HG-Fachvortrag beim 7. DEUMESS-Kongress zur Liberalisierung des Messwesens
Beim 7. Fachkongress des DEUMESS e.V. – dem Verband mittelständischer Messdienstleiser – präsentierte Dr. Roland Olbrich zur Liberalisierung des intelligenten Messwesens und der Verknüpfung mit Submetering.
Fokus waren einerseits die gesetzlichen, technischen und Markt-Rahmenbedingungen für Metering / Submetering. Andererseits wurden potenzielle Geschäftsmodelle und Strategien von Energieversorgern, sowie wirtschaftliche Herausforderungen und abzuleitende Erkenntnisse für die Submetering-Branche thematisiert.
HG unterstützt WEMAG durch Analytics bei der Transformation zum Energieversorger 2.0
HG unterstützt WEMAG bei der Transformation zum Energieversorger 2.0
Tableau-Prozesssteuerung hat eine bisher nicht gekannte Transparenz ermöglicht
Die Schweriner WEMAG AG, ein bundesweit aktiver Öko-Energieversorger mit ca. 180.000 Kunden und eigenem 15.000-km-Stromnetz in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, ist auch im Bereich Photovoltaik- (PV) und Speicheranlagen, E-Mobility, Internet, Telefon sowie Digital- und HD-Fernsehen aktiv. Um trotz der wachsenden Komplexität der Geschäftsprozesse dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben, hat WEMAG, u.a. mit Unterstützung der HORIZONTE-Group, einen Analytics-Transformationsprozess mit Tableau angestoßen.
Erste Erkenntnisse:
- Abteilungsübergreifende Prozessüberwachung ermöglicht ganzheitliche Abwicklung
- Erleichtertes Tagesgeschäft, hohe Transparenz, kürzere Durchlaufzeiten und gesparte Arbeitszeit
- WEMAG profitiert von Tableau Blueprint
Für die Herausforderungen der Digitalisierung der Energiewende entwickelte das WEMAG-Team um Dr. Heiner Asmus in Zusammenarbeit mit Experten der HORIZONTE-Group eine Tableau-Anwendung, über die alle beteiligten Abteilungen und Mitarbeiter auf den kompletten Geschäftsprozess zugreifen können. „Wir haben zunächst alle relevanten Datenquellen zusammengeführt – von unserer Schleupen-Branchenlösung und anderen Zentrallösungen sowie einer bestehenden SQL-Datenbank über den Mail-Verkehr in Microsoft Exchange und eine interne, webgestützte Workflow Lösung bis hin zu diversen Excel-Tabellen. Anschließend erfolgte die Visualisierung des Gesamtprozesses und der einzelnen Arbeitsschritte für alle EEG-Anträge.“ In verschiedenen Dashboard-Ansichten erkennen die beteiligten Mitarbeiter jetzt auf einen Blick, wie viele neue Anträge eingegangen sind, welche Projekte sich in welchen Phasen befinden, wo Zeitüberschreitungen drohen, welche Telefonate durchgeführt, welche E-Mails bearbeitet werden müssen oder welche Projekte andere konkrete Maßnahmen erfordern. Überall ermöglichen Drill-Downs den Zugriff bis auf den einzelnen Kundenantrag.
Lesen Sie das vollständige Best-Practice-Beispiel direkt auf der Website von Tableau: LINK
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Neuer HG-Beitrag zur Heizkostenverordnung und Submetering in ZfK
Ausgabe 04/21 der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK):
Novelle der Heizkostenverordnung: Relevante Kernpunkte in Bezug auf Submetering für Kommunalversorger
Was bedeutet der Referentenentwurf der Heizkostenverordnungsnovelle für Stadtwerke? Welche Auswirkungen hat hier das OVG-Urteil-Münster? Die HG-Experten Dr. Roland Olbrich und Frank Hirschi schildern der Zeitung für kommunale Wirtschaft in der Print-Ausgabe sowie im Online-Interview, welche Schritte Stadtwerke nun einleiten sollten.
Wir haben unsere Beiträge für Sie in einer PDF-Datei bereitgestellt:
Beiträge als PDF lesen- Mehr dazu erfahren Sie auf S. 25 der April-ZfK-Ausgabe – das ePaper finden Sie hier: Link
- Das ausführliche Interview mit unseren HG-Experten findet man online bei der ZfK: Link
Redispatch 2.0 - Marktbefragung
Von Frank Hirschi
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 (NABEG) bringt mit dem Redispatch 2.0 neue Anforderungen an Verteilnetzbetreiber mit sich. Verteilnetzbetreiber werden ab dem 01.10.2021 verpflichtet, Einspeiseanlagen mit einer Leistung von über 100 kW sowie alle sonstigen fernschaltbaren Anlagen im Falle von Netzengpässen zu steuern. Einzelne Verteilnetzbetreiber sowie Softwarehersteller fragen sich, ob die komplexen Redispatch-Prozesse fristgerecht implementiert werden können.
In Arbeitskreisen der Verbands- und Netzbetreiberprojekte (BDEW-Projekt und Connect+) werden die erforderlichen Prozesse und Szenarien erarbeitet, abgestimmt und veröffentlicht. Das letzte verbindliche Festlegungsverfahren zum Redispatch der Bundesnetzagentur wurde im März 2021, rund ein halbes Jahr vor Go-Live, veröffentlicht.
Wie bewerten Sie den Stand der Umsetzung von Redispatch 2.0? Mit einer Marktbefragung versuchen wir die Erwartungen der Unternehmen transparent zu machen: Halten die Marktteilnehmer/innen die fristgerechte Implementierung des neuen Redispatch-Regimes für möglich?
Unter folgendem Link können Sie an Umfrage teilnehmen (Bearbeitungszeit ca. 2 Minuten):
> Auswertung der Marktbefragung anfordern (die Umfrage ist seit dem 30. April geschlossen)
Die Ergebnisse der Befragung werden im Teilnehmerkreis verteilt.
Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie Beratung zum Thema Redispatch 2.0 wünschen!
Novellierung der Heizkostenverordnung
Bis zum 25. Oktober 2020 hätte die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) bereits in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Ein knappes halbes Jahr später wurde nun ein Referentenentwurf zur Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium verteilt.
Fernablesbarkeit und unterjährige Verbrauchsinformationen
Zum 01. Januar 2027 ist die Umrüstung auf fernablesbare Zähler, Mess- und Erfassungsgeräte für alle Gebäudebestände vollständig abzuschließen. Bereits jetzt greift aber schon die Verpflichtung zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformation, ab 2022 sogar monatlich. Tägliche Verbrauchsmitteilungen sahen die Ministerien als zu weitgehende Einblicke in die persönliche Lebensführung an. IT-technisch stellt die eigentliche Informationsbereitstellung lt. Angaben der Anbieter im Markt keine Herausforderung dar. Knackpunkte könnten eher die erweiterten Informationspflichten, bspw. zum Brennstoffmix, zu erhobenen Steuern und Abgaben sowie Vergleiche zum gleichen Zeitraum des Vorjahres sein. Dass der Gesetzgeber es damit ernst meint, wird an den Sanktionssätzen deutlich: Gebäudeeigentümer, die keine Fernablesbarkeit gewährleisten oder den Informationspflichten nicht (vollständig) nachkommen, sehen sich Mieter/innen gegenüber, denen ein Kürzungsrecht von 3 Prozent des Abrechnungsanteils zusteht.
Markteintrittsbarrieren gesenkt und Wettbewerbsmöglichkeiten erhöht
Darüber hinaus ist aber vor allem die Stärkung des Wettbewerbs ein Kernaspekt der HKVO-Novelle. So muss die Interoperabilität der fernablesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (samt Schnittstellen) gewährleistet werden – damit müssen die derzeit vielfach im Einsatz befindlichen proprietären Systeme weichen und standardisierten Lösungen Platz machen. Auch die Trennung von Geräten und Dienstleistungen wird durch die HKVO-Novelle erleichtert.
Verbindung von Submetering und intelligentem Messstellenbetrieb
Auch die Rolle des Smart-Meter-Gateways (SMGw) als sektorübergreifende sichere Kommunikationsplattform wird gestärkt. So müssen Submeter technisch an ein SMGw angebunden werden können, der Einsatz eines SMGw ist jedoch vorläufig weiterhin nicht verpflichtend vorgegeben. Diese Harmonisierung mit dem Gebäudeenergiegesetz basiert auf expliziten Sicherheits- und Interoperabilitätsansprüchen an die eingebaute Technik. Strom-Messstellenbetreiber werden ohnehin seit dem 1. Januar 2021 durch § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in die Lage versetzt, spartenübergreifende Messdienstleistungen über das sichere SMGw anzubieten. Seitdem können Vermieter ihre Mieter bei der Auswahl eines MSB zuvorkommen, wenn die gesamte Liegenschaft mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet, und neben Strom auch Gas oder Wärme angebunden wird.
Markteintritt erleichtert und Chancen für Stadtwerke
Stadtwerken bietet sich nun die Möglichkeit, den Submetering-Markt zu erschließen. Die vom Bundeskartellamt in der „Sektoruntersuchung Submetering“ aus dem Jahr 2017 angeprangerten Wettbewerbshürden werden nämlich in einigen Teilen beseitigt. In einer ersten Stufe bestehen insbesondere bei Neubauten kaum noch Marktzutrittsschranken, da auch ohne SMGw und intelligenten Messstellenbetrieb bereits Submeter-Auslesungen möglich werden. In einer zweiten Stufe können insb. grundzuständige Messstellenbetreiber ihre „eh-da“-Infrastruktur mit Submetering-Anwendungen harmonisieren - durch die perspektivische Ausübung von §6 MsbG (vgl. Abbildung 1). Danach können sie Bestandsmessdienstleister in den attraktivsten Liegenschaften durch eine Bündelung von Smart Metering und Submetering unter bestimmten Bedingungen entschädigungslos ablösen und den MSB-Business-Case durch lukrative Zusatzeinnahmen stärken.
Welche Schritte können Stadtwerke nun konkret tun?
Der strategische Einstieg in das Geschäftsfeld Submetering ist detailliert zu konzipieren. Konkret ist abzuleiten, welchen Zielmarkt man mit welchem Produktportfolio bedienen möchte. Darauf aufbauend ist zu entscheiden, die Wertschöpfungstiefe im eigenen Haus aufzubauen oder über Dienstleister an Bord zu holen. Aktuell positionieren sich einige Start-ups mit Plattformlösungen am Markt, die eine kurze „Time-to-Market“ für die erste Stufe des klassischen Submeterings versprechen. Hier gilt es jedoch genau zu prüfen, ob die Systemlösungen und der Abrechnungskern zur eigenen IT-Systemlandschaft passen. Hier besteht ein hoher Differenzierungsgrad, welcher auf Seite der Hardware-Komponenten perspektivisch durch offene Gerätestandards wie bspw. OMS vernachlässigbarer wird. Nach der strategischen Ausrichtung gilt es jedoch auch die operative Umsetzung, inkl. der IT-System-Implementierung, Teststellungen, Pilotprojektierungen sowie dem Vertriebsaufbau, vorzubereiten.
- Sie haben Interesse am Thema? Schauen Sie sich gern auch unseren Submetering-Leitfaden für EVU an!
Abbildung 1: Stadtwerke können den Markteinstieg mit klassischem Submetering beginnen und in der Folge auch bereits verbaute Geräte über das SMGw aufschalten
Rolloutverpflichtung für Smart Meter vom OVG Münster vorläufig gestoppt – was bedeutet dies für die Branche?
Rolloutverpflichtung für Smart Meter vom OVG Münster vorläufig gestoppt
Was bedeutet dies für die Branche?
Das nicht enden wollende Drama der Digitalisierung der Energiewende geht in die nächste Runde! Per Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Vollziehbarkeit der sog. Markterklärung des BSI zur technischen Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme nach § 30 MsbG gekippt. Da die entsprechende Allgemeinverfügung die Rollout-Pflicht von Smart Metern für den grundzuständigen Messstellenbetreiber überhaupt erst begründet hat, wirft dies eine Vielzahl juristischer und kaufmännischer Fragen auf.
Betroffene Unternehmen müssen kurzfristig Entscheidungen treffen und Lösungen finden, um einen drohenden wirtschaftlichen Schaden abzuwenden:
- Was heißt der Beschluss für die Abrechnungsfähigkeit der an der Preisobergrenze orientierten Messentgelte?
- Wie ist der gegenwärtige Status der Umsetzungspflicht und welche (neuen) Fristen sind für den Einbau intelligenter Messsysteme zu unterstellen?
- Hat der Beschluss Auswirkungen auf die Entwicklung des Wettbewerbs?
- Und was bedeutet die vom Gericht geäußerte Einschätzung, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme den gesetzlichen Anforderungen voraussichtlich gar nicht genügen, für bestehende Verträge über die Lieferung und den Einbau ebensolcher Geräte?
Hogan Lovells & HORIZONTE-Group stehen als kompetenter Ansprechpartner für all Ihre Fragen zur Verfügung! Sprechen Sie uns gerne jederzeit an:
stefan.schroeder@hoganlovells.com
jochen.buchloh@HORIZONTE.Group
Was liegt
hinter dem Horizont?
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Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
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metelligent in der Presse
metelligent in der Presse
E-Paper Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK)
Die metelligent GmbH, mit Sitz in Baunatal, wurde durch die HORIZONTE-Group AG gemeinsam mit dem langjährigen Kunden EAM Netz gegründet. Das neue Unternehmen unterstützt Messstellenbetreiber beim Rollout durch die fachgerechte Montage von Smart Metern. Mehr dazu erfahren Sie auf S. 14 der ZfK – das ePaper finden Sie hier: Link

Ein ausführliches Interview mit den Geschäftsführern der HG sowie Herrn Wirtz von der EAM Netz findet man auch im Online-Interview mit der ZfK: Link

Sie haben kein ZfK-Abonnement? Kommen Sie gerne auf uns zu und wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung. Zu den ersten Schritten der metelligent GmbH berichteten wir bereits hier: Link
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Förderzusage im Bereich Ambient Assisted Living (AAL)
Förderzusage im Bereich Ambient Assisted Living (AAL)
HG-News
Das HORIZONTE-Group Unternehmen konsekwent GmbH hat eine Förderzusage (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) für ein F&E-Projekt im Bereich Ambient Assisted Living (AAL) erhalten!
In diesem Projekt werden wir in Chemnitz untersuchen:
- Welche technischen AAL-Lösungen sich bereits heute an ein Smart Meter Gateway (SMGw) anbinden lassen
- Welche Vorteile ein solcher Ansatz – AAL-Lösung über SMGw – für die Gesundheits- und Pflegewirtschaft bietet
- Und schließlich: Wir werden ein konkrete AAL-Lösung über SMGw pilotieren!
Das Projekt ist auf 12 Monate angelegt – wir informieren zeitnah über die ersten Ergebnisse!

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