Nachklapp: BDEW-Fachtagung Messwesen 2024

BDEW-Fachtagung rund um den Messstellenbetrieb in Hannover


Was die Fachtagung verspricht  

Die BDEW-Fachtagung „Messwesen 2024“ bot eine umfassende Übersicht zu dem Status quo und den anstehenden Aufgaben und Herausforderungen, denen sich Messstellenbetreiber (MSB) im Zuge des Smart-Meter-Rollouts stellen müssen. Dieses Jahr fand die Veranstaltung vom 11. bis zum 12. September in Hannover statt. Unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi durften am ersten Veranstaltungstag einen Vortrag zur Technische Studie Metering gMSB halten und dabei ableiten, was grundzuständige MSB nun tun müssen. Im Folgenden berichten wir über die Erkenntnisse aus der niedersächsischen Hauptstadt.

Die anstehenden Herausforderungen 

Der verpflichtende Smart-Meter-Rollout schreibt vor, dass bis Ende des Jahres 2025 20% aller Messstellen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sein müssen. Gleichzeitig ist dann auch der Einbau auf Verlangen der Endkunden sicherzustellen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Umsetzung der Steuerung, bei der die ersten BSI-zertifizierten Steuerboxen bis Ende 2024 verfügbar sein sollen. Gleichzeitig müssen die Marktprozesse zur Übermittlung von Steuerbefehlen spezifiziert werden, um die Integration intelligenter Steuerungssysteme zu ermöglichen. Eine besondere Herausforderung stellt die Beteiligung der Endkunden an der Energiewende dar. Dies umfasst die Einführung dynamischer Tarife, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie die Schaffung transparenter und verbraucherfreundlicher Strukturen. Hierbei steht die aktive Mitgestaltung durch die Verbraucher im Fokus, welche die Akzeptanz und den Erfolg der Energiewende maßgeblich beeinflussen wird. Parallel dazu besteht großer Handlungsbedarf bei der Anpassung des Rechtsrahmens. Der Messstellenbetrieb benötigt klare und faire Regelungen, um den Rollout wirtschaftlich gestalten zu können. Dies umfasst beispielsweise die Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) inklusive der aktuell nicht wirtschaftlichen Preisobergrenzen, um die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Energiewende zu erfüllen.

Regulatorische, technische und wirtschaftliche Entwicklungen 

Der Vortrag von Jens Lück, Bundesnetzagentur (BNetzA), behandelte die regulatorischen Herausforderungen des Rollouts. Besonders hervorgehoben wurde im Kontext des Festlegungsverfahren nach § 14a EnWG, dass die Verteilnetzbetreiber (VNB) und Messstellenbetreiber  ihre Marktkommunikationshausaufgaben zeitnah bewältigen müssen. Dabei betonte Herr Lück, dass die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit in der Niederspannung schnellstmöglich geschaffen werden müssen, u. a. weil die Solarspitzen bereits dieses Jahr ein deutlicher kritischer Fingerzeig waren. Ein weiteres zentrales Thema war die Verarbeitung der Zählerstandsgangwerte (ZSG) nach DSGVO, bei der MaLo- und MeLo-IDs als kritisch durch den Bundesdatenschutzbeauftragten eingestuft wurden. Bis 2030 dürfen die IDs noch genutzt werden, jedoch müssen die Empfänger sicherstellen, dass diese nicht mit personenbezogenen Informationen verknüpft werden – hier sind vermutlich Anpassungen in IT-Systemen der EVUs notwendig. Zudem wurden Messkonzepte und Berechnungen sowie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung diskutiert. Hier wurde verdeutlicht, dass diese keine Frage des Netzanschlusses sind, sondern eine Modalität des Netzzugangs. Die BNetzA-Meinung, dass eine Unmöglichkeit nicht mehr anzunehmen sein dürfte, wenn eine gewünschte Netzzugangsmodalität (Messkonzept, Berechnungsformel, bspw. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) irgendwo bei einem einzigen Netzbetreiber bereits in Verwendung ist, wird viele VNBs und MSBs ins Grübeln kommen lassen. Auch eine (noch) fehlende Einrichtung des eigenen IT-Systems für vollautomatische, massengeschäftstaugliche Abwicklung stellt aus BNetzA-Sicht demnach keine Unmöglichkeit dar. Die Steuerbarkeit über intelligente Messsysteme wurde ebenfalls hervorgehoben, insbesondere die dringende Notwendigkeit, die Solarspitzen in den Griff zu bekommen.

Dennis Laupichler vom BSI ging auf die Weiterentwicklung der BSI-Standards nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) ein. Ein wichtiger Meilenstein ist die geplante Verabschiedung der TR-03109-1 und des Smart-Meter-Gateway-Schutzprofils (SMGw-PP) am 13. Dezember 2024. Besonders spannend war der Stand der Zertifizierung von neun Controllable-Local-Systems (CLS)-Produkten verschiedener Hersteller (PPC, Theben, VIVAVIS, Swistec, Prolan und Techem). Ein weiterer Diskussionspunkt war der digitale Netzanschluss, der die Steuerung in das Smart-Meter-Gateway (SMGw) integrieren soll. Die Branche konnte bis zum 20. September das BSI-Impulspapier dazu kommentieren. Der BSI-Vorschlag sieht eine zweite Schnittstelle vor. Sollte dies realisiert werden, dürften auch Anpassungen in den IT-Systemen (bspw. GWA-System) notwendig sein. Darüber hinaus wurde die Einführung eines neuen Leitfadens für die sichere Lieferkette (SiLke) im vierten Quartal 2024 angekündigt.

Adrian Loets vom BMWK betonte in seinem Vortrag, dass der Systemnutzen des Rollouts im Vordergrund stehen muss, wobei die „Komplexität nicht erhöht und bestenfalls reduziert“ werden soll. Das Steuern wird nach BMWK-Ansicht langfristig eine Standardleistung des MSB, in dem Sinne, dass dieser eine zentrale Rolle als Infrastrukturbetreiber übernehmen soll und damit Anlagenbetreiber entlastet, indem iMSys und Steuerungstechnik vom MSB gestellt und betrieben werden. Das BMWK arbeitet daran, ungerechtfertigte Benachteiligungen von grundzuständigen MSBs (gMSB) zu beseitigen und die Wirtschaftlichkeit des Rollouts zu stärken. Ziel ist weiterhin, dass bspw. POG-Anpassungen bestenfalls im Rahmen einer Gesetzesanpassung (und nicht durch eine Verordnung) zum Start des Pflichtrollouts ermöglicht werden. Eine Anpassung bis zur Veröffentlichungspflicht für Preisblätter am 30. September 2024 erscheint jedoch nicht realistisch.

Viele weitere spannende Vorträge und natürlich auch die Diskussionen mit Branchen-Expert*innen vor Ort sowie bei der Abendveranstaltung haben wieder einmal gezeigt, wie wertvoll derartige Fach-Veranstaltungen sind.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:

 
HG-Experten Jochen Buchloh (rechts) und Frank Hirschi (links) gaben Einblicke in die Technische Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group.

Autor: Frank Hirschi


Geplante Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Referentenentwurf zum EnWG


Am 28. August 2024 präsentierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist die Anpassung an europäische Vorgaben zur Modernisierung des Elektrizitätsmarktdesigns und zur Förderung der Energiewende.

Zentrale Änderungen:

  1. Energy Sharing (§ 42c EnWG): Ab Juni 2026 wird es Haushalten und kleinen Unternehmen möglich sein, innerhalb eines Verteilnetzes gemeinsam Energie zu nutzen. Ab 2028 können sogar Teilnehmer aus benachbarten Netzen eingebunden werden. Dies fördert die Bildung von Energiegemeinschaften und schafft neue Möglichkeiten für regionale Energieversorgung.
  2. Dynamische Tarife (§ 41a EnWG): Die Gesetzesnovelle erweitert die Regelungen zu dynamischen Tarifen, die ab dem 1. Januar 2025 verfügbar sein sollen. Hierbei werden Preisstrukturen flexibler gestaltet, sodass Verbraucher besser von Preisänderungen am Strommarkt profitieren können. Die neuen Regelungen sollen die Entwicklung innovativer dynamischer Stromprodukte erleichtern.
  3. Netzausbau und Netzregulierung: Der Ausbau des Stromnetzes wird durch die Aufnahme von 60 neuen Projekten in den Bundesbedarfsplan beschleunigt. Zudem wird ein einheitliches Netzanschlussportal geschaffen, das den Anschlussprozess für Unternehmen und Haushalte vereinfacht. Der neue § 20b EnWG sieht vor, dass Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ab dem 1. Juli 2025 eine gemeinsame, bundesweit einheitliche Internetplattform aufbauen und betreiben müssen. Diese soll ab Juli 2026 genutzt werden, um wichtige Netzzugangsprozesse, wie die Verwaltung von Zählpunkten, Verrechnungskonzepten und Registrierungen zentral abzuwickeln.
  4. Regelungen zur Preisweitergabe (§ 41 EnWG): Künftig dürfen Änderungen der Netz- und Messentgelte automatisch an die Endverbraucher weitergegeben werden, ohne dass den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss. Dies reduziert die bürokratischen Hürden und erleichtert die Anpassung an sich verändernde Netzgebühren.
  5. Verbraucherschutz und Preisstabilität: Ein zentrales Ziel der Novelle ist es, die Strompreisschwankungen zu verringern und den Verbraucherschutz zu stärken. Dazu wird eine neue Legaldefinition für Festpreisverträge in § 3 EnWG eingeführt, um sicherzustellen, dass stabile, langfristige Energiepreise angeboten werden können.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Energiewende voranzutreiben, die Energieversorgung effizienter zu gestalten und Verbrauchern mehr Flexibilität und Schutz im Energiemarkt zu bieten. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase, wobei interessierte Parteien bis zum 10. September 2024 Stellungnahmen einreichen konnten. Wann die endgültige Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, ist noch nicht genau abzusehen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der BMWK-Website.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:

 

Autor: Frank Hirschi

 


Neue Version des Merkblatts "Plattform für Abwärme" veröffentlicht

Die am 09.08.2024 veröffentlichte Version enthält unter anderem Bagatellschwellen für Anlagen und Standorte.


In unserem Blogeintrag vom 29.02.2024 informierten wir über die erste Veröffentlichung des Merkblatts am 30.01.2024, der Einrichtung der Plattform für Abwärme und Verschiebung der Meldefrist auf den 01.01.2025.

Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldung bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, wurden Bagatellschwellen nach aktuellem Stand der Technik eingeführt. Außerdem wurde ein neues Kapitel zu Ausnahmeregelungen und Sonderfällen ergänzt.

Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen:

 

Anlagenschwelle

Folgende Abwärmepotentiale sind von der Meldepflicht ausgenommen:

  • Anlagen mit einer jährlichen Abwärmemenge unter 200 MWh
  • Anlagen mit weniger als 1500 Betriebsstunden im Jahr
  • Anlagen mit einer durchschnittlichen Abwärmetemperatur von unter 25 °C

 

Standortschwelle

  • weniger 800 MWh pro Jahr (letztes vollständiges Kalenderjahr)

 

Schätzungen/ Modellierungen

In den folgenden Kapiteln wurden die Möglichkeiten zur Schätzung oder Modellierung herausgestellt.

  • Jährliche Wärmemenge
  • Maximale thermische Leistung
  • Leistungsprofil
  • Durchschnittliches Temperaturniveau

 

Ausnahmeregelungen und Sonderfälle

Außerdem wurde ein neues Kapitel zu Ausnahmeregelungen und Sonderfällen zu folgenden Themen ergänzt:

  • Meldungen für verbundene Unternehmen/ „Konzernmeldungen“
  • Industrieparks mit gemeinsamen Abwärmeströmen
  • Mietverhältnisse/ Meldepflicht von Mietern
  • Firmen-/ Standortschließungen
  • Umwandlung/ Ankauf

Unternehmen sollten den im Merkblatt veröffentlichen Prüfpfad der Meldepflicht durchgehen, ob für sie nach den neuen Bagatellschwellen weiterhin eine Meldepflicht besteht.

Quelle: Merkblatt „Plattform für Abwärme“, BfEE

Seit dem 24.04.2024 wird zusätzlich ein technischer Leitfaden für die Anwendung des Portals für Abwärme bereitgestellt.

Das Merkblatt, den Leitfaden und ein Webinar zur Plattform für Abwärme finden Sie auf der Internetseite Plattform für Abwärme.

Zudem findet am 09.10.2024 bei der IHK Bielefeld eine Infoveranstaltung zu diesem Thema statt. Bei Interesse an der Veranstaltung oder bei Rückfragen zum Thema können Sie uns gerne ansprechen.

 

Autorin: Lissa Rakus


Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD

Neuer Leitfaden des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zur Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS



Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat kürzlich eine Kurzanleitung veröffentlicht, die Unternehmen bei der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen soll. Dieser praxisorientierte Leitfaden kommt zu einem passenden Zeitpunkt, da viele Unternehmen vor der Herausforderung stehen, die neuen Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erfüllen.

Die Wesentlichkeitsanalyse bildet das Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf ihre Geschäftstätigkeit (Outside-In-Perspektive) als auch die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Stakeholder (Inside-Out-Perspektive) berücksichtigen.

Der DNK-Leitfaden gliedert den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse in sechs Schritte:

  • Festlegung des Betrachtungskreises
  • Durchführung einer Umfeldanalyse
  • Identifikation unternehmensindividueller Auswirkungen, Chancen und Risiken
  • Identifikation und Dialog mit wichtigen Stakeholdern
  • Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken
  • Ableitung der wesentlichen, offenzulegenden Informationen

Besonders wertvoll sind die konkreten Hilfestellungen zu relevanten Informationsquellen für die Umfeldanalyse, Leitfragen zur Stakeholdereinbindung sowie Kriterien zur Bewertung der Wesentlichkeit, da hier in der Vergangenheit branchenweit noch deutliche Unklarheit herrschte. Hierbei deckt sich das empfohlene Vorgehensmodell mit dem von unseren HG-Experten verfolgten Ansatz in der Wesentlichkeitsbetrachtung,

Der Leitfaden hebt hervor, dass die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht nur für die Berichterstattung relevant sind, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für die strategische Ausrichtung des Unternehmens liefern. Die identifizierten Themen zeigen Bereiche auf, in denen Chancen genutzt und Risiken minimiert werden sollten.

Dies können wir aus unserer eigenen Erfahrung bei der Durchführung der HG-internen Wesentlichkeitsanalyse uneingeschränkt bestätigen: Der anfängliche Aufwand, der durch die regulatorischen Anforderungen entsteht, ist zweifelsohne beträchtlich. Allerdings bietet sich die strategische Chance, die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht nur isoliert für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden, sondern den gewonnenen analytischen Mehrwert ganzheitlich und zielgerichtet in den gesamten unternehmerischen Kontext einfließen zu lassen. Auf diese Weise kann die Wesentlichkeitsanalyse als wertvolles Instrument zur strategischen Entscheidungsfindung und zur Identifikation von Handlungsfeldern dienen, die über die reine Nachhaltigkeitsberichterstattung hinausgehen.

Unser Fazit: Der DNK-Leitfaden bietet Unternehmen eine wertvolle Orientierung für die anspruchsvolle Aufgabe der Wesentlichkeitsanalyse. Gleichzeitig wird deutlich, dass es sich um einen komplexen Prozess handelt, der sorgfältig geplant und dokumentiert werden muss.
Unsere zertifizierten ESG-Experten unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung – sprechen Sie uns gerne an!

Lesen Sie dazu gerne unsere Produktseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.

Ihr Ansprechpartner


Sven Ulrich  
Manager ESG
sven.ulrich@horizonte.group
+49 151 4047 0427

 


BDEW-Fachtagung Messwesen 2024

Fachtagung rund um iMSys in Hannover


Was die Fachtagung verspricht  

Im Smart Meter Markt herrscht Aufbruchsstimmung! Zukünftig kann mit intelligenten Messsystemen nicht nur abgerechnet, sondern auch gesteuert werden. Welche Chancen bietet die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen für Netz und Vertrieb? Welche Herausforderungen sind bei einem deutlich größeren Rollout-Volumen zu meistern? Seien Sie dabei und informieren Sie sich auf dem BDEW-Branchentreff „Messwesen 2024“ über alle Neuerungen.

Auch unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi werden vor Ort sein und einen Kurzvortrag über die Technische Studie Metering gMSB sowie den Digitalisierungsbericht gem. §48 MsbG halten.

  • Das Programm zum Branchentreff können Sie ab sofort auf der Veranstaltungsseite oder direkt im unten verlinkten Flyer einsehen: klick

Die Themen in Hannover 

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Zähl- und Messwesen, Netze, Technik, Recht, Vertrieb, Abrechnung, IT und Telekommunikation sowie Hersteller, Dienstleister und Unternehmensberater dürfen sich u. a. auf diese Highlights freuen:

– Regulatorischer Rahmen: Steuerung, Marktkommunikation, BSI-Standards

– Rollout-Roadmap: Jetzt die richtigen Schwerpunkte setzen!

– Erste Bilanz zum „Steuern mit intelligenten Messsystemen“

– Workshops: Umsetzungsfragen zum Smart Meter Rollout

– Mehrwertangebote mit zeitvariablen und dynamischen Tarifen

Ihr Ticket können Sie jederzeit online bestellen via https://www.essociation.de/event/messwesen-2024

Wir würden uns freuen, Sie am 11. & 12. September in Hannover zu sehen.

Hier finden Sie den Veranstaltungs-Flyer als PDF:

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:


Nachhaltig inspiriert – Per Planspiel zur Energieeffizienz im Unternehmen

In einer gemeinsamen Veranstaltung der Interkommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH im Kreis Herford und Energie Impuls OWL wurden Informationen zu gesetzlichen Regelungen, wie dem Energieeffizienzgesetz und den Anforderungen gemäß ISO 50001 und EMAS mit einem Planspiel für die Unternehmenspraxis verbunden.


Die HORIZONTE-Group Technik GmbH unterstützte als Praxispartner und führte die teilnehmenden Unternehmensvertreter*innen, kommunalen Klimaschutzmanager*innen und weitere Interessierte durch das Programm. Olaf Hauck (Prokurist der HORIZONTE-Group Technik GmbH) vermittelte in seinem Impulsvortrag praktisches Wissen um gesetzliche Regelungen sowie konkrete Handlungsempfehlungen, die die Teilnehmenden in ihren eigenen unternehmerischen Alltag integrieren und anwenden können.

Per Planspiel zur Energieeffizienz: Anhand des Beispiels einer fiktiven Firma für Spritzgussteile bearbeiteten die Teilnehmenden anschließend in Teams SEUs, Ziele und Maßnahmen für verschiedene Unternehmensabteilungen. Dabei wandten sie die Anforderungen des EnEfG und anderer Richtlinien an, die zuvor vorgestellt wurden und entwickelten konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienzsteigerung. Durch die World Café-Methode kamen die Teilnehmenden in einen praxisnahen und interaktiven Austausch, der den Blick für die Bedeutung abteilungsübergreifender, interdisziplinärer Prozesse schärfte.

Gemeinsam die Energiezukunft gestalten: Für Energie Impuls OWL und dessen Mitglieder war die Veranstaltung Teil einer regionalen Resilienz-Strategie, um Ostwestfalen-Lippe auf künftige Herausforderungen im Energiesektor (Preisbewegungen, Umwelt, Sicherheit, Ordnungspolitik, Speicher, Flexibilität etc.) vorzubereiten. Ihr Ziel ist „die energieresiliente Region OWL“.

Haben Sie Interesse an ähnlichen Veranstaltungen und dem Austausch in einem Energieeffizienz-Netzwerk? Dann melden Sie sich für das nächste Lernende Energieeffizienz-Netzwerke OWL (kurz: LEEN) an. Eine Infoveranstaltung (online) findet am 09.09.2024 von 13 bis 14 Uhr. Weitere Informationen zur Veranstaltung und eine Anmeldung ist hier möglich.

Einen TV-Beitrag zur Veranstaltung vom kanal21 finden Sie hier.

 

Autorin: Lissa Rakus


Novellierung EDL-G und EnEfG

Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) kommt Deutschland der Pflicht nach, die Anforderungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht zu überführen.


Änderungen EDL-G

  • Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (2,77 GWh pro Jahr oder mehr) müssen alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen, unabhängig von der KMU-Definition!
  • Die Anforderungen an die Energieaudits sollen in § 8a EDL-G ergänzt werden um u.a.:
    • Erfassungen im Bereich Abwärme,
    • Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und Abwärmenutzung,
    • Wirtschaftlichkeitsbewertung identifizierter Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI),
    • Potenzial für die kosteneffiziente Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energien.
  • Energieauditoren müssen künftig vor Erhalt der Zulassung eine einmalige Fortbildung ablegen. Zudem wurden u.a. die Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen und die berufliche Bildung konkretisiert.

 

Änderungen EnEfG

  • Angleichung zum EDL-G: Die Berichtspflicht zur Plattform für Abwärme und zur Erstellung von Umsetzungsplänen sind für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von 2,77 GWh pro Jahr oder mehr verpflichtend.
  • Die Umsetzungspläne sollen innerhalb eines Jahres (zuvor binnen drei Jahren) veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden.
  • Die Prüfung der Umsetzungspläne durch den externen Dritten soll entfallen.
  • Die Veröffentlichung kann in einem öffentlichen Unternehmensbericht, als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts oder auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen. Ein Portal, in dem die Umsetzungspläne hochgeladen werden müssen, ist nicht vorgesehen.
  • Die Umsetzungspläne müssen folgende Informationen enthalten:
    • Auflistung der nach § 9 EnEfG wirtschaftlichen Maßnahmen
    • Priorität der einzelnen Maßnahmen
    • Angaben zu den erforderlichen Ressourcen für deren Umsetzung
    • Zeitrahmen in der die Maßnahme umgesetzt und damit das Ziel erreicht werden soll
    • Wer für die Umsetzung der Maßnahme verantwortlich ist
    • Wer die Umsetzung der Maßnahme überwacht (Abfrage des Status)
  • Verschiebung der Frist für die erstmalige Übermittlung der Informationen an die Plattform für Abwärme: Die ursprünglich auf den 1. Januar 2024 gelegte Frist zur erstmaligen Datenübermittlung wurde auf den 1. Januar 2025 verschoben.

Hinweis: Ein vor dem Inkrafttreten der EDL-G-Novelle abgeschlossenes freiwilliges Energieaudit nach BAFA EBN Modul 1, das die Anforderungen des EDL-G erfüllt, kann als Pflichterfüllung anerkannt werden. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Novelle vor Jahresende in Kraft treten und die Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) Ende 2024 auslaufen. Nutzen Sie als KMU-Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 2,77 GWh die Chance und führen vor Inkrafttreten der Novelle ein gefördertes Energieaudit durch.

Die Fragen und Antworten zu den Webinaren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Juni 2024 finden Sie hier.

 

Aktuelle Information vom BMWK vom 05.08.2024

Im Zuge der aktuellen Haushaltsplanung müssen die Fördersätze für das Energieberatungsprogramm für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA EBN Modul 1) ab dem 07.08.2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert werden.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

 

Autorin: Lissa Rakus


Digitalisierungsbericht gemäß §48 MsbG - Ein HG-Überblick

Das BMWK veröffentlicht Bericht zum Smart-Meter-Rollout


Was steht im Bericht? 

Die Veröffentlichung des Digitalisierungsberichts gemäß §48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurde lange mit Spannung erwartet, da im Zuge der vorangegangenen Gutachten die Branche einbezogen wurde und viele Themen versucht hat, an die Politik zu adressieren. Obwohl der Bericht nicht fristgerecht bis zum 30. Juni veröffentlicht wurde, zeigt die Verzögerung möglicherweise, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) das Thema sehr gründlich behandelt hat.

Der Bericht, der unter dem Titel „Resilienz weiter stärken, den Systemnutzen der Digitalisierung der Energiewende konsequent heben“ am 22. Juli veröffentlicht wurde, widmet sich den zahlreichen Herausforderungen, mit denen grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) konfrontiert sind, und stellt verschiedene Lösungsvorschläge vor.

  • Den Bericht finden Sie auf der Website des BMWK: klick

Wirtschaftlichkeit im Fokus 

Einer der zentralen Punkte des Berichts ist die Anerkennung der finanziellen Unterdeckung beim Rollout und Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) selbst für effiziente gMSB. Der Bericht schlägt vor, einige Preisobergrenzen (POG) für moderne Messeinrichtung oder Einbaufällen von intelligenten Messsystemen (iMSys) zu erhöhen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten.

Für eine detaillierte Analyse und Diskussion der Auswirkungen des Digitalisierungsberichts auf den Smart-Meter-Rollout stehen wir Ihnen als HORIZONTE-Group gerne zur Verfügung.

Lesen Sie auch Einschätzungen und Kommentare aus der Branche mit Stimmen unserer HG-Experten in den folgenden Online-Beiträgen:

Unsere HG-Experten Jochen Buchloh und Frank Hirschi durften bei energate einen Gastkommentar verfassen:

Oder hier als PDF:

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:


Studienvorstellung der Technischen Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group

Die neue Technische Studie Metering gMSB der HORIZONTE-Group untersucht aktuelle Hürden der grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die zentralen Ergebnisse der Studie wurden am 11. Juni 2024 in Berlin vor Vertreter*innen der Energiebranche, Politik und Presse vorgestellt.


Mehr als 40 Einzelinterviews von Expert*innen aus über 30 Stadtwerken unterschiedlichster Größe sowie das gesammelte Expertenwissen der HORIZONTE-Group bilden die Basis der Technischen Studie Metering gMSB, welche die aktuellen Hürden der grundzuständigen Messstellenbetreiber untersucht. Nach einem halben Jahr intensiver Arbeit haben wir die Ergebnisse unserer unabhängigen Untersuchung am 11. Juni in Berlin im Rahmen einer Studienvorstellung vor unseren Studienpartner*innen sowie Vertreter*innen aus Politik, Verbänden und Presse präsentiert.

Unter der Moderation von Saskia Naumann boten prägnante Vorträge vielfältige Einblicke in die regulatorischen, strategischen und operativen Herausforderungen der grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB). Jochen Buchloh (Senior Partner, HORIZONTE-Group) spannte zunächst den Rahmen von den Zielen und Anforderungen der Energiewende bis hin zum Einbau des Smart Meter Gateways im Feld. Dr. Malte Sunderkötter (Geschäftsführer, E.ON Grid Solutions) zeichnete in seiner Keynote ein Bild von den Chancen und Hürden der Digitalisierung des Messwesens und was dies für die größten grundzuständigen Messstellenbetreiber Deutschlands in der Praxis bedeutet. Konkrete Einblicke in die Ergebnisse der Studie lieferte anschließend Dr. Tobias Linnenberg (Manager, HORIZONTE-Group):

„Die gMSB stehen nach Veröffentlichung des GNDEW vor fünf zentralen Herausforderungen. Diese sind vor allem durch die wachsende Komplexität aufgrund der Überregulierung kritisch. Und: Wir haben die Sorge, dass die Energiewende scheitern kann, wenn diese Herausforderungen des Messstellenbetriebs nicht bald gelöst werden.“

 

Die 5 Herausforderungen der gMSB

Gesetzgebung und Regulierung: Die hohe Änderungsgeschwindigkeit von Gesetzen und Vorschriften belastet die Branche und erschwert eine ressourceneffiziente Planung und Umsetzung. Die Komplexität und Vielfalt der gesetzlichen Anforderungen führen zu unterschiedlichen Interpretationen und verzögern notwendige Investitionen.

Ressourcenverfügbarkeit: Der Mangel an qualifiziertem Personal und Material beeinträchtigt die Umsetzung von Rollout-Projekten. Insbesondere bei der Montage und der operativen Prozessumsetzung im Backoffice bestehen erhebliche Engpässe. Lieferkettenstörungen und Materialknappheit verschärfen die Situation zusätzlich.

Technische Rahmenbedingungen: Die Vielzahl an Technologien und Softwaresystemen erhöht den Pflege- und Betriebsaufwand. Fehlende Interoperabilität der Systeme und unzureichende Mobilfunk-Netzabdeckung behindern den Massenprozess des Smart Meter-Rollouts. Technische Herausforderungen wie die Anbindung mehrerer Zähler an ein Smart Meter Gateway (SMGw) sind noch nicht vollständig gelöst.

Teilwettbewerblicher Markt: gMSB müssen alle Messstellen im Rahmen der Preisobergrenzen diskriminierungsfrei ausstatten, während wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) selektiv agieren können. Dies führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen und verhindert einen sich frei entfaltenden Markt.

Komplexität: Die hohe Komplexität des Geschäftsmodells der gMSB erfordert umfangreiche Prozess- und Technikkenntnisse. Ab 2025 müssen gMSB auf Kundenwunsch intelligente Messsysteme installieren, was die Effizienz des Rollouts erheblich beeinträchtigen könnte. Der Umbau der IT-Landschaft aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen erhöht die technische Komplexität weiter.

 

Wie sieht die Zukunft aus?

In einer lebhaften Diskussion tauschten sich Teilnehmende sowie Referierende anschließend zur schwierigen Situation des Messwesens und möglichen Auswegen aus der komplexen Gemengelage aus. Dabei waren sie sich darin einig, dass für einen erfolgreichen Rollout der intelligenten Messsysteme in Deutschland noch Hürden zu nehmen sind. Jochen Buchloh fasste zusammen:

„Nur durch gemeinsame Anstrengungen können die identifizierten Herausforderungen überwunden und der Smart Meter-Rollout zügig und effizient umgesetzt werden.“

Die HORIZONTE-Group ist in diesem Zusammenhang mit Vertreter*innen der Ministerien, Verbände und Unternehmen weiterhin in einem intensiven Austausch.

 

Sprechen Sie uns gerne an:

Gerne stellen wir die Studieninhalte auch in einem kurzen Vortrags- oder Workshopformat vor. Ihr Kontakt: Dr. Tobias Linnenberg | E-Mail: smart-metering-studie@horizonte.group

Eine kostenfreie Zusammenfassung der Studie kann per formloser E-Mail hier angefragt werden:

 

   

    

    

 

Autor: Dr. Tobias Linnenberg

 


Beschluss BK6-22-024 zur Umsetzung eines beschleunigten, werktäglichen Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden

Der 24-Stunden Lieferantenwechsel markiert eine tiefgreifende Veränderung in der Energiewirtschaft, die durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende initiiert wurde. Ziel dieses Prozesses ist es, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen.


Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel
Durch die Reduktion administrativer Hürden und die Optimierung der Marktprozesse soll der Wettbewerb im Energiemarkt gestärkt und für den Endverbraucher attraktiver gestaltet werden. Diese Entwicklung bringt grundlegende Veränderungen mit sich und verlangt umfassende Anpassungen sowohl auf technischer als auch auf organisatorischer Ebene, welche bis zum Stichtag am 1. April 2025 vollständig umgesetzt sein müssen.

 

Europäische und nationale gesetzliche Grundlagen
Die Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bildet die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für den 24-Stunden Lieferantenwechsel. Diese Richtlinie strebt an, einen wettbewerbsfähigen, verbraucherfreundlichen und effizienten Elektrizitätsmarkt innerhalb der EU zu etablieren und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Verbraucher das Recht haben, ihren Energieversorger schnell und ohne zusätzliche Kosten zu wechseln.

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. §20a Absatz 2 EnWG konkretisiert die Anforderungen der EU-Richtlinie und verlangt von Netzbetreibern und Lieferanten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.

Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur operationalisiert die gesetzlichen Vorgaben des EnWG durch detaillierte technische und organisatorische Spezifikationen. Diese Spezifikationen umfassen Anweisungen und technische Vorgaben zur Implementierung des 24-Stunden Lieferantenwechsels und ermöglichen der Bundesnetzagentur, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen.

 

Änderungen in den Marktprozessen und Dokumenten
Der Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur bringt erhebliche Änderungen in den Dokumenten GPKE, MPES und WiM mit sich. Die bisherigen Marktprozesse für den Energielieferantenwechsel Strom (MPES) werden vollständig aufgehoben und deren Inhalte in die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) überführt. Aufgrund des erweiterten Umfangs wird die GPKE zukünftig in vier Teile gegliedert:

  • GPKE-Teil 1 – Einführende Prozessbeschreibung
  • GPKE-Teil 2 – Fokus Zuordnungsprozesse
  • GPKE-Teil 3 – Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle
  • GPKE-Teil 4 – Fokus Stammdatenprozesse

Neben der neuen Strukturierung erfahren die einzelnen Prozesse eine signifikante Anpassung und Vereinfachung.

  • Abschaffung des Netzbetreibers als Stammdatenverteiler: Die Verteilung der Stammdaten erfolgt nun direkt durch den jeweiligen Lieferanten oder Messstellenbetreiber (MSB), je nach Art der Stammdaten.
  • Abschaffung der asynchronen Bilanzierung: Zukünftig wird ausschließlich eine synchrone Bilanzierung durchgeführt.
  • Abschaffung rückwirkender Ein- und Auszüge: An- und Abmeldungen sind nur noch für die Zukunft möglich.
  • Abschaffung der Stammdatenübermittlung in der Anmeldebestätigung: Die Übermittlung der Stammdaten erfolgt nun nachgelagert in mehreren Use Cases.
  • Abschaffung von Anmeldungen/ Kündigungen ohne MaLo-ID: Es wird ein MaLo-Identifikationsprozess eingeführt, der die Nutzung einer API hierfür vorsieht.
  • Verkürzung der Fristen im Zuordnungsprozess: Die Fristen wurden auf Stunden verkürzt.

Auch die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) erhalten eine Überarbeitung und Aufteilung in zwei Teile:

  • WiM-Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse
  • WiM-Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten

Im Bereich der Basis-Prozesse wurden beispielsweise die Verfahren zur Installation, Registrierung und Abmeldung von Messstellen standardisiert und beschleunigt. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung eines automatisierten Registrierungsprozesses, der die Meldung einer neuen Messstelle in Echtzeit an alle beteiligten Marktpartner übermittelt. Bei den Prozessen zur Übermittlung von Werten wurden die Prozesse zur Erfassung, Übermittlung und Validierung von Messdaten umfassend reformiert. Die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen ermöglicht eine sofortige und präzise Abrechnung. Automatisierte Schnittstellen beschleunigen die Datenverarbeitung und minimieren Fehlerquellen.

Auswirkungen auf Marktrollen
Die prozessualen Anpassungen führen zu weitreichenden Veränderungen in sämtlichen Marktrollen der Energiewirtschaft.

Messstellenbetreiber
Die Rolle des MSB wird durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel erheblich verändert und rückt noch stärker in den Fokus. Es bedarf sowohl einer funktionalen Anpassung der IT-Infrastruktur, als auch prozessualen Veränderungen, um die Echtzeit-Übermittlung von Zählerständen zu ermöglichen. Darüber hinaus bildet eine flächendeckende Einführung intelligenter Messtechnik die Basis für eine sofortige und präzise Datenübertragung.

Netzbetreiber
Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, ihre Kommunikationsprotokolle und Datenverarbeitungssysteme zu ertüchtigen, um die neuen Anforderungen an die Datenübermittlung zu erfüllen. Die Echtzeit-Verarbeitung von Wechselanträgen und Zählerständen macht einen höheren Grad an Automatisierung zwingend erforderlich. Netzbetreiber müssen zudem sicherstellen, dass sie in der Lage sind, die neuen Prozesse in ihren täglichen Betrieb zu integrieren, ohne die Netzstabilität zu gefährden.

Lieferanten
Lieferanten müssen zukünftig in der Lage sein, Wechselanträge in Echtzeit zu verarbeiten und die notwendige Kommunikation mit den Netzbetreibern und MSB effizient zu gestalten. Dies erfordert vor allem die Implementierung von automatisierten Workflow-Management-Systemen. Ein Beispiel hierfür ist die automatisierte Erstellung und Versendung von Schlussrechnungen direkt nach dem Lieferantenwechsel.

 

Herausforderungen für Stadtwerke
Die Umsetzung der Anforderungen zum 24-Stunden Lieferantenwechsel bedeutet für Marktteilnehmer eine erhebliche Herausforderung in technischer, prozessualer, aber auch organisatorischer Sicht. Die notwendigen Anpassungen der bestehenden IT- und Prozess-Architekturen sind mit einem erheblichen koordinativen und operativen Aufwand verbunden. Bei der Umsetzung muss ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Interoperabilität der verschiedenen Backend-Systeme gelegt werden. Dies beinhaltet die Entwicklung und Implementierung neuer Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle, die Automatisierung und Standardisierung von Prozessen, um Echtzeit-Datenverarbeitung und -übermittlung zu ermöglichen sowie eine umfangreiche Testphase. Darüber hinaus ist ein qualitatives Datenmanagement mit fortschrittlichen Datenanalyse- und Datenpflegeprozessen eine Grundvoraussetzung, um die benötigte hohe Datenqualität zu gewährleisten. Nur so können zeitaufwendige Prozessfehler und Verzögerungen vermieden werden.

Diese Anforderung treffen Marktteilnehmer in einer Phase, in der sie unter anderem mit dem Hochlauf der Einspeiseanlagen, dem verstärkten Ausbau und der Integration intelligenter Messtechnik in Kombination mit der Umsetzung des CLS-Managements sowie der Ablösung von SAP IS-U ohnehin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind. In Summe ergeben sich komplexe Anforderungen an die Evaluierung von Abhängigkeiten zwischen den Projekten sowie einer umfassenden übergeordneten Projektsteuerung zur Sicherstellung eines abgestimmten Vorgehens und einer effizienten und koordinierten Nutzung von Ressourcen. Dazu gehört insbesondere die zeitliche Priorisierung von Tätigkeiten, die fachliche Entwicklung der Projektinhalte sowie ein qualitatives Testmanagement unter Sicherstellung einer hohen Datenqualität.

Als spezialisiertes Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft besitzt die HORIZONTE-Group tiefgehendes Fachwissen und umfangreiche Expertise, um Sie kompetent bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen für den 24-Stunden Lieferantenwechsel zu unterstützen. Dabei können wir auf unser bewährtes Vorgehensmodell  aus sieben Schritten zurückgreifen – von der Sichtung der Anforderungen bis zur Inbetriebnahme.

Weitere Einblicke zur Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels sowie zu unserem Vorgehensmodell erhalten Sie in unserem zugehörigen Webinar – den konkreten Termin werden wir zeitnah bekannt geben.

Wenn Sie mehr über die Umsetzung des 24-Stunden Lieferantenwechsels erfahren möchten – sprechen Sie uns gerne an!

 

Autor: Philip Mühlberger