Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Der Deutschen Bundestag hat am 8. September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.
Das GEG zielt darauf ab, den Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen und das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte des Gesetzes:
Klimafreundliches Heizen
- Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte oder ausgetauschte Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.
- In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ist der Einbau fossiler Heizungen weiterhin erlaubt, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
- Änderung in Bezug auf Gas- und Biomasseheizungen: ab 2024 eingebaute Geräte müssen bis 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff oder deren Derivate erzeugen.
- Blauer Wasserstoff kann als Erfüllungsoption dienen, was auf das Interesse der Gasbranche an der Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff hinweist.
- Eine Beratungspflicht greift vor dem Einbau von Heizungen, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden.
Kommunale Wärmeplanung
- In großen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028.
Förderung
- Begrenzung der Kosten für Mieter: Die Modernisierungsumlage ermöglicht nur die Überwälzung von zehn Prozent der Investitionen, wobei Vermieter staatliche Fördermittel abziehen müssen.
- Förderung grüner Heiztechniken: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent, die auf 40 Prozent für Haushalte mit niedrigem Einkommen (bis 40.000 Euro) erhöht werden kann.
- Ein Bonus von 20 Prozent wird für den Austausch sehr alter Heizungen (über 20 Jahre) eingeführt, der ab 2028 schrittweise abnimmt.
- Die Kombination der verschiedenen Boni ist auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.
- Neben Zuschüssen können Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro zinsgünstige Kredite über die staatliche Förderbank KFW in Anspruch nehmen.
Zusammenfassend zielt das GEG darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bürger finanziell unterstützt werden und der Mieterschutz gewahrt wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der Energiesicherheit in Deutschland.
Mitteilung der Bundesregierung
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur
BMDV fördert den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, um Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw zu unterstützen. Dieses Programm richtet sich an gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW und den erforderlichen Netzanschluss.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH aktiv ist, wird das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).
Zielgruppen
Das BMDV-Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.
Erweiterung für Lkw
Erstmals werden in größerem Umfang auch Ladepunkte speziell für Lkw gefördert, nicht nur in Verbindung mit der Fahrzeugbeschaffung. Das Fördervolumen beträgt bis zu 400 Millionen Euro.
Antragsberechtigte Unternehmen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung können Anträge stellen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen in Schnellladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse.
Förderdetails im Überblick
- Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen.
- Verbundene Unternehmen dürfen insgesamt 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Die Förderung pro Antrag ist auf 5 Mio. Euro begrenzt.
- Die Förderquote beträgt bis zu 40 % für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 20 % für Großunternehmen.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt variieren je nach Ladeleistung.
- Die Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen.
Antragsstellung ab 18. September 2023: Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Energieberatung, Treibhausgasbilanz und Umweltmanagement
Das Unternehmen A. & H. Meyer GmbH arbeitet gemeinsam mit der Horizonte-Group Technik GmbH (HGT) kontinuierlich an seiner Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Jahr 2021 startete die A. & H. Meyer GmbH und die HGT mit einer geförderten Energieberatung nach BAFA Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247. Dabei wurden die Energieverbraucher aufgenommen, analysiert und Einsparpotenziale aufgezeigt. Das Projekt wurde Anfang 2022 abgeschlossen.
Im Anschluss folgte eine Treibhausgas-Bilanz nach BAFA Modul 5: Transformationskonzepte. Dabei hat die HGT gemeinsam mit dem Leiter Metallfertigung, Gebäude und Umwelttechnik, Hr. Hohmeier und der Mitarbeiterin aus dem Bereich Einkauf, Energie- und Umwelttechnik, Fr. Dux innerhalb von 12 Monaten eine gemeinsame Strategie für die im Transformationskonzept verpflichteten Ziele Reduktion der THG von mindestens 40 % Scope 1 + 2 innerhalb von 10 Jahren und THG-Neutralität bis 2045 entwickelt. Diese Ziele waren A. & H. Meyer nicht ausreichend. Aus diesem Grund haben Sie sich der IHK „Klimainitiative der Wirtschaft in OWL“ angeschlossen mit dem Ziel den Betriebsstandort bis 31.12.2030 für Scope 1 und 2 klimaneutral zu stellen. Das ist nochmal ein ambitionierteres Ziel als bereits im Transformationskonzept vorgeschrieben ist. Zur Zielerreichung bezieht der Standort seit 2022 Ökostrom und wird seine Heizungsanlage optimieren (Umstellung auf Nahwärme und Nutzung der Abwärme aus den Druckluftkompressoren). Dadurch werden fossile Brennstoffe vollständig vermieden. In der Produktion werden hydraulische Spritzgussmaschinen durch elektrische ersetzt, ein neues Kühlkonzept für die Spritzgussanlagen ist umgesetzt und die Druckluftanlage wurde optimiert. Nebenher erweitert die A. & H. Meyer GmbH ihren Standort um eine neue Produktionshalle. Diese wird mit Nahwärme aus einer benachbarten Biosgasanlage versorgt und erhält eine Photovoltaik-Anlage, die den Strombedarf zu einem Drittel deckt. In diesem Rahmen werden ebenfalls für den Bereich Elektromobilität die Voraussetzungen geschaffen. Um das Netzwerk im Bereich Umwelt & Nachhaltigkeit zu erweitern, hat sich die A. & H. Meyer dem KlimaPakt Lippe angeschlossen.
Um im Unternehmen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu erreichen, wird ein Managementsystem etabliert. Im Oktober wurde mit der Einführung der DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement begonnen. Das Team der HGT freut sich hier wieder beratend zur Seite zu stehen und die Firma A. & H. Meyer GmbH auf Ihrem Weg zur effizienten Klimaneutralität begleiten zu dürfen.
Workshop zum Umweltmanagement: Michaela Dux & Jörg Hohmeier von A. & H. Meyer (links) und Lissa Rakus von HORIZONTE-Group Technik (rechts)
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Netzanschlussbegehren in den Griff bekommen
Werden Sie mit der HG als Netzbetreiber zum Vorreiter im Anschlussprozess
Regulatorische Vorgaben erfüllen und Prozesse optmieren
Wir beobachten gegenwärtig bei den meisten unserer Kunden, wie die Antragslast im Bereich von Einspeiseanlagen, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur dramatisch steigt. Aktuelle Prognosen bestätigen, dass sich dieser Trend weiter zuspitzen und auch noch viele Jahre anhalten wird. Zusätzlich wird der Druck auf die Prozesse von kurzfristig umzusetzenden regulatorischen Anpassungen weiter verschärft. Unter anderem §§6 und 19 NAV, §8 EEG 2023 sowie §14e EnWG drängen zu mehr Transparenz, Digitalisierung und deutlich schnelleren Antwort- und Bearbeitungszeiten.
Regulatorische Treiber zwingen Netzbetreiber zum Handeln
Ab dem 1. Januar 2024 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beauftragung der Netzanschlussherstellung online über ihre Website erfolgen kann. Dabei müssen sie einheitliche Formate und Anforderungen für diese Beauftragungen festlegen, um den Prozess zu standardisieren. Zusätzlich müssen Netzbetreiber den Anschlussnehmern innerhalb von zehn Werktagen nach Beauftragung den voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses mitteilen.
Gemäß NAV § 19 sind definierte Mitteilungen seitens des Anschlussnehmers oder -nutzers erforderlich, und ab dem genannten Datum müssen diese Mitteilungen ebenfalls online auf der Website des Netzbetreibers erfolgen können. Des Weiteren schreibt EEG 2023 §8 vor, dass Netzbetreiber ein Webportal bereitstellen müssen, über das Netzanschlussbegehren gestellt und erforderliche Informationen übermittelt werden können.
Datenformate als Grundlage für die Umsetzung sind abgestimmt
Eine harmonisierte Abstimmung zwischen den Netzbetreibern bezüglich der Formate und Anforderungen für diese Mitteilungen ist notwendig, um den Prozess zu standardisieren. Der BDEW hat in Zusammenarbeit mit dem VDE FNN einen Leitfaden mit einem entsprechenden Datenset entwickelt, um Netzbetreiber bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Dies soll dazu beitragen, den Prozess der Netzanschlussbearbeitung zu optimieren und den stetig steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
Neue Fristen machen digitale Prozesse notwendig
Zusätzlich zu verpflichtenden Online-Kanälen hat sich auch die Art der Rückmeldung auf Netzanschlussanträge deutlich verschärft. NAV §19 Abs. 1: „Der Netzbetreiber hat dem Anschlussnehmer unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Beauftragung der Herstellung des Netzanschlusses den voraussichtlichen Zeitbedarf für die Herstellung des Netzanschlusses mitzuteilen“. EEG 2023 §8 geht einen Schritt weiter und legt fest, dass Netzbetreiber nach Eingang eines Netzanschlussbegehrens unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Wochen einen genauen Zeitplan für die Bearbeitung und Informationen welche seitens des Anschlussbegehrenden zu übermitteln sind aufzeigen müssen. Bei Anlagen mit bis zu 10,8 kW installierter Leistung muss der Zeitplan bereits innerhalb eines Monats nach Antragsstellung übermittelt werden, sonst können die Anlagen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.
Die Änderungen versprechen Anschlussbegehrenden einen schnelleren, standardisierten Prozess mit einem hohen Maß an Transparenz. Angesichts des zunehmenden Massengeschäfts in der Niederspannung verschärfen sich die prozessualen Herausforderungen von Netzbetreibern bei der Bearbeitung von Netzanschlussbegehren. Insbesondere bei PV-Anlagen, Wallboxen und Wärmepumpen steigen die Anfragen massiv an.
Unsere Leistungen: Quickcheck, Umsetzungskonzept und Implementierungsbegleitung mit BI
Die HORIZONTE-Group bietet ein breites Spektrum an Lösungen, um Netzbetreibern in der akuten Phase mit der Antragsbewältigung zu unterstützen und diese langfristig optimal aufzustellen. Angefangen mit einem Quickcheck zur Aufnahme der Bestandsituation, über die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungskonzepten und die Auswahl und Ertüchtigung geeigneter Kunden-Portale. Parallel erfolgt das Aufsetzen eines aussagekräftigen Echtzeit-Reportings über moderne Business-Intelligence-Lösungen, um Transparenz über den Prozess zu verschaffen, Schwachstellen aufzuzeigen und eine optimale Steuerung zu ermöglichen.
Unsere Leistungen:
- Schnelle Bestandsaufnahme: Wir analysieren Ihre aktuellen Prozesse innerhalb von 1-2 Tagen, identifizieren Abweichungen und Schwachstellen sowie vorhandene Dokumentationen.
- Lösungskonzepte: Unsere Experten erstellen fundierte Lösungskonzepte und Empfehlungen, integrieren Ihre Systeme, bieten kurzfristige Entlastung und unterstützen Sie bei der Anpassung an Kundenwünsche.
- Portal-Auswahl: Wir helfen Ihnen, das richtige Frontend-Portal auszuwählen, indem wir klare Anforderungen definieren, Ausschreibungen vorbereiten, Angebote bewerten und Vergabegespräche begleiten.
- Effiziente Implementierung: Unsere Experten rüsten Ihre IT-Landschaft auf, integrieren Datenquellen, implementieren Prozesse und führen umfassende Tests durch.
- Transparentes Reporting: Wir schaffen Transparenz über Eingangsvolumen und Prozessdurchläufe, identifizieren Engstellen und ermöglichen gezielte Verbesserungen.
Ihr Nutzen:
- Effizienzsteigerung und Standardisierung: Die HORIZONTE-Group optimiert gemeinsam mit Ihren Fachbereichen Ihre Prozesse, sodass standardisierte Abläufe für Anschlussanfragen ermöglicht werden, was Zeit und Ressourcen spart.
- Kundenzufriedenheit: Wir verbessern die Kommunikation mit Ihren Kunden, steigern deren Zufriedenheit und stärken die Kundenbindung.
- Transparentes Reporting: Dank PowerBI bieten wir klare Einblicke in Ihre Prozesse, damit Sie Engstellen erkennen und gezielt verbessern können.
- Zeit- und Ressourceneinsparungen: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Portale und bieten Entlastungsoptionen im Tagesgeschäft, um Zeit und Ressourcen zu sparen.
Mit diesen Vorteilen werden Sie wettbewerbsfähiger und effektiver in einer anspruchsvollen regulatorischen Umgebung.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Am 21. September 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz und Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen.
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:
Festlegung von Energieeffizienzzielen für 2030 und 2045 für Primär- und Endenergie
- Entsprechend den Vorgaben des aktuellen Vorschlags der EU-Kommission für die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland
Energieeinsparpflichten von Bund und Länder
- ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh für den Bund bzw. 3 TWh für die Länder erbringen
- der Bund bündelt seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im Jahr 2024 in einem Energie- und Klimaplan
- Energie- oder Umweltmanagementsysteme bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzuführen
- Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch > 3 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Öffentliche Stellen mit Energieverbrauch 1 bis 3 GWh ein vereinfachtes Energiemanagementsystem
- Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen
Verpflichtung für Unternehmen
- mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh, innerhalb von 20 Monaten Energie- oder Umweltmanagementsysteme (ISO 50001 oder EMAS) einzuführen und Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 durchzuführen
- mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen
- Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen wird vom BAFA durchgeführt
Anforderungen von EnEfG und EDL-G
- für als wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete, durchführbare Pläne zu erstellen und zu veröffentlichen (spätestens binnen drei Jahren )
- Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach der DIN EN 17463, nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt (maximale Nutzungsdauer 15 Jahre gemäß Afa-Tabellen des BMF)
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
- Verpflichtung für Unternehmen, entstehende Abwärme nach Stand der Technik zu vermeiden und anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren
- Verpflichtung zur Abwärmenutzung, nicht nur in Anlagen, sondern auch auf Betriebsgelände oder bei externen Dritten
- Entsprechend des Exergiegehalts der Abwärme kaskadenförmige, mehrfache Wiederbenutzung für maximalen Effizienzgewinne
- Falls heute keine vollständige Abwärmenutzung möglich oder zumutbar ist, sind technische Möglichkeiten schaffen, die eine vollständige Nutzung zum späteren Zeitpunkt ermöglicht
- Unternehmen sind auf Anfrage von Nah- und Fernwärmebetreibern und sonstigen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz verpflichtet über im Unternehmen anfallende Abwärme zu informieren
Verpflichtung Rechenzentren
- bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten
- kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen
- Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern
- Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik
- Einführung eines Energieeffizienzregister für Rechenzentren
- Klimaneutrale Rechenzentren
- Bieten Betreiber von Rechenzentren Dienstleistungen für Dritte (Kunden) an, so sind die Betreiber ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, die direkt den Kunden zuzuordnenden Energieverbräuche pro Jahr gegenüber diesen Kunden darzustellen
Fazit: To-Do‘s für Unternehmen
- Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen ab 7,5 GWh Verbrauch (innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes)
- Veröffentlichung von Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen ab 2,5 GWh Verbrauch
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 spätestens binnen 3 Jahre
- Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der identifizierten Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
- Veröffentlichung der Maßnahmen auf BAFA-Portal
- Vermeidung von Abwärme, Abwärmenutzung und Vermarktung für Unternehmen
Links zum Thema:
Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
ESG-Reporting: das neue HG-Geschäftsfeld stellt sich vor
HG-Kompetenz in Sachen Nachhaltigkeitsreporting (ESG) entdecken
Die CSRD – Game Changer im Kampf um Kapital
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 weiten sich die von der EU auferlegten Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, engl. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf schätzungsweise 50.000 in der EU ansässige oder mit einer Niederlassung in der EU tätige Unternehmen aus.
Wesentliches Ziel der EU ist es, neben der allgemein anerkannten Finanz-Berichterstattung die Nicht-Finanz-Berichterstattung zu stärken. So soll insbesondere Stakeholdern, Investoren und öffentlichen Entscheidungsträgern die Möglichkeit gegeben werden, auf Basis der veröffentlichten Kennzahlen das Geschäftsgebaren eines Unternehmens und dessen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu bewerten.
Das ESG-Reporting gemäß CSRD-Richtlinie soll dazu beitragen, dass in der EU bis zum Jahr 2050 benötigte Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 350 Mrd. Euro zu generieren. Das Kapitel wird dringend benötigt, um die Dekarbonisierung der Sektoren Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Energie zu finanzieren und so den Weg hin zu einem klimaneutralen Kontinent zu ebnen.
Bereits heute unterliegen einzelne Marktakteure den nicht finanziellen CSR-Berichtspflichten, engl. Non-Financial Reporting Directive, NFRD. Diese regelt jedoch nur die anzugebenden Informationen. In der Ausgestaltung ist es jedem Unternehmen selbst überlassen, ob und wenn ja welche Standards herangezogen werden. Das ändert sich zum 01.01.2024 grundlegend.
Auf Form und Inhalt kommt es an
Während die CSRD-Richtlinie die gesetzlichen Rahmenbedingungen liefert, bilden die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, engl. European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Leitlinien, nach denen in der EU zukünftig Berichte zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensleitung, engl. Environment, Social and Governance (ESG-Reporting) zu erstellen sind.
Die ESRS sind von den betroffenen Unternehmen, gestaffelt nach dem Erstanwendungszeitpunkt, erstmals ab dem 01.01.2024 für Geschäftsjahre die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, anzuwenden.
Zum 31.07.2023 veröffentlichte die EU die finale Fassung des ersten Sets der ESRS mit 12 fest definierten Reporting Standards.
Neben den erweiterten Angaben zu den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensleitung sollen in den übergreifenden Standards allgemeine Informationen zum Unternehmen und seiner Organisation ausgewiesen werden. Zusätzlich adressieren die übergreifenden Standards, welche Angaben aus Unternehmenssicht obligatorisch oder nur bei vorliegender Wesentlichkeit erforderlich sind.

Stichwort doppelte Wesentlichkeit
Eine der zentralen Neuerungen der CSRD ist die Einführung des Prinzips für die doppelte Wesentlichkeit, auch doppelte Materialität genannt.
Wie in der Finanzberichterstattung, gilt für Nachhaltigkeitsberichte, dass sie sich auf die wesentlichen Aspekte eines Unternehmens beziehen sollten, um den Empfängern aussagekräftige, verlässliche und vergleichbare Informationen bereitzustellen. Die als Eingrenzung im Aufbau eines ESG-Reports benannte „Wesentlichkeit“ wird in der CSRD neu definiert. Erstmalig sind Unternehmen verpflichtet, zwei Perspektiven zur Bewertung eines wesentlichen Nachhaltigkeitsaspektes heranzuziehen.
Ein Bereich ist für ein Unternehmen dann als „wesentlich“, wenn Chancen oder Risiken finanzieller Natur durch den Geschäftserfolg entstehen. Diese finanzielle Wesentlichkeit, engl. Financial Materiality, wird auch als Outside-In Perspektive bezeichnet.
Die Inside-Out Perspektive hingegen betrachtet die positiven wie negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschheit, engl. Impact Materiality. Dabei spielt es keine Rolle, ob das identifizierte Thema bereits existierende Auswirkungen verzeichnet oder diese nur potentiellen Charakter haben.
Ein Thema ist somit als wesentlich einzustufen und als Bestandteil des ESG-Reports auszuweisen, wenn es mindestens einer von beiden Perspektiven zuzuordnen ist.
Der frühe Vogel…
Auch wenn die Überführung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht noch aussteht, lohnt es für Unternehmen sich mit den erforderlichen Vorarbeiten einer CSRD-konformen Berichterstattung bereits heute auseinanderzusetzen.
Auf Basis einer ersten Bewertung lässt sich ermitteln, inwieweit sich Ihre Unternehmung den Anforderungen der CSRD bereits heute gewachsen sieht.
Mit Hilfe einer Wesentlichkeitsanalyse (siehe Doppelte Wesentlichkeit) können die wesentlichen Berichtsthemen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung eingegrenzt werden.
Wenn Sie sich jetzt mit Ihren Berichtsverpflichtungen auseinandersetzen und so die Transparenz für die eigene Nachhaltigkeit stärken, schaffen Sie zudem eine direkte Grundlage für die Realisierung der Anforderungen aus dem neuen Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung. Und dabei gilt die Devise – aller Anfang ist schwer.
Das neue Geschäftsfeld ESG & Plattform Strategien
Um unseren Kunden für die anstehenden Herausforderungen weiter als verlässlicher Partner mit ganzheitlichen Lösungen zur Seite zu stehen, bündelt die HG ihre Beratungskompetenzen in einem neuen Team.
Das im Juli an den Start gegangene Geschäftsfeld ESG & PLATTFORM STRATEGIEN erfreut sich einem schnellen Wachstum und hat bereits in den ersten Wochen an Expertise und Ressourcenstärke stark gewonnen. Dabei fokussiert man sich neben dem Kernthema einer Umsetzung der CSRD-Richtlinie auch auf die stark angrenzenden Bereiche des Lieferkettengesetzes und der Kreislaufwirtschaft.
- Sie wollen sich intensiver mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen und haben konkrete Fragen?
- Sie wollen wissen, ob Sie und Ihr Unternehmen von den Regelungen betroffen sind?
- Oder Sie wollen uns und unsere Arbeit einfach gern näher kennen lernen?
Dann zögern Sie nicht auf Andreas Pöhner (Senior Manager, Leiter BU ESG | PS) oder Maximilian Schulz (Senior Strategy Consultant) zuzukommen. Wir freuen uns auf Sie.
Noch ein Tipp – jetzt zu unserem Webinar am 23. November 2023 anmelden: klick.
- Lesen Sie auch unsere Produktseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
Auch der folgende Beitrag könnte Sie interessieren:
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
emw-Artikel zu KI in der Energiewirtschaft
ChatGPT in der Energiewirtschaft
Die HG-Sicht zur Nutzung von ChatGPT in EVU
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Energiewirtschaft rückt auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz immer mehr in den Fokus. In der neuen Ausgabe der emw setzen sich unsere HG-Experten Julian Hackert und Nikola Lißner mit dem Einsatz von ChatGPT in Energieversorgungsunternehmen (EVU) auseinander. Lesen Sie den Artikel bei der emw-online oder unten als pdf.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Neuigkeiten zur metelligent
Neue Geschäftsführung und neue Website
Neues in Baunatal
Bei der metelligent GmbH, einem Zählermontagedienstleister und Gemeinschaftsunternehmen von HG und EAM | Energie aus der Mitte, mit Sitz in Baunatal hat es in den letzten Monaten einige Neuigkeiten gegeben.
René Schwarzer ist neuer Geschäftsführer
Seit dem 1. Juli fungiert René Schwarzer als Geschäftsführer der metelligent GmbH, der gemeinsamen Tochtergesellschaft der HORIZONTE-Group, Luzern und der EAM, Kassel. Zuvor hat er sich als Chief Operating Officer bei dem Zählermontagedienstleister einarbeiten können.
Der bisherige Geschäftsführer Björn Terlinde wird auch zukünftig eine wichtige Rolle innerhalb der HORIZONTE-Group übernehmen und die metelligent GmbH darüber hinaus in Zukunft weiterhin vertrieblich unterstützen.

Neue Website
Darüber hinaus hat der Dienstleister für die bundesweite Montage von Smart Metern (moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme) und Smart Home-Infrastruktur eine neue Website gelauncht.
Informieren Sie sich auf www.metelligent.de zu den Dienstleistungen.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Analyse des Refentenentwurfs zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
Was bedeutet der neue Entwurf?
Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze
Unser HG-Experte Julian Hackert hat für die ZfK den neuen Entwurf analysiert, der mit zahlreichen Änderungen an Verbände und Länder gegangen ist. Lesen Sie, welche Neuerungen sich im aktuellen Referentenentwurf finden lassen,
.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.
Synergien zwischen Smart Meter, Technischem Gebäudemanagement sowie Lade- und Last-Management für nachhaltiges Gebäude- und Energiemanagement
Digitalisierung von Gebäuden
Synergien heben und die Digitalisierungspotentiale nutzen
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit gewinnen Smart Meter, Technisches Gebäudemanagement sowie Lade- und Last-Management zunehmend an Bedeutung für die effiziente und nachhaltige Verwaltung von Gebäuden. Erfahren Sie im Video-Beitrag sowie dem untenstehenden Artikel, wie Digitalisierungspotentiale in der Immobilienwirtschaft genutzt werden können.
Smart Metering und Smart Grid – Einfluss auf die Immobilienwirtschaft
Im Qivalo-Experteninterview mit HG-Manager Frank Hirschi erfahren Sie mehr zu Smart Grid und Smart Metering sowie den Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft und Messdienstleister:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenDas Technische Gebäudemanagement optimieren
Smart Meter, als innovative Messgeräte, ermöglichen eine Echtzeitüberwachung und Erfassung des Energieverbrauchs. Sie bieten detaillierte Informationen und erlauben eine präzise Analyse des Verbrauchsverhaltens. Die gewonnenen Daten stellen eine wertvolle Ressource für das Technische Gebäudemanagement dar. Bislang war es für die Wohnungswirtschaft, Immobilienunternehmen oder Gebäudeverwalter relativ schwierig, die Verbrauchsdaten von den verschiedenen Verbrauchserfassungsgeräte konsolidiert zu analysieren. Da die regulatorischen Vorgaben für Strom und Gas (GNDEW/ Messstellenbetriebsgesetz) sowie für andere Sparten (EED / Heizkostenverordnung) lange wenig aufeinander abgestimmt waren und die Fernablesbarkeit von Verbrauchserfassungsgeräten wie Stromzählern, Wärme- und Wasserzählern oder Heizkostenverteilern regulatorisch nicht vorgeschrieben war oder technisch schwierig umzusetzen war. Fortschritte bei der Gesetzgebung sowie den technischen Möglichkeiten führen im Markt aber zu mehr und mehr ganzheitlichen Dienstleistungen und Lösungen, die zentral alle Daten in webbasierten Anwendungen zusammenführen und ein Monitoring im Rahmen des Technischen Gebäudemanagements erlauben.
Das Technische Gebäudemanagement umfasst das ganzheitliche Betreiben, Wartung und Sicherheit von Gebäuden. Ein zentrales Ziel besteht in der Optimierung des Energieverbrauchs. Hierbei kommen die gewonnenen Informationen der Smart Meter zum Einsatz. Durch die Integration dieser Daten in das Technische-Gebäudemanagement-System können Gebäudebetreiber den Energieverbrauch effektiv überwachen, Verbrauchsmuster analysieren und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ergreifen.
Ein weiteres bedeutendes Thema im Bereich des Energiemanagements ist das Lade- und Last-Management, insbesondere im Kontext von Elektrofahrzeugen und E-Fahrzeugflotten. Angesichts der steigenden Anzahl an Elektrofahrzeugen wächst auch der Bedarf an intelligentem Energiemanagement, um die Ladevorgänge effizient zu steuern und die Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden. Ein intelligentes Lade- und Last-Management kann dabei die Ladeleistung innerhalb des Ladeparks dynamisch unter den Ladepunkten aufteilen und die maximale Gebäudelastspitze absichern.
Die Integration von Smart-Meter-Daten sowie dem Lade- und Last-Management ermöglicht es, den Energiebedarf von Elektrofahrzeugen in die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes einzubeziehen. Durch eine intelligente Steuerung der Ladevorgänge, basierend auf den Verbrauchsdaten der Smart Meter, können Gebäudebetreiber eine optimale Auslastung des Stromnetzes gewährleisten und gleichzeitig die Energiekosten senken.
Die Vorteile einer solch umfassenden Integration sind vielfältig: Gebäudebetreiber können nicht nur den Energieverbrauch ihrer Gebäude effizient verwalten, sondern auch das Lade- und Last-Management für Elektrofahrzeuge optimieren. Dies führt zu einer verbesserten Nutzung erneuerbarer Energiequellen, einer Entlastung des Stromnetzes, einer signifikanten Reduzierung der CO2-Emissionen und (Teil-)Erreichung der ESG-Ziele.
Smart Meter, Technisches Gebäudemanagement und Ladelast-Management bilden somit eine effiziente Partnerschaft zur Optimierung des Energieverbrauchs und zur Förderung nachhaltiger Gebäudeverwaltung. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Elektromobilität immer mehr an Bedeutung gewinnen, bieten diese Ansätze innovative Lösungen für die Gebäudeindustrie und tragen zur Schaffung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Zukunft bei.
Aus den oben genannten Aspekten ergeben sich für die Wohnungswirtschaft, Immobilienunternehmen oder Gebäudeverwalter verschiedene Konsequenzen und das Thema Datenhoheit wird immer relevanter. Die Unternehmen sollten auf Basis der Regulierung nun eine Digitalisierungsroadmap entwerfen und darin detaillierte Ableitungen der Datenbedarfe erarbeiten und ein Mapping mit Bestandsdaten durchführen. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung wird schnell klar, dass eine Geräte-, bzw. Datenplattform für Prozesse, Systeme und Datenquellen (perspektivisch) erforderlich wird.
Lassen Sie uns über Ihre individuellen Anforderungen sprechen und gemeinsam herausfinden, wie wir Sie bei der Implementierung für eine effiziente und nachhaltige Gebäudeverwaltung und weiteren innovativen Lösungen unterstützen können.
Was liegt
hinter dem Horizont?
Wir kennen die Themen. Wir organisieren die Antworten.
Von der Umsetzung regulatorischer Anforderungen bis zum
Aufbau neuer Geschäftsmodelle.