ESG - von der Berichtspflicht zum Wettbewerbsvorteil
Unser ew-Gastbeitrag 1/2024!
Lesen Sie jetzt unseren Gastbeitrag für das ew-Magazin der Energiewirtschaft:
„ESG – von der Berichtspflicht zum Wettbewerbsvorteil“
Unsere Experten Sven Ulrich und Jano Jäger beleuchten darin die Bedeutung, Herausforderungen und Chancen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen der Energiewirtschaft. Den Artikel finden sie im ew-Magazin Ausgabe 1/2024. Viel Spaß!
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Weitere InformationenWas liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
EFRAG veröffentlicht Entwurf zu Nachhaltigkeitsstandards für KMU
Neues zur Nachhaltigkeitsberichterstattung!
Neue EFRAG-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht – Umfassende Erleichterungen für kapitalmarktorientierte und freiwillig berichtende Unternehmen!
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gab am 22. Januar 2024 die Veröffentlichung zweier wichtiger Entwürfe bekannt: Den ESRS LSME Standard für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie den freiwilligen VSME-Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMU, die auf freiwilliger Basis über Nachhaltigkeit berichten möchten. Beide Standardentwürfe wurden nun von EFRAG zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Die Veröffentlichung dieser Entwürfe ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene. Die CSRD verpflichtet bestimmte große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU ab 2026 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen Standards.
Für kapitalmarktorientierte KMU wurde der Entwurf des ESRS LSME (European Sustainability Reporting Standard for Listed SMEs) vorgelegt. Dieser Standard soll ab dem Geschäftsjahr 2026 für rund 140 KMU in Deutschland verpflichtend anzuwenden sein, die zwar handelsrechtlich als groß, aber aufsichtsrechtlich als klein und nicht-komplex gelten. Darüber hinaus enthält der ESRS LSME auch für etwa 1.000 kleine und nicht-komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen Erleichterungen gegenüber den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für Großunternehmen.
Der ESRS LSME basiert auf dem finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für große Unternehmen, enthält aber vereinfachte Anforderungen. So sind einige Offenlegungspflichten nur freiwillig zu erfüllen und die Berichterstattung positiver Auswirkungen ist optional. Die Struktur gliedert sich in sechs Abschnitte zu allgemeinen Anforderungen, Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG).
Für nicht kapitalmarktorientierte KMU, die freiwillig über Nachhaltigkeit berichten möchten, wurde mit dem VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ein weiterer Standardentwurf vorgelegt. Dieser soll KMU eine harmonisierte und standardisierte Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten ermöglichen. Nach Schätzungen der EFRAG betrifft dies einige tausend KMU in der EU bei ihren Nachhaltigkeitsberichten. Zudem soll der VSME KMU die Möglichkeit bieten, gebündelt auf die Vielzahl von Informationsanfragen zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu reagieren.
Beide Standardentwürfe können im Rahmen einer Online-Konsultation bis zum 21. Mai 2024 kommentiert werden. Die EFRAG führt parallel Testanwendungen der Entwürfe durch, um ihre Praxistauglichkeit zu evaluieren. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) lädt gemeinsam mit EFRAG am 10. April zu einer öffentlichen Online-Diskussionsveranstaltung ein, um erste Erkenntnisse aus den Erprobungen zu erörtern.
Ziel der Konsultation ist es, von allen Interessengruppen Rückmeldungen zur konzeptionellen Ausrichtung, zu den vorgeschlagenen Vereinfachungen und zur Relevanz der Informationen aus Sicht der Adressaten einzuholen. Die finalen Standards sollen einerseits KMU eine angemessene und praxistaugliche Berichterstattung ermöglichen, andererseits aber auch für die Nutzer der Berichte relevante Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten liefern.
Sind auch Sie von den neuen ESRS betroffen? Eine proaktive und transparente Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und Ihre Wettbewerbsposition. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise auf diesem Weg. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens!
- Lesen Sie dazu gerne unsere Produktseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
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Aktuelle Änderungen bei der Energie- und Stromsteuer
Die Bundesregierung hat im November ein umfangreiches Entlastungspaket für Unternehmen aufgestellt
Die wesentlichen geplanten Änderungen haben wir Ihnen zusammengefasst.
Strom- und Energiesteuer
- Die Stromsteuer wird nicht abgesenkt und der Spitzenausgleich nach §10 StromStG und §55 EnergieStG wird nicht verlängert
- Dafür wird die Entlastung nach §9b StromStG von 5,13 €/MWh auf 20,00 €/MWh erhöht
Netzentgelte
- 2024 Stabilisierung der Netzentgelte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Trotz Zuschüssen kann eine Steigerung der Netzentgelte Ausbau Netzinfrastruktur f. erneuerbare Energien in Übertragungs- und Verteilernetzen eintreten
Strompreiskompensation
- Wird im Klima- und Transformationsfonds fortgeführt
- Verlängerung um 5 Jahre
- Streichung des vom Unternehmen zu tragenden Sockelbeitrags
Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV)
- Änderung der Verordnung geplant (Referentenentwurf vom 15.09.2023)
- Überarbeitung der Meldeschwellen: Aktuell ab 200.000 €, Neu ab 100.000 €
- Anzeigepflicht für Steuerbegünstigungen
- Erklärungspflicht für Steuerentlastungen
Das Gesamtpaket steht ab dem Jahr 2026 unter dem Vorbehalt der Gegenfinanzierung durch den Bundeshaushalt.
Weitere Änderungen
- Die vollständige Steuerentlastung für KWK-Anlagen nach § 53a Abs. 6 EnergieStG wird gem. § 53a Abs. 12 EnergieStG nur bis zum Auslaufen der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung gewährt. Die Genehmigung läuft zum 31.12.2023 aus.
- Ab dem 01.01.2024 gilt für die Kraftstoff-Verwendung von Erdgas der neue Steuersatz aus §2 Abs. 2 Nr. 1b) EnergieStG. Als Kraftstoff verwendetes Erdgas wird ab Januar mit 18,38 EUR/MWh besteuert.
- Der CO2-Preis für Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor steigt zum 01.01.2024 auf 45 Euro/Tonne
Außerdem haben wir Ihnen wieder eine Übersicht der Umlagen 2024 und eine Entwicklung ab 2017 zusammengestellt.
2023-11_Entwicklung der Umlagen ab 2017
Bei Rückfragen Sprechen Sie uns an.
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Solarpaket soll Photovoltaik-Ausbau erleichtern
Das Solarpaket I wurde am 16.08.2023 im Kabinett beschlossen.
Es enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, mit denen der Zubau in der Freifläche und auf dem Dach beschleunigt werden soll, um PV-Ausbauziele bis 2030 zu erreichen.
Hier eine Zusammenfassung der Maßnahmen:
- Entbürokratisierung bei Balkon-PV durch Meldevereinfachungen und einfachere, anwenderfreundliche Regeln für Netzstecker
- Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV
- Anlagen > 100 kW können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben
- Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich
- Vereinfachungen bei der sog. Anlagenzusammenfassung
- Vereinfachung von Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Ausweitung des bestehenden vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW)
- Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW
- Erschließung von Gebäuden im Außenbereich
- Repowering von Dachanlagen
- Stärkerer Ausbau von Freiflächenanlagen
- Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen
- Ausweitung der Flächenkulisse
- Extensivierung der Agri-PV
- Beschleunigung von Netzanschlüssen
Den wesentlichen Teil des Gesetzentwurfs zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie will der Bundestag 2024 beraten. Am 15.12.2023 hat der Bundestag zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet. Inhaltlich geht es dabei zum Beispiel um die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK und Überblickspapier Solarpaket.
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Informationen zur Haushaltssperre
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen.
Als Auswirkung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz und zum Klima – und Transformationsfonds (KTF), hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verordnet. Dies wirkt sich auf folgende Zuschüsse und Förderungen aus:
- Für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) pausiert sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen.
- Die Förderung für den Kauf von E-Autos wurde bereits mit Ablauf des 17. Dezembers 2023 beendet. Ursprünglich sollte der Umweltbonus erst Ende 2024 auslaufen.
- Die Energiepreisbremsen gelten nur bis zum 31.12.2023.
- Wegfall des Zuschusses für die Übertragungsnetzentgelte. Dadurch müssen die Netzentgelte für 2024 neu berechnet werden und können sich gegenüber 2024 verdoppeln.
- Die Förderung der erneuerbaren Energien wurde nach Abschaffung der EEG-Umlage durch Mittel aus dem KTF finanziert.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier gelten seit dem 01.01.2024 sogar höhere Fördersätze z.B. für den Heizungstausch.
Alle Updates zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Webseite des BMWK www.energiewechsel.de.
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Strommarkttreffen zur Wasserstoffinfrastruktur
Wasserstoffinfrastruktur
Am 15. Dezember 2023 fand das letzte Strommarkttreffen des Jahres zum Thema Wasserstoffinfrastruktur (Technologien, Planung, Regulatorik, inkl. Derivate) im DIW Berlin statt. Unsere HG-Expertin Sissy Puthenkalam war eine von etwa 60 Teilnehmer*innen aus den Bereichen Energieversorgung, Industrie und Forschung, um sich über die Wasserstoffinfrastruktur auszutauschen. Neben innovativen Speicher- und Transportlösungen wurden in den Präsentationen auch Themen wie die Regulatorik im Wasserstoffkernnetz sowie Investitionsmöglichkeiten und die damit verbundenen Risiken behandelt.
Eine besonders spannende Diskussion entfachte sich über den als „blau“ bezeichneten importierten Wasserstoff im Vergleich zur „grünen“, heimisch produzierten Variante. Es wurde deutlich, dass beide Arten nicht in direkter Konkurrenz stehen sollten. Vielmehr wurde betont, dass der blaue Wasserstoff kurz- und mittelfristig eine entscheidende Rolle als Energieträger in Deutschland spielen wird.
Die Produktion von heimischem grünen H2 von mindestens 10 GW installierter Elektrolysekapazität, welche in der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) gefordert wird, könne dennoch einen echten Beitrag zur Stabilität des Energiesystems leisten und enorme Potenziale für die Wertschöpfung sowie für innovative Geschäftsmodelle bieten. Hierfür ist es jedoch entscheidend, dass die Produktion systemkonform gestaltet wird.
Das Strommarkttreffen zeigte klar: Wasserstoff ist eine vielversprechende Option zur Gestaltung einer klimafreundlichen Energiezukunft, die immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Präsentationen der Vortragenden sind auf der Website des Strommarkttreffens hier veröffentlicht.
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Vergabeverfahren in der Energiewirtschaft
Vergabe: Bedeutung, Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Komplexität steigt
Die Dynamik in der Energiewirtschaft sowie der stetige Paradigmenwechsel begleiten Marktteilnehmer schon lange. Aktuelle Fokusthemen sind sicherlich die Einführung eines CLS-Managementsystems, die Nutzung digitaler Tools zur Prozessoptimierung, den nicht zuletzt durch den demographischen Wandel beschleunigten Wechsel zum stärkeren Prozess- und Applikationsoutsourcing sowie die Implementierung digitaler Plattformen wie beispielsweise SAP S/4HANA. Was bei der Umsetzung derartiger Projekte leider häufig vernachlässigt wird, ist das Thema Beschaffung oder konkreter, die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters sowie das dazugehörige Vergabeverfahren.
Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und Vielschichtigkeit von Vergabeverfahren mit Folgen, die sich häufig erst im Umsetzungsprojekt oder gar im Linienbetrieb in Form von Change Requests, nicht passgenauen Lösungen, Zeitverzug oder potenziellen Einsprüchen und Anfechtungen im Rahmen des Vergabeverfahrens bemerkbar machen.
Vergabeverfahren erfordern aufgrund der umfangreichen Begleitdokumente (im Mittel mehr als 10 verschiedene), der aufwändigen Anforderungsdefinition sowie der Vielzahl an beteiligten Unternehmensbereichen und der Komplexität der Verfahrensregeln einen erheblichen Zeitaufwand und verlangen nach einer intensiven internen Steuerung. Die Knappheit von Ressourcen sowohl seitens der Auftraggeber als auch auf Seiten der Dienstleister und Migrateure, Engpässe in der Dienstleisterverfügbarkeit sowie eine unzureichende Markttransparenz bezüglich der Funktionsumfänge und Leistungsfähigkeit stellen zusätzliche erhebliche Hindernisse für den Vergabeprozess dar.
Die HORIZONTE-Group, als Beratungsunternehmen in der Energiewirtschaft, verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Durchführung verschiedenartiger Vergabeverfahren. In diesem Zusammenhang hat es sich als sinnvoll erwiesen, bereits in der Vorbereitungsphase und später in der Durchführung zwei verschiedene Perspektiven eines Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.
1. Operative Steuerung des Verfahrens
2. Fachliche Begleitung des Verfahrens
Beide Perspektiven sind eng miteinander verzahnt und bedürfen einer kontinuierlichen Abstimmung. Während die operative Steuerung eine effiziente Koordination, Zeitplanung und transparente Durchführung des gesamten Verfahrens sicherstellt, können sich die Fachbereiche auf die Anforderungsdefinition sowie die Analyse und Bewertung der fachlichen Angebote fokussieren. Diese gedankliche Trennung fördert einen effizienten Vergabeprozess, ermöglicht die zielgerichtete Nutzung spezifischer Fachkompetenzen und erhöht die Qualität des gesamten Vergabeverfahrens. In der nachfolgenden Darstellung werden die jeweiligen Aufgaben in den entsprechenden Bereichen aufgeschlüsselt.
Neben der Berücksichtigung dieser beiden Perspektiven gibt es noch einige weitere Stolperfallen, welche für einen fristgerechten und erfolgreichen Vergabeprozess zu berücksichtigen sind. Einige davon möchten wir nachfolgend näher betrachten:
Einbindung und Koordination von Kompetenzträgern:
Die Komplexität eines Vergabeverfahrens besteht auch in der Vielzahl der beteiligten Unternehmensbereiche. Ein intensiver Austausch zwischen den Abteilungen Recht, Einkauf, der Managementebene und natürlich auch der Fachbereiche ist von grundlegender Bedeutung. Die frühzeitige und koordinierte Einbindung aller Beteiligten ist für den Erfolg eines Vergabeverfahrens eine Grundvoraussetzung.
Nutzung von standardisierten Ausschreibungsunterlagen:
Die Verwendung von standardisierten Ausschreibungsunterlagen ist ein Schlüsselelement für ein effizientes Vergabeverfahren. Die Erstellung von z.B. Templates, Bewertungsstrukturen und Preisblättern ist aufwändig und blockiert Ressourcen und einen schnellen Projektstart. Durch die Nutzung von erprobten, standardisierten und aufeinander abgestimmten Templates können Unternehmen die zur Verfügung stehenden Kapazitäten effizienter und zielgerichteter einsetzen. Anhand klarer und einheitlicher Dokumente werden Bieter in die Lage versetzt, präzise Angebote zu erstellen. Dies reduziert Missverständnisse, beschleunigt den Auswahlprozess und fördert die Vergleichbarkeit der Angebote.
Fundierter Marktüberblick:
Um den bestmöglichen Dienstleister für das geplante Vorhaben auszuwählen, ist ein fundierter Marktüberblick unerlässlich. Welche Dienstleister gibt es im Markt? Wie ist das jeweilige Dienstleistungsportfolio aufgebaut? Wo gibt es freie Kapazitäten im Markt? Welche (fachlichen) Einschränkungen sind für eine attraktive Ausschreibung zu berücksichtigen? Aus diesem Grund müssen sich Unternehmen bereits in der Planungsphase kontinuierlich über neue Technologien, Marktentwicklungen und potenzielle Dienstleister informieren. Dies ermöglicht eine proaktive Anpassung der Ausschreibungsverfahren an aktuelle Marktgegebenheiten und minimiert das Risiko unvorhergesehener Hindernisse und fehlender bzw. unpassender Angebote.
Unternehmen, die diese Stolperfallen vorab erkennen und berücksichtigen, haben eine Wesentliche Hürde auf dem Weg zu einem erfolgreichen Vergabeverfahren gemeistert.
Unterstützungsleistungen HORIZONTE-Group:
Unsere Fachexperten stehen Ihnen jederzeit für Anfragen und Hilfestellungen im Themenkomplex Ausschreibungen zur Verfügung. Mit unserem modular aufgebauten Beratungsansatz können wir Ihnen in Abhängigkeit Ihres Bedarfs eine schnelle und passgenaue Unterstützung bei der Abwicklung Ihres anstehenden Vergabeverfahrens anbieten. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Autoren: Konstantin Reimann und Philip Mühlberger
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Festlegung zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz
Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
Was bedeutet §14a EnWG für VNB und MSB?
Die Debatte rund §14a EnWG wirft seit Langem bei vielen Energieversorgungsunternehmen Fragen auf. Am 27.11.2023 haben die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur jedoch Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt.
In den Festlegungen beschreibt die BNetzA, dass der Netzbetreiber den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern kann. Wenn jedoch eine (akute) Überlastung des Netzes droht, dürfen Netzbetreiber die Belastung des Netzes reduzieren, indem sie den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“. Damit dies funktioniert, müssen Netzbetreiber aber auch Messstellenbetreiber einige Aufgaben erledigen. Unter anderem der flächendeckende Rollout von intelligenten Messsystemen und Steuerboxen und stabile Prozesse sind hier zu nennen.
Die Dokumente finden Sie bei der BNetzA:
- Pressemitteilung: https://lnkd.in/eWGDGBnw
- Beschlusskammer 6: https://lnkd.in/eEgJpbyT
- Beschlusskammer 8: https://lnkd.in/ejRFqAmK
Sie wollen sich sich als MSB und VNB für die Zukunft rüsten?
Wir unterstützen eine Vielzahl von MSB und VNB auf ihrer Digitalisierungstransformation. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie an einem Austausch zu GNDEW und § 14a EnWG haben.
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Weitere InformationenRückblick auf unser Webinar:
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Sustainable Leadership Conference 2023
"Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie!"
Unser Kollege Andreas Pöhner hatte am 22.11.2023 die Chance, die HORIZONTE-Group AG als Gast bei der „12th Responsible Leadership Conference“ des F.A.Z.-Institutes in München zu vertreten.
Hier die wichtigsten Take-Aways:
🦁Neben dem Klimawandel rückt immer mehr das Thema Biodiversität in den Vordergrund.
📶 Je mehr Wirtschaftswachstum desto mehr Umwelteinflüsse entstehen, die aktiv gesteuert werden müssen.
🔄 Weniger als 10% aller verwendeten Materialien schaffen heute den Weg zurück in die Wertschöpfung. Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil von ESG.
💶 Auch wenn man nicht hinter jede Maßnahme zur Nachhaltigkeit ein Business Case rechnen kann, so ist eine ökonomische Ausrichtung der Nachhaltigkeit und ein Ausdrücken des Nachhaltigkeitserfolges in EBIT und Cashflow möglich und sehr wohl fester Bestandteil unternehmerischem Handelns! Profit ist nichts schlechtes.
🤝 Es geht nicht um zwei getrennte Welten sondern die Verknüpfung und Integration von Nachhaltigkeit in die täglichen Arbeitsabläufe.
🔑 Glaubwürdigkeit entscheidet in Zukunft, ob unser Leistungsangebot am Markt nachgefragt wird.
Wichtigste Botschaft: Der Zugang zu Kapital wird abhängig vom Thema Nachhaltigkeit – die BAFIN hat klar gemacht, dass sie die CSRD Regulatorik sehr ernst nehmen wird!
Nachhaltigkeitsmanagement ist somit wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg und schafft ein resilientes Unternehmen inklusive einem verbesserten Ressourcenmanagement und einem positiven Effekt auf den Markenwert.
Entwickeln Sie Ihr Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einer nachhaltigen Strategie.
Sprechen Sie uns dazu gerne an!
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Nachklapp zum CSRD-Webinar mit Radial
Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können
Am Donnerstag, den 23. November 2023, haben wir in Kooperation mit der Radial Consulting GmbH ein Webinar unter dem Titel „Notwendigkeit als Chance: Wie Sie als Unternehmen von der Umsetzung der CSRD profitieren können!“ organisiert.
Das Feedback aus dem Teilnehmendenkreis hat gezeigt, dass das „Bürokratiemonster“ ESG durchaus zu zähmen ist, wenn sich Unternehmen dem Thema Schritt für Schritt und pragmatisch nähern und im Kontext der strategischen Überlegungen durchaus Chancen entstehen können.
Falls Sie das Webinar verpasst haben, können Sie durch das Ausfüllen des folgenden Formulars die Unterlagen anfordern:
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