Titelbild Verstärkung Management

HORIZONTE-Group verstärkt das Management

Die HG stellt sich strategisch für die kommenden Herausforderungen der Energiewende auf!


Pressemitteilung

HORIZONTE-Group GmbH beruft Andreas Pöhner in die Geschäftsführung. Dennis Niederhagen übernimmt wichtige Rolle im Management des Consultings

Gelsenkirchen, Februar 2025 – Die HORIZONTE-Group GmbH freut sich, zwei bedeutende Personalentscheidungen bekannt zu geben: Andreas Pöhner wurde zum 1. Januar in die Geschäftsführung berufen. Dennis Niederhagen unterstützt seit Anfang 2025 als Senior Vice President das Management der Gesellschaft.

Mitte 2025 wird Niederhagen als CEO in die Geschäftsführung wechseln.

Gemeinsam werden sie die strategische Ausrichtung des Unternehmens maßgeblich gestalten und die HORIZONTE-Group GmbH weiter als führende Unternehmensberatung in der Energiewirtschaft positionieren.

Andreas Pöhner
Geschäftsführung

Andreas Pöhner – COO und Geschäftsführer

Andreas Pöhner ergänzt die Geschäftsführung mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung der Energiewirtschaft. Sein Fokus liegt auf IT, Plattformgeschäft sowie ESG und Nachhaltigkeit. Mit seinem fundierten Wissen und seiner Branchenkenntnis wird er die operative Exzellenz und Innovationsfähigkeit der HORIZONTE-Group GmbH weiter stärken.
„Die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Energiewirtschaft sind zentrale Hebel für die Transformation. Ich freue mich darauf, diesen Wandel mitzugestalten und praxisnahe Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln“, erklärt Andreas Pöhner.

 

Foto_Dennis-Niederhagen_HG
Senior Vice President

Dennis Niederhagen – Senior Vice President

Mit seiner umfassenden Erfahrung in den Bereichen Energie, Banking und Geschäftsmodellinnovation bringt Dennis Niederhagen mehr als 24 Jahre Führungserfahrung aus verschiedenen Branchen mit. Seine Expertise erstreckt sich über das Corporate & Investment Banking, die Energiemärkte, Vertrieb, Sales-Trading und Origination sowie Technologie, digitale Geschäftsmodelle und Innovation. Diese vielseitige Kompetenz macht ihn zur idealen Besetzung, um die strategische Weiterentwicklung der HORIZONTE-Group GmbH voranzutreiben. „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit unserem engagierten Team neue Wege zu gehen und Energiewende einfach zu machen“, so Dennis Niederhagen.

Mit Erweiterung des Managements setzt die HORIZONTE-Group auf zukunftsweisende Strategien, um ihre Kunden bei der Transformation ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen und die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern.

 

 


Exklusives PrE-world-Event: Zukunftsfinanzierung jetzt!

Energiewende finanzieren - Warum Stadtwerke und Kommunen nicht mehr warten können!


Wir laden Sie herzlich zu unserer exklusiven Veranstaltung inklusive Networking-Möglichkeiten ein, die sich mit den zentralen Fragen der Zukunft von Stadtwerken im dynamischen Marktumfeld auseinandersetzt.

Freuen Sie sich auf renommierte Expert*innen und ein tolles Programm. Prof. Dr. Thomas Dünchheim (Partner Regulierung bei Hogan Lovells) wird über Herausforderungen und Lösungsansätze aus rechtlicher und finanzieller Sicht referieren. Benjamin Scholz (Horizon Energy Infrastructure) weiß zu den Erfolgsfaktoren für die richtige externe Finanzierung im Smart-Meter-Rollout zu berichten. Jan-Bernd Brüning (Vorstand der rhenag Rheinische Energie AG) wird die Frage diskutiert „Scheitert die Energiewende an der Finanzierung“? Tobias Grün (BRYCK) gibt einen Impuls zu Start-ups als Treiber von Innovationen im Energiesektor. Sebastian Weinert (Leiter Öffentlicher Sektor Deutschland, Deutsche Bank AG) gibt Einblicke in die Infrastrukturfinanzierung für Kommunen und die Bedeutung privater Mittel für die Energiewende. Unser HG-Experte Oliver Kisignacz stellt eine Analyse der Investitionsbedarfe aus der kommunalen Wärmeplanung und ihre Auswirkungen auf Infrastrukturentscheidungen vor. Und neben vielen Networking-Möglichkeiten gibt es auch eine Panel-Diskussion unter dem Titel „Finanzierung der Energiewende – Von Herausforderungen zu Innovationen“, moderiert von Dennis Niederhagen (HORIZONTE-Group).

📍 Ort: Ruhr Tower (DesignOffices), Essen
📅 Datum: Montag, 10. Februar 2025
Zeit: 14:00–21:00 Uhr

Erfahren Sie mehr zum Programm und unseren Partnern im Flyer:

Flyer einsehen

Update: Lesen hier Sie unseren Nachklapp zum Event.

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Auch auf der E-world sehen wir uns!

Wir freuen uns Sie aber auch auf der E-world 2025 an unserem Stand D138 in Halle 5 begrüßen zu dürfen. Gern diskutieren wir mit Ihnen über unsere Gruppe und die vielfältigen Synergiepotentiale von Consulting, Energietechnik, Zählermontage, BPO-Services sowie Software-Entwicklung für die Energiewirtschaft. Planen Sie also bereits jetzt Ihren Besuch, vereinbaren Sie direkt einen Termin per E-Mail und erhalten Sie von uns bei Bedarf kostenlose Messetickets:

 


Vormerken: Die HORIZONTE-Group auf der E-world 2025

Jetzt schon einen Termin vereinbaren!


Zum Jahresausklang möchten wir die Gelegenheit nutzen und schon einmal auf das energiewirtschaftliche Highlight im Februar hinweisen.

Besuchen Sie uns gern vom 11. bis 13. Februar auf der E-world, um über die vielen Themen der Energiewende zu diskutieren!

Zum zweiten Male findet die Messe nun wieder „traditionell“ im Februar statt – und auch wir sind 2025 als HORIZONTE-Group mit allen Tochter- und Schwestergesellschaften wieder mit von der Partie. Sie finden uns in an Stand D138 in Halle 5.
Darüber hinaus finden Sie auch die Rechtsanwält:innen für Energiefragen aus der Kanzlei Aecoute° sowie die Expert*innen von IT-Sicherheits- und Datenschutz-Dienstleister @-yet an unserem Stand.

Planen Sie also bereits jetzt Ihren Besuch, vereinbaren Sie direkt einen Termin per E-Mail und erhalten Sie von uns bei Bedarf kostenlose Messetickets:

Wir freuen uns Sie in Essen zu begrüßen, um Ihnen mehr über unsere Gruppe und die vielfältigen Synergiepotentiale von Consulting, Energietechnik, Zählermontage, BPO-Services sowie Software-Entwicklung für die Energiewirtschaft vorzustellen.

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Photovoltaik: Änderungen ab 2025

Auf Photovoltaik-Betreiber kommen ab 2025 einige Änderungen zu.


Beschlossene Änderungen ab 2025

  • Einspeisevergütung sinkt zum 01.01.2025 um 1% (Von 8,03 ct/kWh auf 7,95 ct/kWh)
  • Die Umsatzsteuerbefreiung von Solaranlagen und Zubehör läuft auch im neuen Jahr weiter, mindestens bis voraussichtlich zum Ende des Jahres 2026.
  • Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen weiten jeweils ihre gesetzliche Solarpflicht im Jahr 2025 aus. In den fünf Bundesländern müssen Eigentümer und Eigentümerinnen von neuen Wohngebäuden künftig Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach installieren und betreiben.
  • Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Verbrauch sowie Besitzer von Wärmepumpe, PV-Anlagen, Speicher und Wallbox müssen Smart Meter installieren.
  • Stromanbieter sind verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Dies ist für Haushalte mit intelligent gesteuerten Geräten sinnvoll.

 

Geplante Änderungen ab 2025

  • Eine Novelle des Energiewirtschaftsrechts sieht unter anderem vor, dass Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2025 gar kein Geld mehr für ins öffentliche Netz eingespeisten PV-Strom erhalten, wenn die Preise an der Strombörse negativ sind.
  • Auch soll die Pflicht zur Direktvermarktung ab 2025 weiter gesenkt werden. Aktuell liegt sie bei 100 Kilowatt Leistung, in drei Jahresschritten soll sie bis auf 25 Kilowatt fallen.
  • Das Finanzministerium plant jetzt, die Einspeisevergütung für neue Anlagen so schnell wie möglich ganz wegfallen zu lassen – realistisch gesehen bereits im Jahr 2025. Hauptgrund hierfür ist, dass Solaranlagen jetzt bereits in der Lage sind, sich ohne zusätzliche Fördergelder zu amortisieren. Ein staatlicher Anreiz ist so nicht mehr notwendig, um den Ausbau weiter zu fördern.

 

Autoren: Stefan Dessin


Aktuelle Pflichten und Fristen

Entwicklung von Umlagen, Netzentgelten und gesetzlichen Vorgaben


Gesetzliche Vorgaben

Strom- und Energiesteuer

Wie wir Anfang diesen Jahres mitgeteilt haben, ist die Steuerentlastung nach § 10 StromStG und §55 EnergieStG (sogenannter Spitzenausgleich) Ende 2023 ausgelaufen. Sie haben noch bis zum 31.12.2024 Zeit, die Entlastungsanträge für 2023 einzureichen. Dafür wurde für das Jahr 2024 die Entlastung nach §9b StromStG von 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht.

 

§ 71a Gebäudeautomation

Mit der Novelle des GEG sind folgende Anforderung zur Gebäudeautomation in § 71a aufgenommen werden, die bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden müssen. Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden.

 

Fristen

  • 31.12.2024 Anträge Strom- und Energiesteuer
  • 31.12.2024 Umsetzung Gebäudeautomation nach § 71a GEG
  • 31.12.2024 Zählerablesen
  • 01.01.2025 Meldung Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
  • 31.03.2025 Aktualisierung der Daten Plattform für Abwärme (§17 EnEfG)
  • 18.07.2025 Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (§8 EnEfG)

 

Übersicht über Umlagen und Netzentgelte 2025

Am 28. August 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien getroffen. Hiernach werden Regionen, die besondere Kostenbelastungen durch den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) tragen, ab 2025 entlastet und die Netzentgelte sinken. Diese Entlastungsbeträge werden über einen „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (bis 2024 § 19 StromNEV Umlage) auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern bundesweit gleichmäßig finanziert. Dadurch wird die Umlage 2025 deutlich steigen (von 0,643 auf 1,558 Ct/kWh).

Am 15. Oktober 2024 haben die Strom- und Gasnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht. Die finalen Entgelte werden zum 01.01.2025 festgelegt.

Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2025 und eine Entwicklung ab 2018 zusammengestellt.

2024-11_Entwicklung der Umlagen ab 2018

Bei Rückfragen Sprechen Sie uns an.

 

Autoren: Lissa Rakus


Forschungsvorhaben FlexLabQuartier

Offizielle Auftaktveranstaltung für das Forschungsvorhaben FlexLabQuartier


Das Forschungsvorhaben FlexLabQuartier wurde am 20. November mit einer offiziellen Auftaktveranstaltung an der Hochschule Bielefeld eingeläutet. Ziel des Projekts ist es, innovative Lösungen für nachhaltige Quartierskonzepte mit einem besonderen Fokus auf die flexible Nutzung von Energieressourcen zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen.

 

Highlights der Veranstaltung

Eröffnung und Einführung:

  • Prof. Dr.-Ing. Jens Haubrock von der Hochschule Bielefeld leitete die Veranstaltung mit einer Einführung in die bisherigen Ergebnisse und Ziele des Projekts ein.

Interaktive Diskussionsrunden:

  • In fünf interaktiven Thementischen wurden zentrale Aspekte des Projekts diskutiert. Die HORIZONTE-Group Technik GmbH (HGT), vertreten durch Marko Dreskrüger und Julia Eberharter, leitete dabei den Tisch zu Geschäftsmodellen für Quartierslösungen. Durch ein Planspiel wurden die Teilnehmer aktiv eingebunden, wodurch wertvolle Ideen und Impulse für die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle gesammelt wurden. Ein zentraler Aspekt war dabei die Akzeptanz der Quartierbewohner, um tragfähige und praktikable Lösungen zu erarbeiten.

Abschlussdiskussion:

  • In der abschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von EnergieImpuls OWL, wurden die Ziele des Projekts präzisiert:
    • Demonstration technischer Lösungen
    • Abbau gesellschaftlicher Hemmnisse
    • Schaffung von Transparenz und Akzeptanz
    • Überwindung technischer Grenzen, insbesondere bei der Umsetzung von Energiegemeinschaften
    • Beratung und Unterstützung von Energiegemeinschaften

 

Das Projekt zielt darauf ab, nicht nur regional in Ostwestfalen-Lippe (OWL) Wirkung zu entfalten, sondern auch überregionale Strahlkraft zu entwickeln.

 

Förderung und weitere Informationen

Das Projekt wird von der EU sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert.

Weitere Informationen gibt es unter: www.flexlabquartier.de.

 

Autoren: Julia Eberharter


Last- und Lademanagement für Ladepunkte im Dreischeibenhaus Düsseldorf

Gemeinsam Energiewende machen: Die HORIZONTE-Group Technik GmbH verbaut volldynamisches Last- & Lademanagement für über 100 Ladepunkte


Im Dreischeibenhaus in Düsseldorf durfte die HGT in den letzten Wochen die Leitungsinfrastruktur sowie das volldynamisches Last- und Lademanagementsystem koala² für über 100 Ladepunkte errichten bzw. in Betrieb nehmen. Die HGT fungierte im gesamten Projekt als Generalunternehmen.

Insgesamt wurden ca. 150 m Kabeltrasse verbaut, 8.000 m Strom- und Netzwerkleitungen verlegt und 8 Schaltschränke inkl. des koala²-Systems errichtet.

Bereits im Jahr 2022 durfte die HGT das koala²-System inkl. Unterverteilungen für die erste Ausbaustufe im ersten Untergeschoss der Tiefgarage errichten. Für die zweite Ausbaustufe für die Erweiterung im ersten Untergeschoss und der Elektrifizierung des zweiten Untergeschoss konnte die HGT nun die gesamte Bauleitung übernehmen.

Die Ladeinfrastruktur wurde, wie bereits im Jahr 2022, durch die Stadtwerke Düsseldorf geliefert, installiert und betrieben.

Autoren: Julia Eberharter


Wasserstoff: Forschung treibt die Zukunft der Energiewirtschaft voran

Unsere HG-Expertin Sissy Puthenkalam war zur Gast auf dem Hydrogen Energy Symposium und informiert über die aktuellsten Entwicklungen sowie den Stand der Forschung.


Deutschland steht vor der zentralen Herausforderung, den wachsenden Bedarf an grüner Energie zu decken und gleichzeitig eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Wasserstoff nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein, da er nicht nur eine klimafreundliche Lösung zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien bietet, sondern auch ein zentraler Baustein für die Transformation der Energiewirtschaft ist. Damit die Industrie umfassend auf grünen Wasserstoff setzen kann, müssen dessen Produktion und Nutzung wirtschaftlich rentabel gestaltet werden. Die aktuellen sowie zukünftigen Fortschritte in Forschung und Entwicklung sind entscheidend, um Kosten zu senken, die Effizienz entlang der Wertschöpfungskette zu steigern und eine zuverlässige Infrastruktur aufzubauen.

 

Zu Gast auf dem Hydrogen Energy Symposium

Das Hydrogen Energy Symposium der ZBT (Zentrum für Brennstoffzellen-Technik) in Duisburg am 30. Oktober 2024, hat nochmals verdeutlicht, wie bedeutend dieser Energieträger für die Zukunft der Energiewirtschaft und die Erreichung globaler Klimaziele ist. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Disziplinen präsentierten ihre Arbeiten zu Elektrolyse, Brennstoffzellen und Energieträgern. Begleitet von einer Poster-Session und lebhaften Diskussionen zeigte die Veranstaltung, wie intensiv an der Weiterentwicklung von Wasserstofftechnologien gearbeitet wird.

So wurde beispielsweise die Optimierung von Elektrolyse-Technologien wie Protonenaustauschmembran (PEM)-, alkalische (AEL)- und Anionenaustauschmembran (AEM)-Elektrolysen als wesentlicher Hebel zur Kostensenkung vorgestellt. Die Forschungsergebnisse zeigten, dass durch verbesserte Fertigungsverfahren der Membranen, Katalysatoren und Stromverteilern die Herstellungskosten für grünen Wasserstoff in Zukunft erheblich reduziert werden können.

Ebenfalls im Fokus stand das Thema Brennstoffzellen: Innovative Beschichtungstechnologien für Catalyst-Coated-Membranes (CCM) sorgen in den Brennstoffzellen für einen besseren Transport von Wasserstoff und Sauerstoff, eine effizientere Abführung von Wärme und Wasser sowie eine optimierte Energieumwandlung.

Durch den steigenden Wasserstoffbedarf, den Deutschland allein nicht decken kann, wurde insbesondere auf Ammoniak als emissionsfreier Energieträger und die Forschung zur Ammoniakspaltung eingegangen. Mit seiner höheren volumetrischen Energiedichte im Vergleich zu flüssigem Wasserstoff ermöglicht Ammoniak den Transport größerer Energiemengen bei gleichem Volumen. Zudem besteht für Ammoniak eine etablierte, weltweit genutzte Infrastruktur und viel Erfahrungen im sicheren Transport. Nach der Verschiffung von Ammoniak kann es in den Zielländern wieder in Wasserstoff und Stickstoff aufgespalten oder direkt genutzt werden. Dies macht Ammoniak zu einem essenziellen Bestandteil einer globalen Wasserstoffwirtschaft.

 

Neue Chancen für die Energiewende

Das Symposium hat eindrucksvoll gezeigt, wie entscheidend die Investitionen und die kontinuierliche Forschung sind, um grünen Wasserstoff langfristig wirtschaftlich konkurrenzfähig zu machen.

Für die Energiewirtschaft entsteht damit ein dynamisches Umfeld, das sowohl den Fortschritt der Energiewende beschleunigt als auch neue Chancen eröffnet. Unternehmen, die frühzeitig das Potenzial der Wasserstofftechnologie erkennen und aktiv in deren Entwicklung investieren, können sich langfristig erfolgreich positionieren und von den Transformationen der Branche profitieren. Gleichzeitig bringen uns die Fortschritte in Forschung und Anwendung Schritt für Schritt näher an das übergeordnete Ziel: Klimaneutralität und eine nachhaltige Energiezukunft.

 

Ihr Partner rund um das Thema Wasserstoff

Die HORIZONTE-Group begleitet Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen bei verschiedensten Themen rund um das Thema Wasserstoff(-infrastruktur). Wir begleiten bei Ausschreibungen von Wasserstoffkomponenten bspw. zur Errichtung eines Energieparks, führen Strategieworkshops zur Zukunft des Gasnetzes durch oder unterstützen im Projektmanagement in Wasserstoffprojekten. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Autorin: Sissy Puthenkalam


CSRD-Umsetzungsgesetz: Ein Rückblick auf politische Blockaden, offene Fragen und praktische Erkenntnisse

Update CSRD-Umsetzungsgesetz



Die Diskussion um die Umsetzung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) für Deutschland hat in den letzten Monaten für viel Unsicherheit gesorgt. Während in der deutschen Politik ein Durchbruch ausbleibt und auf EU Ebene bereits erste Gedankenspiele in Richtung eines konsolidierten Gesamtansatzes aufkommen (Stichwort: Omnibus) rückt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend in den Fokus – wie jüngst auf dem ESG Excellence Forum 2024 der Sustaind GmbH sichtbar wurde. Doch werfen wir zunächst einen Blick auf die Entwicklungen der letzten Monate.

 

Die politische Blockade: Ein Rückblick auf 2024

Das Jahr 2024 hätte zum Startpunkt der CSRD-Umsetzung in Deutschland werden sollen. Doch politische Hürden und die Blockadehaltung einzelner Akteure, insbesondere der FDP, verhinderten einen Konsens. Mit einem Gesetz noch in diesem Jahr ist nicht mehr zu rechnen. Stattdessen steht fest: Das Thema wird in die nächste Legislaturperiode verschoben, mit der Wahrscheinlichkeit, dass 2025 das erste Geschäftsjahr wird, für das Unternehmen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung leisten müssen.

Die Chronologie der Ereignisse verdeutlicht die politischen und administrativen Hürden:

Zeitlicher Verlauf des CSRD-UG

  • März 2024: Das Bundesministerium der Justiz legt den Referentenentwurf für das CSRD-UG vor.
  • Juli 2024: Nach Beratungen verabschiedet das Bundeskabinett einen „leicht entschärften“ Regierungsentwurf. Die Frist für eine nationale Umsetzung ist da schon verstrichen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird in Brüssel vorbereitet.
  • Ende September 2024: Der Entwurf wird in erster Lesung im Bundestag behandelt und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der politische Ruf nach einer inhaltlichen Aufweichung des Gesetzesvorhabens wird lauter – und das, obwohl bei der Umsetzung der CSRD in nationales Recht kaum Wahlmöglichkeiten bestehen.
  • Anfang November 2024: Die FDP, vertreten durch Bundesfinanzminister Christian Lindner, veröffentlicht das „Wirtschaftswende-Papier“. Inhaltlich fordert es ein Moratorium für neue Regulierungen, insbesondere für Maßnahmen, die aus dem Green Deal der EU hervorgehen. Diese Haltung führt letztendlich zum Aus der Ampel-Koalition.
  • Dezember 2024: Noch keine Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses – ein entscheidender Schritt für die zweite und dritte Lesung im Bundestag und die anschließende Abstimmung im Bundesrat.

Mit nur wenigen verbleibenden Sitzungstagen und der politischen Blockadehaltung aller Parteien, ausgenommen SPD und Grüne, erscheint eine Verabschiedung in 2024 praktisch ausgeschlossen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die fehlende Umsetzung der CSRD in deutsches Recht bringt für Unternehmen unterschiedliche Konsequenzen, je nach Größe und Kapitalmarktorientierung:

  1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen (Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2024)
  • Prüfungspflicht unklar: Die CSRD sieht erstmals eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor. Ohne nationale Umsetzung fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage, diese durchzusetzen.
  • Rechtsunsicherheit: Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten, könnten aber mit weniger strengen Anforderungen davonkommen.
  • Strategische Vor- und Nachteile: Unternehmen, die freiwillig strengere Standards anwenden, könnten Wettbewerbsnachteile durch höhere Kosten im Rahmen der Umsetzung erleiden. Andererseits können Unternehmen ohne regulatorischen Druck und Prüfungspflicht, die jetzt anstehende Berichtsperiode als Probelauf verstehen, Erfahrungen sammeln und aktiv gegenüber dem Gesetzgeber berichten sowie noch bestehende Lücken für den Gesamtprozess identifizieren.
  1. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen (Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2025)
  • Vorbereitung erschwert: Notwendige Anpassungen im HGB, die diese Unternehmen betreffen, sind noch nicht verabschiedet. Dies erschwert die rechtzeitige Einführung von Berichtsstrukturen. Zudem sind Anpassungen in den kommunalen Satzungen auf Länderebene ausstehend, die eine Verpflichtung von Unternehmen der öffentlichen Hand, handelsrechtlich als großes Unternehmen zu bilanzieren zu müssen, außer Kraft setzen sollen.
  • Investitionsrisiken: Unternehmen könnten Investitionen in die Einführung erforderlicher Systeme und Prozesse zum Datenmanagement zurückhalten sowie die Bereitstellung interner Ressourcen verzögern, was den Aufwand in 2025 stark erhöht.
  • Marktrisiken: Unternehmen ohne klare Nachhaltigkeitsstrategie könnten im internationalen Vergleich an Attraktivität verlieren.

Wirtschaftliche und politische Konsequenzen

  • Reputationsverlust Deutschlands: Als größte Volkswirtschaft der EU wirkt die Verzögerung wie ein Signal für mangelnden Willen zur Nachhaltigkeit.
  • Erhöhte Unsicherheit: Unternehmen und Wirtschaftsprüfer müssen ohne klare Vorgaben arbeiten, was zu Intransparenz und uneinheitlichen Standards führt.
  • Kostensteigerungen: Kurzfristig gesparte Ressourcen könnten langfristig durch Nachholbedarf und Ineffizienzen übertroffen werden.

 

Ein realistischer Ausweg? – Vorteile einer Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht

Aus dem Markt kommen erste Impulse, die eine generelle Verschiebung der Berichtspflichten ins Spiel bringen. Diese könnte insbesondere mittelständischen Unternehmen Entlastung bieten, die bislang wenig Erfahrung mit der komplexen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben. Der Unterschied zwischen nachhaltigem Handeln und der strukturierten Berichterstattung über Nachhaltigkeit wird dabei oft unterschätzt.

Vorteile einer Verschiebung könnten sein:

  • Mehr Vorbereitungszeit:
    • Unternehmen könnten qualitativ hochwertige, gesetzeskonforme und Berichte erstellen
    • Nachhaltigkeitsberichte liefern für das erstellende Unternehmen und Adressaten (Interessenten, Investoren, Banken, Versicherungen, etc.) gleichermaßen einen Mehrwert und sind nicht nur die Erfüllung regulatorischer Pflichten.
    • Praxiserfahrungen erleichtern den Einstieg und brancheneinheitliche Vorgaben könnten sich entwickeln
  • Reduzierte Belastungen:
    • Finanzielle und organisatorische Herausforderungen würden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gemindert.
    • Besonders regulierungsintensive Branchen wie der Energiemarkt könnten entlastet werden.
  • Höhere Akzeptanz:
    • Mittelständische Unternehmen hätten mehr Zeit, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen, was die Akzeptanz der Regulierungen fördern würde.
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung könnte gezielter als Instrument für Transformation genutzt werden.
  • Unterstützung der Prüfungsqualität:
    • Wirtschaftsprüfer hätten mehr Zeit, sich auf die neuen Standards vorzubereiten, was die Qualität der Prüfungen verbessern würde.
  • Harmonisierung auf EU-Ebene:
    • Die EU könnte mit den Mitgliedstaaten einen einheitlichen, europaweiten Prüfungsstandard erarbeiten, der langfristig für mehr Konsistenz und Vergleichbarkeit sorgt.

Eine Verschiebung würde somit nicht nur den Unternehmen, sondern auch dem gesamten Ökosystem der Nachhaltigkeitsberichterstattung langfristige Vorteile bringen. Um ein Vertragsverletzungsverfahren kommt Deutschland ohnehin nicht herum … .

 

Die praktische Umsetzung: Kooperationen schaffen Sicherheit

Während die politische Umsetzung stockt, wächst in der Praxis der Druck, Antworten auf die vielen offenen Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden. Auch hier fokussieren sich die Fragen, die wir uns als HORIZONTE-Group GmbH im Sinne unserer Kunden stellen, auf den Mittelstand.

Ende November hatten wir dazu die Gelegenheit auf dem ESG Excellence Forum 2024 der Sustaind GmbH, mit den mehr als 100 teilnehmenden in sieben offenen Podiumsdiskussionen offen über die drängendsten Fragestellungen zu diskutieren.

Gegenstand der Diskussionen waren u.a.:

  • Wo ordnet sich die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung in die aus dem Green Deal entwachsende Regulatorik (#EU-Taxonomie, #EUDR, #CSDDD und #LkSG, #Klimarisikoanalysen, etc.) ein und wie können Synergiepotenziale gehoben werden?
  • Wie können Unternehmen Datenstrukturen aufbauen, die auch zukünftigen Anforderungen gerecht werden?
  • Welche Rolle spielen Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Umsetzung der CSRD – sind sie Prüfer oder Berater oder beides?

 

Die Diskussionen machten eines deutlich: Es gibt längst nicht auf alle Fragen zufriedenstellende Antworten. Doch genau darin liegt auch eine Chance, neue Lösungen zu entwickeln und voneinander zu lernen.

Aus unserer Sicht entscheidend dafür ist, dass nicht jeder Einzelne die passende Lösung für sich finden muss, sondern der Weg zum ersten Nachhaltigkeitsbericht in einer Kooperation mit branchengleichen Partnern und in einem regelmäßigen Austausch angegangen werden kann. Bestätigt wird unser Handeln nicht nur im Rahmen hochkarätiger Austauschformate wie dem ESG Excellence Forum 2024, sondern auch in unseren CSRD-Projekten, in denen es uns gelingt Akteure aus dem Energiemarkt gemeinsam an einen Tisch zu holen und von den Erfahrungen des jeweils anderen profitieren zu lassen.

 

Fazit: Stillstand als Risiko und Chance

Während die Blockade des CSRD-UG kurzfristig Druck von Unternehmen nimmt, wird der europäische Rahmen bereits neu gestaltet – mit Chancen auf eine verringerte Bürokratie und schlankeren Strukturen, sowie weniger Redundanzen. Unternehmen, die ihre Berichtsstrukturen schon jetzt an die CSRD anpassen, können langfristig profitieren. Gleichzeitig zeigt der Stillstand, dass ambitionierte EU-Ziele oft an nationalen Hürden scheitern.

Wichtig: Unternehmen sollten laufende Projekte zur Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung keinesfalls beenden oder pausieren. Die Berichtspflicht wird kommen – unklar ist lediglich, in welcher genauen Form und wann. Auch eine neue Bundesregierung wird das Gesetzesvorhaben im Jahr 2025 auf der Agenda stehen haben. Damit könnte 2025 das erste Geschäftsjahr werden, in dem Nachhaltigkeitsberichte verpflichtende zu erstellen sind.

Proaktives Handeln ist daher auch für Ihr Unternehmen entscheidend. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch und praxisnah zu planen. Starten oder intensivieren Sie jetzt Ihre Projekte, um qualitative Berichte zu erstellen, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen. Sprechen Sie mit unseren Expert:innen, knüpfen Sie mit uns gemeinsam Kooperationen und machen Sie Nachhaltigkeit zu Ihrer Stärke – unabhängig vom endgültigen Zeitplan! Wir als HORIZONTE-Group stehen Ihnen zur Seite!

Autor: Maximilian Schulz 


EnWG-Novelle bleibt ein kontroverses Thema

Unsicherheit um EnWG-Novelle 


Herausforderungen und Kritik aus der Branche 

Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bleibt ein heiß diskutiertes Thema in der Energiebranche. Vor allem, dass innerhalb von kurzer Zeit im Oktober mehrere Varianten eines Gesetzesentwurfes die Runde machten und eine erste Version nur für 48 Stunden zur Konstultation gestellt wurde, sorgte für Irritationen in der Branche. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will mit dem Gesetzesvorhaben weitreichende Änderungen u.a. für das EnWG, das EEG und das MsbG auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf dient auch dazu, energiewenderelevante Maßnahmen, zur Adressierung von Stromspitzen umzusetzen.

Experteneinschätzungen zum ersten Enwurf

Unser HG-Experte Frank Hirschi kam am 1. November im Tagesspiegel Background zu Wort und unterstreicht die Schwierigkeiten, die durch die teils überraschenden und kurzfristigen Änderungen aus dem ersten EnWG-Novellen-Entwurf entstehen (POG-Anpassungen, Wegfall der Pflichteinbaufallklasse zw. 6.000-10.000 kWh). Viele Messstellenbetreiber befinden sich mitten in der Planung für das kommende Jahr und sehen sich nun mit unerwarteten Anpassungen konfrontiert. Zudem bleiben grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Smart-Meter-Rollouts ungelöst.

Finaler Enwurf und Ampel-Aus: keine Planbarkeit

Zwischen der Veröffentlichung des ersten Entwurfs und des finalen Kabinettsentwurfes des EnWG, welcher auf einige Feedback-Punkte aus der Branche eingeht, verkomplizierte sich die Lage aber dramatisch: neben inhaltlichen Fragestellungen ist nun durch das Ampel-Aus unklar, ob die EnWG-Novelle überhaupt noch in Kraft treten kann. Angesichts der bevorstehenden Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der geschwächten Mehrheiten im Bundestag droht politischer Stillstand. Zwar appelliert die Branche an die Bundestagsfraktionen, wichtige energiewirtschaftliche Gesetzesvorhaben noch zuzustimmen, um den Fortgang der Energiewende nicht zu lähmen. Aber es wird immer unrealistischer, dass dies noch geschieht.

Hintergrundmaterial

  • Weitere Einblicke in die Diskussion und die verschiedenen Perspektiven bietet der vollständige Artikel im Tagesspiegel Background: Zum Artikel.
  • Den offiziellen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom 15. November 2024 finden Sie hier: Zum Gesetzesentwurf.

 

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung: