modular erweiterbar
- Individuelle Herstellerauswahl für die Stromtankstelle
- Unterschiedliche Abrechnungsvarianten der Stromlieferung möglich
Haben Sie Interesse an einer reibungslosen Projektierung und Umsetzung Ihres Elektromobilitätsprojektes?
* Quelle: KfW (Link)
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Branchentag Windenergie NRW: Vortrag zu Redispatch 2.0
Vortrag zu Redispatch 2.0
Kurzzusammenfassung zum 14. Branchentag Windenergie NRW
Am 10. und 11. August hat der 14. Branchentag Windenergie NRW im Wissenschaftspark Gelsenkirchen stattgefunden. Nach Angaben des Veranstalters besuchten rund 400 Anlagenbetreiber und Aussteller in den zwei Tagen die Veranstaltung. Auch die HORIZONTE-Group AG war durch Carlo Weckelmann vor Ort vertreten, der gemeinsam mit HG-Partner Andreas Stephan (SPRINT! Energy Consulting GmbH) einen Fachvortrag über Redispatch 2.0 hielt. Für Carlo Weckelmann, der gebürtig aus Gelsenkirchen kommt, war diese Veranstaltung ein Heimspiel: „Ich kenne den Wissenschaftspark schon von klein auf. Mein Schulweg ging jeden Tag dort vorbei. Von daher war es etwas Besonderes hier nun auch selbst einmal einen Vortrag zu halten.“
Der besondere Fokus des Vortrags lag insbesondere darauf, die Netzbetreiber-Sichtweise den Anlagenbetreibern näher zu bringen und zu erläutern, warum es immer noch nicht los geht mit Redispatch 2.0. Hervorgehoben wurde, dass auch die Netzbetreiber jeglicher Größe Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Anforderungen von Redispatch 2.0 haben.
Darüber hinaus haben Carlo Weckelmann und Andreas Stephan den Anlagenbetreibern eine Reihe von Praxistipps mit auf den Weg gegeben um dem Ziel, gemeinschaftlich bei der Umsetzung dieses großen, bundesweiten Projektes voranzukommen.
Sie haben Interesse an dem Vortrag?
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