Höhere Förderung für Photovoltaik-Anlagen

Osterpaket 2022 ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden


Das Osterpaket, dass auch die EEG-Novelle 2023 umfasst, ist am 28.07.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, erhalten die erhöhten Fördersätze und können zwischen Volleinspeiser- und Eigenverbrauchstarif wählen. Eine Zustimmung der EU-Kommission zu den höheren Tarifen steht noch aus.

Bei der Installation von PV-Anlagen ändern sich die rechtlichen Bedingungen abhängig von der Anlagengröße​

  • Bis 100 kWp: ​
    • Feste Einspeisevergütung​
    • Direktvermarktung freiwillig​
    • Gemäß EEG ist ein monatlicher Wechsel möglich​
  • Ab 100 kWp:​
    • Verpflichtende Direktvermarktung​
    • Vergütung via Marktprämie (anzulegender Wert)​
  • Entfall der EEG – Umlage auf den eigenverbrauchten Strom ab 1. Juli 2022​
  • Abschaffung des „atmenden Deckels“ à Degression ab 2024 linear halbjährlich um jeweils 1%​
  • Dachanlagen: Systemumstellung auf differenzierte Vergütung von Voll- und Teileinspeisung (Überschusseinspeisung)​
  Vorher anzulegender Wert [ct/kWh] Überschusseinspeisung anzulegender Wert [ct/kWh] Volleinspeisung Zuschuss [ct/kWh]
Bis 10 kW 6,24 8,60 + 4,80
Bis 40 kW 6,06 7,50 + 3,80
Bis 100 kW 4,74 6,20 + 5,10
Bis 300 kW 5,14 6,20 + 3,20
Bis 750 kW 6,20

Die aufgeführten Werte sind für die Direktvermarktung vorgesehen. Bei privaten und kleinen gewerblicheren Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird eher die Option der festen Einspeisevergütung gezogen, wo die Tarife um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde niedriger liegen.

Die 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung am Netzeinspeisepunkt entfällt erst ab dem 1. Januar 2023.

Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen.

Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Gerne bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistungen an. Sprechen Sie uns an.


Förderung für Elektroautos

Änderung der Elektroauto-Kaufprämie "Umweltbonus" ab 2023


Es gibt letztmalig neue Fördermittel in Höhe von 2,5 Mrd. €, zuzüglich nicht verausgabter Altmittel in Höhe von 0,9 Mrd. €. Das Förderprogramm endet, sobald der Topf leer ist.

 

Die Förderung wird fortgesetzt, aber auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert und die Höhe der Prämie reduziert.

  • Ab 1.1.2023 Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride
  • Ab 1.1.2023 Kürzung des Bundesanteils für reine E- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge auf
    • Bis 40.000 € Listenpreis: 4.500 €
    • Ab 40.000 € bis 65.000 € Listenpreis: 3.000 €
  • Ab 1.9.2023 Förderung nur noch für Privatpersonen, nicht mehr für Unternehmen
  • Ab 1.1.2024 Förderung nur noch für Fahrzeuge bis 45.000 € Listenpreis

Außerdem möchten wir Sie auf die Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität von der Bezirksregierung Arnsberg hinweisen:

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für ein Umsetzungskonzept. Sprechen Sie uns an.


Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus

Gesetzespaket vom Bundestag verabschiedet


 

Das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus wurde Anfang Juni vom Bundestag verabschiedet. Daraus ergeben sich u.a. Änderungen im EEG2023, KWKG und EnWG. Der größte Teil der Neuregelungen tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

  • Das geplante Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wurde in „Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)“ umbenannt
  • die EEG-Umlage soll nun dauerhaft abgeschafft werden

Bei Rückfragen sprechen Sie uns an.


Verlängerung des Spitzenausgleichs

Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Spitzenausgleich für die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Dieser war bis Ende 2022 befristet und wurde nun Anfang Juli für weitere 2 Jahre verlängert. Es wird 2023 keine vollständige gesetzliche Neuregelung geben, lediglich eine „Interimsphase“ mit wenigen bis keinen Änderungen.

Die Anträge auf einen Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) und § 55  Energiesteuergesetz (EnergieStG) müssen bis zum 31.12. gestellt werden.

Haben Sie Rückfragen zum Thema Spitzenausgleich?  Sprechen Sie uns an.


Energiekostendämpfungsprogramm

Zuschuss zu Erdgas- und Strompreiskosten


Aufgrund der hohen Energiepreise wurde die neue Förderrichtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassen. Seit dem 15. Juli 2022 können energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ziel ist es, Unternehmen zu unterstützten, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 über das Online-Portal des BAFA gestellt werden.

Die Antrags- und Leistungsvoraussetzungen werden im Merkblatt vom BAFA detailliert beschrieben.

Antragssteller

  • Unternehmen, die durch gestiegene Energiekosten bei Gas und Strom stark betroffen sind (Energiekostenanteil von 3 % am Produktionswert)
  • Energie- und handelsintensive Branche (Branche gem. Anhang 1 KUEBLL)
  • weitere Voraussetzungen abhängig von Förderstufe
  • Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen (Vergütungsverzicht, Effizienzerklärung, keine extensive Steuervermeidung)
  • Ausschlusskriterien (z.B. Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sich in einem Insolvenzverfahren befinden) und weitere Vorgaben beachten

Förderart

  • Direkte Zuschüsse für den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022
  • 80 % werden bis 31.12.2022 ausgezahlt

Förderfähige Kosten

  • Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises

Förderhöhe

  • Die Förderintensität wird in drei Förderstufen unterschieden je nach Art des Unternehmens und dessen wirtschaftlicher Lage und Deckelung der maximalen Förderhöhe
    1. Bis 30 % Preisdifferenz (bis max. 2 Mio. EUR)
    2. Bis 50% Preisdifferenz (bis max. 25 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)
    3. Bis zu 70% Preisdifferenz (bis max. 50 Mio. EUR oder 80% des Betriebsverlusts)

Antragstellung

  • Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich
  • Antragsfrist: 31. August 2022
  • materielle Ausschlussfrist beachten (nur fristgerechte und vollständige Anträge werden bearbeitet)

Weitere Informationen, wie das Merkblatt, den Link und die Unterlagen zur Antragstellung, finden Sie auf der Website des BAFA.

BAFA – Energiekostendämpfungsprogramm

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Antragsstellung. Sprechen Sie uns an.


Entstörprozess bei intelligenten Messsystemen (iMSys) automatisieren

"Langfristig lassen sich die Einsparungen auf 75 Prozent steigern"


MAS-System

Wie kann man die Wirtschaftlichkeit des gMSB durch Prozessautomatisierung steigern? Lukas Pack von der Westfalen Weser Netz GmbH erläutert im Interview mit energate wie das mit Hilfe des MAS-Systems der iceBaum GmbH, einem Unternehmen der HORIZONTE-Group, im Bereich der Störfallbearbeitung gelungen ist.

Lesen Sie den ganzen Artikel direkt online bei energate oder als pdf:

energate-Beitrag als PDF lesen

 

ebenfalls interessant:


Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Nationale Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität


Module und Novellierungspunkte

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die Novellierung der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BAFA) informieren.

Im Angesicht der nationalen Pläne zum Klimaschutz und zur CO₂-Neutralität wird es in naher Zukunft immer mehr Pflichten für Unternehmen jeglicher Größe geben. Auch die Nachhaltigkeit und das effiziente Nutzen oder sogar Vermeiden von Ressourcen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund wurde die Bundesförderung um das Modul 5 Transformationskonzepte ergänzt und das Modul 4 um den Bereich Steigerung der Ressourceneffizienz erweitert. Auch in den anderen Modulen gab es Änderungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Keine Änderungen

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
  • Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen
  • Ausschluss von Maßnahmen zur Anbindung an Wärmesenken ohne Prozessbezug

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

  • Die Zertifizierungspflicht nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS bzw. nach SpaEfV Anlage 2 ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 15 Mio. € je Vorhaben
  • Neuer Fördertatbestand: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Maßnahme muss mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 kompatibel sein. Zusätzlich wird auch die Erstellung eines Einsparkonzepts (webbasiert), sowie die Umsetzungsbegleitung gefördert.
  • Bei Abwärmeerschließung und außerbetrieblicher Abwärmenutzung beträgt der Fördersatz 40% der Investitionsmehrkosten (Artikel 36 AGVO).
  • KMUs erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%. Der Investitionszuschuss beträgt für KMUs max. 900 €/t CO2 pro Jahr.

Modul 5: Transformationskonzepte

  • Gefördert wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes und min. ein Einsparkonzept einer EEW-Maßnahme, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.
  • Es soll die Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität unterstützt werden (z.B. Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz, Energieberater, Messungen und Datenaufnahmen).
  • Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT digital eingereicht.
  • Die Förderhöhe beträgt 50%, bei KMU 60%, der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 80.000 € pro Konzept. Der Umsetzungsbeginn gilt nach dem Förderbescheid.
  • Das Mindestziel ist in den nächsten 10 Jahren eine THG-Reduktion von 40% gegenüber des IST-Zustands von Scopes 1 und 2 Emissionen.

Die Anforderungen und weitere Informationen finden Sie hier: Link

Allgemeine Informationen zur Novellierung und den Modulen der Bundesförderungen Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BMWi) finden Sie hier: Link

Autorin: Lissa Rakus


Nachklapp zur E-world 2022

HG-Impressionen von der Messe


Nach knapp 2,5 Jahren war es nun endlich wieder Zeit für die „E-world energy & water“ in Essen. Bei Europas größter Energiefachmesse war natürlich auch die HORIZONTE-Group zugegen.  Ohne eigenen Stand, aber mit orangenen Fliegen und Krawatten, fielen unsere Berater:innen aber auch bei Publikum und ausstellenden Firmen auf.

Sommermesse mit Fokus auf Versorgungssicherheit

Obwohl es erst schwer fiel bei einer Messe im Sommer an den bevorstehenden Winter zu denken, stand das Thema Versorgungssicherheit doch im Zentrum vieler Debatten. Denn der drastische Appell von Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hallte nach: „Ich bin dankbar für jeden Vorschlag, wie wir den Gasverbrauch im nächsten Winter herunterkriegen. Stand heute haben wir ein Problem.“ Am Donnerstag, dem letzten Messetag, rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dann auch in Berlin die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus. Im Folgenden wollen wir aber v.a. auf das HG-Fokusthema Digitalisierung der Energiewende eingehen und einige Impressionen vorstellen.

Neues für Metering, Submetering und IoT

Mit einem besonderen Fokus auf den intelligenten Messstellenbetrieb informierten sich unsere HG-Experten für Smart-Meter-Gateways und CLS-Management natürlich auch bei den ausstellenden SMGw-Herstellern Sagemcom Dr. Neuhaus, EMH, PPC und Theben zum aktuellen Stand der Technik. Spannend war insbesondere der Zwischenstand zum Neuentwurf der Sicheren Lieferkette (SiLke) der Firma Theben. Bei der noch nicht auf dem Markt befindlichen Lösung werden einzelne SMGw in einer eigenen Umverpackung mit einem speziellen Siegel in einem größeren Versandkarton gesichert. Dabei besteht durch den Ladungsträgeraufkleber mit Barcode die Möglichkeit, per App die digitale Warenannahme vorzunehmen. Dies könnte also den aktuell logistisch noch komplizierten Prozess mit Safety-Boxen deutlich vereinfachen.

Axel Wachtmeister mit der „next step“ SiLke von Theben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über FNN-Lastenheft-konforme Steuerboxen für Schaltprozesse im intelligenten Stromnetz tauschten sich die HG-Berater u.a. mit Swistec, robotron, VIVAVIS und BTC aus. Rund um das Thema Koordinierungsfunktion (Kof) stellte sich heraus, dass weiterhin unterschiedliche Interpretationen vorherrschen und der Markt sich zu diesem Thema noch finden muss.

An den Ständen von Diehl Metering, Beenera und Digimondo stand insb. das Thema Funknetzwerke und IoT im Vordergrund – v.a. im unregulierten Bereich des Submeterings. Zu letzterem Thema und der Digitalisierung der Wohnungswirtschaft wurden u.a. auch mit kugu interessante Aspekte zur Energieeffizienz in Gebäuden besprochen.

Partnerschaft zwischen iceBaum und Arvato Systems

Ganz besonders gefreut haben wir uns auch über die Partnerschaft zwischen Arvato Systems und iceBaum (ein Unternehmen der HG). Auf dem Stand der Gütersloher Firma wurde nämlich auch die Arvato Energy Platform® präsentiert, auf der iceBaum nun mit dem Mess-, Analyse- und Steuerungssystem für das intelligente Messwesen (MAS) eingebunden werden kann. Der „Marktplatz für die Energiewirtschaft“ beinhaltet für alle Marktrollen verschiedene Funktionsmodule, die intelligent und individuell nutzbar als Software-as-a-Service (SaaS) in der Cloud zur Verfügung stehen.

Jens Lohaus testet die iceBaum-Lösung auf dem Arvato-Stand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Essen ist immer einen Besuch wert

Am ersten Messetag hatten die HG-Berater das Vergnügen, sich mit dem Bürgermeister von Prizren (Albanien), Herrn Shaqir Totaj, und der Honorarkonsulin von Albanien in NRW, Frau Anduena Stephan, zu treffen. Dabei wurde eine Reihe wichtiger energierelevanter Themen diskutiert – die guten Beziehungen des HG-Tochterunternehmens evroTarget (Kosovo) nach Albanien wurden hier wieder sichtbar.

Alles in allem können wir somit trotz weniger ausstellenden Firmen und auch weniger Besucher:innen festhalten, dass wir viele Gelegenheiten für tiefergehende und bereichernde Gespräche mit vielen Kund:innen, Partnern sowie alten und neuen Kontakten nutzen konnten. Wir freuen uns damit auch schon wieder auf die nächste Messe – dann im Mai 2023.

Zum Vergrößern bitte anklicken
Impressionen von der Messe – Zum Vergrößern bitte anklicken

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Weg zur intelligenten Integration der Elektromobilität in Industrie, Gewerbe und EVU

Elektromobilität vorantreiben


Hintergrund und HG(T)-Webinar

Am Dienstag, dem 14. Juni 2022, haben Nikola Lissner (HORIZONTE-Group AG) und Julia Eberharter (HORIZONTE-Group Technik GmbH) im HG-Webinar zu aktuellen Entwicklungen in der Elektromobilität diskutiert.

Neben der Ausgangslage und den regulatorischen Rahmenbedingungen lag der Fokus explizit auf der technische Umsetzung der Netzintegration sowie den Herausforderungen der Netzintegration. Der Weg zur gewerblichen Elektromobilität besteht dabei aus 3 Eckpfeilern der Elektromobilität und dem Last- und Lademanagement als intelligenten Bindeglied.

Acht Schritte zur gewerblichen E-Mobilität 

Die HGT-Produkte 

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Rückblick: Webinare und Vorträge im Frühjahr 2022

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Unsere Webinare und Vorträge aus den letzten Wochen

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